Menschen begleiten und beraten,
annehmen, trösten und ermutigen
Thomas Jakubowski
Sachsenstr. 2, 67105 Schifferstadt
1.) Begründung und Befähigung:
Der Auftrag zur Seelsorge läßt sich vielfältig in Heilungsgeschichten und Wundererzählungen als mögliche Nachfolge ergründen »Dein Glaube hat Dir geholfen.« Es sind Taten der Barmherzigkeit (Mt 25,40 ff) ohne Selbstzweck.
Es ist ein Mitgehen, Begleiten und Tun in schwierigen Zeiten des Lebens unter dem befreienden und zugesprochenen Wort Gottes. Die Hilfe geschieht durch den Menschen. Der Grund der Hilfe ist der Glaube. Und der Erfolg der Hilfe ist ein je besonderes und unverfügbares Geschehen. Seelsorge ist neben Wortverkündigung/Sakramentsverwaltung, Unterricht und Diakonie Kennzeichen christlicher Kirche.
Jeder Christ und jede Christin ist grundsätzlich fähig und beauftragt zur Seelsorge. Im Pfarrdienst ist diese Befähigung per Dienstauftrag selbstverständlich und durch den Erfolg der Ausbildung und durch die Beauftragung nachgewiesen und Hauptbestandteil des Dienstes.
2.) Abgrenzung nach außen:
Die hauptamtliche Seelsorge ist im Rahmen des Beichtgeheimnisses als schützenswertes Gut in der Verfassung verankert und positiv beurteilt. Sie gilt als intim und hat sogar Vorrang vor dem allgemeinen Interesse an Rechtsprechung und Strafverfolgung (rechtsfreier Raum).
3.) Abgrenzung nach innen:
In der Auseinandersetzung mit Psychotherapie und Psychoanalyse wird die Seelsorge ein ganz besonderes Geschehen, denn sie ist kein überprüfbares professionelles Handeln mit meßbaren Erfolgen. Die Überprüfung des Erfolgs von Seelsorge ist kaum möglich und auch nicht darstellbar. In der Seelsorge geht es nicht um Herstellung oder Wiedererlangung von Lebensfähigkeit (Psychotherapie, Psychiatrie), sondern insbesondere um Seinsgewißheit aus dem Glauben. Die Psychotherapie erfährt ihre Grenzen an Sterben und Tod. Die christliche Seelsorge weist weit darüber hinaus.
4.) Umfang:
Seelsorge ist als kommunikatives Geschehen zwischen zwei oder mehr Menschen individuell. Die Seelsorge ereignet sich, aber nicht auf Befehl. Seelsorge geschieht zwar eher am Kranken- und Sterbebett, kann aber genauso an allen Orten und zu allen Zeiten geschehen. Seelsorge sollte ein Leitgedanke in kirchlichem Handeln allgemein sein und bleiben und nicht grundsätzlich als Sonderfeld ausgegliedert werden (Krankenhaus, Hospiz, Schule, Altenheim, Psychiatrie, Alte, Junge, Ferne, Nahe, Fremde etc.).
5.) Theologische Beschreibung des Geschehens:
(Gesichtspunkte und Grundannahmen für die Handlungsanleitung)
I) Der Mensch hat die Tendenz sich selbst zu verlieren, also braucht jeder Mensch Wegbegleiter auf dem Weg zu sich und einem erfüllten Leben in Frieden mit Gott.
II) Weil Gott keinen aufgibt, soll auch kein Mensch den anderen verloren geben und sich um den Nächsten bemühen.
III) Weil wir an eine offene Zukunft des Menschen glauben und darauf vertrauen, können wir die Hoffnung allen Menschen verkünden. Dieser Hoffnungshorizont ist keine billige Vertröstung, sondern eine wichtige Variable in dem Seelsorgegeschehen zwischen Pfarrer/Pfarrerin und Gemeindeglied.
6.) Die Unterscheidung zwischen Beraten und Bezeugen, Krisenbewältigung und christlicher Vergewisserung, Lebenshilfe und Glaubenshilfe ist künstlich:
Diese Bereiche voneinander zu scheiden ist unzulässig, da das kirchliche Handeln deutlich macht, daß der Rat, die Krisenbewältigung und Lebenshilfe innerhalb des kirchlichen Raums kein Selbstzweck ist, sondern sich auf dem christlichen Glauben aufbaut. Diese äußerlich profanen Bereiche werden im jeweiligen Sonderfall Seelsorge und damit aus sich heraus zu einem besonderen und unverfügbaren Geschehen.
7.) Methode:
Trotz des schwierigen Verhältnisses zur Psychotherapie kann Seelsorge sich deren Methoden bedienen und diese anwenden. Dabei sollte aber immer die Grenze der Methoden und des kirchlichen Auftrages beachtet werden. Und es gilt zu beachten, daß keine Methode gute Seelsorge garantiert und daß Beratung und Psychotherapie vielleicht auch Seelsorge außerhalb der Kirche sein kann. Durch Besuche, Gespräche, Hand halten, beten, gemeinsamen Singens und Vorlesen kann vermittelt Gottes Liebe spürbar gemacht werden. Diese althergebrachten Formen christlicher Seelsorge funktionieren auch im Zeitalter von Psychotherapie, Psychoanalyse und außerkirchlicher Lebensberatungen.
8.) Räume der Seelsorge:
Besuche (Geburtstag/Kranke/Alte/Jubiläen/etc), Sterbebegleitung, Trauerarbeit, Beerdigung, Taufe, Hochzeit, Goldene Konfirmation, Altenarbeit, Erwachsenenarbeit, Männer bzw. Frauenarbeit, Bibelkreise (besondere Form der Gruppenseelsorge), Gebete, Predigt, Gruß auf der Straße, Verabschiedung nach dem Gottesdienst, Telefongespräch, Vermittlung bei zwei Fronten, gemeinsames Gebet, Ernstnehmen, Anhören von Problemen, Mitarbeiterschulung, Ausflüge, Freizeiten oder anders ausgedrückt: Es gibt kaum einen seelsorgefreien Raum in der pfarramtlichen Tätigkeit.
9.) Zeitliche Problematik:
Erfolgt das Geschehen der Seelsorge, wird oft eine Wiederholung des guten Gefühls der Begleitung, Tröstung, Annahme und Ermutigung verlangt. Die Kontakte zeitlich einzugrenzen wird durch die Situation ebenfalls erschwert. Daher ist Seelsorge nicht quantifizierbar. Seelsorge kann und sollte Raum gegeben werden.
10.) Das alte Problem:
Ist das Pfarramt nicht besetzt kann der Pfarrer/ die Pfarrerin nicht sofort und spontan helfen. Ist das Pfarramt besetzt, dann werden keine Besuche durchgeführt. Besuchskreise für Geburtstage oder Neubürger wären gute Möglichkeiten der ehrenamtlichen Seelsorge. Schwere Fälle und lange Begleitungen könnten dann leichter von den Hauptamtlichen durchgeführt werden.
11.) Der Raum der Seelsorge:
Seelsorge geschieht oft zu Hause. Therapie erfolgt in einem besonderen Raum in einem für den Therapeuten sicheren Bereich. Bei der Seelsorge ist es genau umgekehrt.
12.) Der zeitliche Rahmen:
Therapie wird bewilligt und auf eine bestimmte Stundenzahl festgelegt. Die Krankenkasse bezahlt nur in einem festgelegten Umfang. Beratung hat ebenfalls klare Rahmenbedingungen (zeitlich und inhaltlich). Die Seelsorge ist ungebunden und stört damit allerdings feste Formen kirchlicher Arbeit. Eine zeitliche Abgrenzung ist schwierig und erfordert eine direkte Beendigung des Kontaktes.
Fazit:
Seelsorge ist Grundlage kirchlichen Handelns und eine besondere pfarramtliche Tätigkeit, die staatlich geschützt wird. Seelsorge ist nicht quantifizierbar: Daher sollte für diesen Bereich (Ort und Zeit, Ausbildung und Schwerpunkt) Raum freigehalten werden und das Pfarramt als Möglichkeit der Seelsorge erhalten werden, auch wenn Seelsorge allen Christenmenschen aufgetragen ist.
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