Das doppelte Amt

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Zwischen Pfarramt und Predigtamt mit Last und Lust – Eine Betrachtung

Thomas Jakubowski
Sachsenstr. 2, 67105 Schifferstadt

Gern wären viele Kolleginnen und Kollegen in der Schweiz tätig. Immer wieder höre ich diese Meinung. Als ich im September 2013 einen lieben Kollegen im Berner Oberland besucht hatte, da konnte ich das Idyll zum wiederholten Male erleben. Auch wenn die Gespräche nicht einfach waren, es waren schöne Stunden mitten in den Bergen bei fantastischem Spätsommerwetter.

Abgesehen von der persönlichen Tragweite der Gespräche war es eine gute Zeit in einem wunderschönen Pfarrhaus bei einem erfahrenen Kollegen. Bei einem netten Gespräch erfährt man auch einiges von der Arbeits- und Lebenssituation. Die Schweiz wird gerne als Beispiel für das Paradies genommen, allerdings ist es vor den Toren des gelobten Landes doch ein wenig anders als die romantische Vorstellung es besagt. Das hohe Gehalt mit ebenfalls sehr hohen Abgaben und Abzügen in einigen wenigen Kantonen und nur in gutsituierten Gemeinden sind dabei nur nebenbei zu bemerken. Für mich viel eindrücklicher war die Rechtsstellung des Pfarrers als quasi Landesbeamter, der sich sogar einer Prüfung vor staatlichen Stellen unterziehen muss. Auch nebenbei bemerkt zeigt die hohe Zahl der Bewerbungen speziell auf diese Stelle, dass hier zwar ein interessanter und lukrativer Arbeitsplatz vorhanden ist, aber auch die großen (finanziellen) Unterschiede der Stellen untereinander sichtbar werden. Nicht überall sind die Bedingungen ideal und interessant. Und was ist mit den abgelehnten Bewerberinnen und Bewerbern? Ganz pragmatisch ist die Arbeitssituation im Berner Oberland allerdings insofern erwähnenswert, da die Kolleginnen und Kollegen von Verwaltungsverantwortung in den Bereichen Finanzen, Gebäude und Personal weitgehend befreit sind. Da könnten andere Kolleginnen und Kollegen, insbesondere in der EKD, schon ein wenig neidisch werden. Damit soll der Blick in die Schweiz erst einmal beendet sein und wir schauen uns wieder die Pfalz an.

Früher war der Pfarrer zusammen mit den Priestern und Rabbinern auch hierzulande ein Staatsdiener mit der Aufgabe des Pfarrdienstes und der Schulaufsicht, bis zur Änderung der entsprechenden Gesetze im Jahr 1875 aber auch zuständig für das Personenstandsregister. Das Predigtamt, die gottesdienstliche Begleitung wichtiger Feste, die religiöse Unterweisung, die Seelsorge und das Diakonat waren weitere kirchliche Aufgabe, die sich allerdings von den staatlichen Funktionen deutlich unterschieden.

Aus dieser Zeit stammen die beiden Grundfunktionen des Amtes: herrschaftliche Aufsicht in der Kirchengemeinde und seelsorglicher Dienst am Menschen. Besonders deutlich wird dies bei einem Pfarrer / bei einer Pfarrerin mit der Funktion eines Dekans / einer Dekanin. Hier wird die Teilung noch viel deutlicher und erkennbarer: Aus dem Menschen, der betraut ist mit Seelsorge, Unterweisung und Verkündigung, wird eine Person mit den Funktionen Dienstaufsicht, Personalverantwortung und Finanzzuständigkeit. Das silberne Amtskreuz markiert den Regionalbischof mit dem ehrenvollen Recht zur Durchführung der Ordination.

Ausgebildet werden Pfarrerinnen und Pfarrer in der Kunst der Theologie. Die Amtsführung kann durch Anschauung gelernt werden. Eine regelrechte Anleitung erfolgt nur bedingt und uneinheitlich, eben im Dackelpraktikum im Vorbereitungsdienst und der Prüfung in den Amtswochen, begleitet vom Predigerseminar. Die Kultur einer Pfarramtsverwaltung ist weder etabliert noch standardisiert, trotz Visitation und entsprechender Hinweise / Fristen / Listen und Verordnungen.

Das doppelte Amt zeigt sich insbesondere bei der Verantwortung der Dienstaufsicht im Gegenüber zu den geistlichen Dimensionen. Bei der Durchführung der amtlichen Angelegenheiten überwachen das Dekanat und der Landeskirchenrat die Einhaltung der Gesetze. Ein Pfarrer, eine Pfarrerin ist somit in einem Gewebe von Kontrolle und Aufsicht eingefangen. Das mittlerweile veränderte Vorgehen bei den Jahresgesprächen zeigt dies auf: Waren diese Gespräche ursprünglich ein Personalentwicklungsgespräch als Unterstützung des Kollegen/der Kollegin bei der Zielfindung, ist es nun ein Kontrollgespräch als jährliche Fortsetzung der unregelmäßigen Amtszimmervisitation. Die Person in Dekansfunktion versteht sich oft als dienst vorgesetzte Instanz und eben nicht als eine mit der Dienstaufsicht betraute Person wie es die Kirchengesetze festlegen. Die Unterschiede zwischen Aufsicht und Leitung sind zwar fließend, aber der unterschiedliche Führungsstil ist dennoch wichtig.

Variationen sind kaum möglich, aber auch nicht gewollt. Der Rahmen des Amtes ist vorgegeben. Das Verwaltungsparadigma dieses Amtes kann beschrieben werden mit Begriffen wie Pünktlichkeit, Gewissenhaftigkeit, Gesetzes- Verfassungstreue und Identität mit den Zielen der Kirchenleitung.

Und jetzt stelle ich einfach fest, dass es neben diesem herrschaftlichen und verwaltungsmäßigen Amtsverständnis noch eine andere Schiene gibt, die zwar auch mit dem Begriff des Amtes bezeichnet wird, aber einem völlig anderen Paradigma folgt. Gemeint ist das Predigtamt. Die Problematik dieses doppelten Amtes besteht darin, dass im Grunde zwei verschiedene Haltungen gefordert werden, die sich prinzipiell widersprechen. Predigt, Unterricht, Seelsorge und diakonisches Handeln fordern Eigeninitiative, Selbstbewusstsein, besonderes Profil, ständige Reflexion, visionäre und prophetische Eigenschaften und vor allem eine starke und ausgeglichene Persönlichkeit.

Das Verwaltungsparadigma eines Kirchenmenschen und der Habitus eines geistlichen Menschen führen nicht zu einer psychischen Krankheit einer gespalteten Persönlichkeit, aber manchmal zu einer doppelten Sichtweise bestimmter Probleme.

Eine Hilfe beim Aushalten dieser Spannung kann durch den § 25 des Pfarrerdienstgesetzes der Pfälzischen Landeskirche gegeben werden. Dieses Gesetz regelt den geordneten Dienst und gibt die Möglichkeit der Dienstordnung. Diese Dienstordnung definiert die Aufgaben des Pfarramtes vor dem Hintergrund der Zuständigkeit dieses Amtes. Somit macht eine solche Dienstordnung grundsätzlich Sinn, wenn mehrere Personen in einem Dienstbereich tätig sind. Ich gehe allerdings davon aus, dass es unter besonderen Umständen auch sinnvoll ist, wenn Aufgaben bewusst geklärt und zugespitzt werden. Damit kann auch die Berufszufriedenheit gesteigert werden.

In dem eher geistlichen Bereich der Verkündigung und Seelsorge sind gerade die Kategorien Berufszufriedenheit, Zielorientierung, Effizienz und Aufgabenklärung im Sinne von Erfüllung von Erwartungen völlig unangebracht. Ob es gelingt einen traurigen Menschen zu trösten, entzieht sich sowohl den verwendeten Methode als auch einer Bewertung der Angemessenheit des Einsatzes. Dieses Paradigma erfordert keine Kontrolle durch eine Dienstaufsicht oder eines Qualitätsmanagement, sondern ruft nach einem partnerschaftlichen Austausch unter Fachleuten, also einer Supervision unter gleichgestellten Personen.

Auch wenn in manchen Bereichen die Begriffe Supervision und Episkopé im Sinne von Dienstaufsicht synonym verwendet werden, bleibt doch ein großer Graben zwischen diesen beiden Funktionen.

Dieser Graben lässt sich auch an der Akzeptanz der Kirche und des Bodenpersonals Gottes ablesen. Kirche in ihrer Funktion als verwaltende Amtskirche hatte schon immer ähnliche Zustimmungswerte wie der Staat und dessen staatliches Handeln. Dies kommt nicht von ungefähr: Bei den Befragungen zeigt sich, dass weltweit die Kirchen Werte von über 50 % Zustimmung erreichen. In vielen Ländern belegen die Kirchen Spitzenplätze. In Deutschland dagegen liegt der Wert deutlich niedriger, Tendenz fallend, siehe div. GfK-Studien (GfK Global Trust im Jahr 2013 39 %). Auch die Beliebtheit des Pfarrberufs ist im Sinken. So kamen die Geistlichen bei Allensbach-Umfragen nach dem beliebtesten Beruf 2013 nur auf Platz 6 mit 29 % Nennung. Zum Vergleich: Im Jahr 1995 lagen sie noch bei 42 %. Dagegen steigt das Ansehen der NGOs. Ist Kirche aber nicht auch eine NGO, also eine Nicht-Regierungs-Organisation? Viele Menschen sehen jedoch die Kirche als verlängerten Arm des Staates. Aus der Kirche kann man austreten, aber nicht aus dem Staat, außer man wandert aus.

Das doppelte Amt ist allerdings nicht nur bedrohlich und angstmachend, sondern zeigt auch, welche Chance Pfarrerinnen und Pfarrer in der Gesellschaft immer noch haben. Das Bodenpersonal Gottes braucht zwar die Rahmenbedingungen der Amtskirche, aber diese ist eben noch nicht das Reich Gottes. Kirchenleitung hat eine wichtige und schätzenswerte Funktion, nämlich die Ermöglichung des Pfarrdienstes in seiner seelsorglichen und verkündigenden Variante. Das Privileg der Kirchensteuer wurde vor fast hundert Jahren der Evangelischen Kirche der Pfalz gewährt, damit der Staat die Last der Erhöhung und Ausfinanzierung der Pfarrbesoldung los hat (siehe dazu: Thomas Jakubowski und Martin Schuck [Hrsg.], Arbeiten im Weinberg der des Herren. Amt und Kirche zwischen Gestern und Morgen. Festschrift zum 100jährigen Jubiläum des Vereins Pfälzischer Pfarrerinnen und Pfarrer, Speyer 1999, S. 60).

So sollte eine allgemeine Kirchensteuer eingeführt werden, um die Pfarrbesoldung aufzubessern, die Emeriti und Hinterbliebenen zu unterstützen und bedürftigen Kirchengemeinden auszuhelfen. Die Kirchensteuer war keine Ablösung der Staatsleistungen, sondern eine Ergänzung, da die Mittel aus Stolgebühr, Beichtgeld und sonstigen Fassionen nicht mehr ausgereicht haben, um die Pfarrfamilien zu unterstützen. Im Vergleich erhielt ein Pfarrer in der Pfalz im Höchstsatz nur ca. drei Viertel bis die Hälfte des in denjenigen Landeskirchen bezahlten Gehaltes, wo bereits Jahrzehnte vorher die allgemeine Kirchensteuer eingeführt worden war (siehe dazu: Entwurf eines Gesetzes die Kirchensteuer für die protestantischen Kirchen des Königreichs Bayern betreffend, mit Begründung, S. 16, und Vergleichstabellen S. 53-96, 1906).

Am 15. August 1908 wurde das bayrische Kirchengesetz erlassen, mit dem auch die protestantischen Pfarrer aus Steuermittel der Kirchenmitglieder einer Kirchengemeinde unterstützt werden konnten (Richard Bergmann, GOV, Band I, Nr. 5, November 1952, S. 157 f.). Für die katholischen Kirchengemeinden gab es bereits seit 1892 diese Unterstützung mit dem Recht der Besteuerung. Insbesondere der gerade gegründete Pfälzische Pfarrerverein konnte schließlich nach vielen Rückschlägen die Generalsynode 1905 davon überzeugen, dass die Kirchensteuer notwendig ist, da der bayrische Staat nicht bereit war, die Leistungen für die Pfarrer, die Emeriti und die Hinterbliebenen zu erhöhen. Die Kirchensteuergesetzgebung trat am 24. März 1910 in Kraft. Die Steuer wurde dann 1911 zum ersten Mal in dieser Form erhoben. Die Diskussion um die Trennung von Kirche und Staat – die Einführung der Kirchensteuer wurde als eine Abspaltung verstanden – und weitere Informationen sind gut nachzulesen in dem Aufsatz von Martin Schuck, Pfarrbesoldung einst und jetzt: Grund und Sinn der Kirchensteuer, Pfälzisches Pfarrerblatt Nr. 5/2002, S. 162–174. Dieser Aufsatz ist zu finden im Download-Bereich von www.pfarrerblatt.de.

Weitere Fragen rund um die Kirchensteuer werden beantwortet in: Felix Hammer, Rechtsfragen der Kirchensteuer (Jus Ecclasticum 66), Tübingen 2002. Lesenswert dazu ist die katholische Darstellung von Erwin Gatz, Geschichte des kirchlichen Lebens, Band VI. Die Kirchenfinanzen, 2000, insbesondere S. 196.

Die allgemeine Kirchensteuer sollte nicht die Finanzierung der Kirchengemeinden grundsätzlich sichern, sondern war der Rettungsanker, bevor die Pfarrer in andere Landeskirchen auswandern. Kirchengebäude sollten nur in neuen Stellen und in der Diaspora aus diesen neuen Quellen bezahlt werden. Dafür sollten dann die Stolgebühr und das Beichtgeld für die Pfarrer wegfallen und somit die Fassionsausgleichszahlung.

Diese neue Entwicklung vor mehr als 100 Jahren war eine Konzentration auf das Predigtamt, die grundsätzlich vom Staat mit der Einführung der allgemeinen Kirchensteuer durchgeführt werden sollte. Die Planung dieser Ausgabe sollte der Steuersynode vorbehalten werden, in der die Pfarrer kaum mitbestimmen sollten. Diese Steuersynode sollte dann im Anschluss an die Generalsynode tagen (siehe auch: Allgemeine Kirchensteuer, Pfälzischer Protestantischer Pfarrverein 1905 und Denkschrift über die Einführung einer allgemeinen Kirchensteuer der vereinigten protestantischen Kirche der Pfalz 1905).

Das doppelte Amt wurde auch früher auf Dekanatsebene in einer doppelten Art der Visitation gewürdigt, nämlich in einer festlichen Visitation der Kirchengemeinde und einer amtlichen Visitation des Pfarramtes (Bergmann, GOV, Band I, Nr. 1, Jahrgang 1949, S. 3; Amtsblatt 1921, S. 217f.). Diese doppelte Bedeutung wurde heute zusammengelegt und führt immer noch zu Verwicklungen und Verwechslungen sowohl bei den Besuchten, als auch bei den Besuchenden.

Diese kurze Aufzählung von verschiedenen Hinweisen auf Widersprüche der beiden Seiten des Pfarramtes soll aber nicht nur als Kritik verstanden werden. Vielmehr wollte ich damit zeigen, dass sich manche Widersprüche nicht auflösen lassen. Die Verwaltung und die Verkündigung können nicht gegeneinander ausgespielt werden, aber im Rahmen von achtsamem Handeln durchaus sich gegenseitig unterstützen. Sobald der Pfarrer bzw. die Pfarrerin mit sich im Reinen ist, werden Anfragen aus Speyer und Erwartungen der Menschen in den Kirchengemeinden als weniger bedrohlich empfunden.

Trotzdem äußere ich meine Bitte und habe Hoffnung, dass in Ausbildung, Fortbildung und Begleitung des Dienstes die beiden Seiten des Amtes wahrgenommen werden. Konflikte, Widersprüche und Unterschiede der beiden Aspekte des Amtes können nicht aufgelöst werden, denn dies würde zu einem Auseinanderbrechen der Kirchenstruktur führen und somit die Verkündigung eher verhindern als fördern. Mir ist bei diesen Gedanken wichtig, auf die Notwendigkeit zur Unterscheidung der Geister hinzuweisen. Der Pfarrdienst im Bereich Verwaltung, Finanzen und Personalführung unterscheidet sich von dem Dienst für die Menschen in Seelsorge, Verkündigung und Unterweisung. Für diese beiden Bereiche bedarf es zweier verschiedener Grundhaltungen. Diese müssen eingeübt und gegeneinander in Beziehung gesetzt werden, sonst kommt es zu Konfusionen. Dieser Rollenstreit kann krank machen, nicht nur die Kirche, sondern auch die Menschen, die in der Kirche arbeiten und die Kirche vor Ort repräsentieren. Eine Rollenunsicherheit zerstört Vertrauen und verwirrt die Menschen, die Klarheit und Wegweisung erwarten. Rollensicherheit – auch in verschiedenen Bereichen – könnte zu einer Stärke der Kirchen mit dem Bodenpersonal Gottes führen.

Und dennoch, das doppelte Amt hat keine gute Zukunftsperspektive. Diese ganzen Zuständigkeiten und Aufgaben, für die in der Ausbildung bisher niemals ausreichend Zeit war, sollten ernsthaft gegeneinander abgewogen werden. Manche Verantwortungen sind so schwer und mühevoll, dass diese durchaus weitergegeben oder aufgeteilt bzw. sogar aufgegeben werden können, ohne dass die Kirche als Ganzes dadurch etwas verliert. Manche Herrschaft im Kleinen erschwert das Verständnis von Dienst am Menschen.

Daher meine Plädoyer: Weniger ist mehr! Weniger Zuständigkeiten bringen mehr Raum für Kreativität und mehr Zeit für den bedürftigen Menschen. Jede Stunde hinter dem Schreibtisch und vor dem Computer ist eine verlorene Zeit für den Nächsten, der den Zuspruch braucht. Oder haben die Pfarrerinnen und Pfarrer Angst vor der Begegnung und sind kontaktscheu? Manchmal könnte man dies fast annehmen angesichts der Tätigkeitsschwerpunkte im Pfarrdienst und der Arbeitsverdichtung im Bereich der pfarramtlichen Verwaltung.

Außerdem wird gerne die politische und prophetische Dimension des Dienstes übersehen. Diese Dimension steht im direkten Widerspruch zu einer herrschaftlichen Ausübung des Pfarrdienstes. Auch hier brauchen wir keinen Entlassschein, kein Patenschaftszeugnis und auch kein Genehmigung zur Ausübung des Verkündigungsdienstes, sondern müssten eher mit Begeisterung die Gelegenheit der Predigt und des Gotteszeugnisses begrüßen. Sich politisch, sozial und prophetisch aus dem Glauben heraus zu äußern, begründet erst den Status des Beamtenverhältnisses. Warum sonst braucht ein Pfarrer/eine Pfarrerin diesen Status, wenn nicht wegen des Schutz und der Fürsorge, wenn diese nötig werden? Gerade in ungeschützten Situationen, wenn es um klare Aussagen in ethischen, politischen und religiösen Fragen geht, brauchen wir die Landeskirche als Dienstherrn, damit Pfarrerinnen und Pfarrer furchtlos die Zeit ansagen können. Dies ist eine der wichtigsten Aufgabe der Kirche in der Gesellschaft. Die staatsähnliche Institution „Landeskirche“ darf nicht regieren wie ein Pseudostaat, sondern kann und muss sich endlich ihrer Rolle bewusst werden, Zeitansage, Verkündigung und Seelsorge zu ermöglichen. Diese Aufgabe ist ehrenvoll und wichtig.

Diese zentrale Aufgabe zeigt, dass das doppelte Amt auch im gesamtkirchlichen Bereich in Richtung Dienst am Menschen verändert werden könnte. Es ist an der Zeit, dass die Menschen in der Kirche erwachsen werden und sich auch so benehmen. Die Kinderspiele mit Räuber und Gendarm sollten eigentlich vorbei sein. Kirche ist keine Gesinnungsfabrik, sondern bietet den Raum für freie und ungeschützte Meinung, allerdings wohlgeprüft und gut begründet. Wir brauchen keine Herrschaftsämter mit Ideologien, sondern beauftragte Christenmenschen, die das Evangelium verbreiten und die Zeit ansagen.

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