Dr. Karlheinz Lipp
Friedrich-Wilhelm-Straße 42, 12103 Berlin
Zur Erinnerungskultur des Zweiten Weltkrieges gehört auch, an jene Menschen zu denken, die sich diesem Krieg und dem NS-Staat, der absoluten Negation der Menschenrechte, widersetzten. Einer von diesen Kriegsgegnern heißt Hermann Stöhr, der vor 75 Jahren als Kriegsdienstverweigerer hingerichtet wurde.
Vom Militär zum Pazifisten
Stöhrs Lebensweg führte nicht geradlinig zum Pazifismus – im Gegenteil. Als Kriegsfreiwilliger im Ersten Weltkrieg trat er der Kaiserlichen Marine bei und erlebte den Fronteinsatz auf dem Schlachtkreuzer ‘Göben’ im Schwarzen Meer als Marinezahlmeister.
Nach dem Kriegsende studierte Stöhr Volkswirtschaft, öffentliches Recht und Sozialpolitik in Kiel, Berlin und Rostock. Ursprünglich wollte er, nach Aussage seines Bruders, eine Dissertation über die im Ersten Weltkrieg versenkte Tonnage verfassen. Durch die Beschäftigung mit der Friedensbewegung der jungen Weimarer Republik änderte Hermann Stöhr jedoch sein Thema, das nun, bezeichnend für sein weiteres Denken und Wirken, hieß: Die Auslandshilfe. Mit dieser Arbeit wurde er in Rostock 1922 zum Dr. rer. pol. promoviert.
Von 1923 bis 1925 arbeitete Stöhr als Hilfssekretär auf der Geschäftsstelle der pazifistischen und ökumenischen Zeitschrift Die Eiche, beim Internationalen Versöhnungsbund sowie als Sprachlehrer der Sozialen Arbeitsgemeinschaft Berlin-Ost. Diese drei Organisationen sind aufs engste mit Friedrich Siegmund-Schultze (1885-1969) verknüpft, dessen intensives Engagement für den Frieden in einer langen Zeitdauer vom Kaiserreich bis zur Bundesrepublik Deutschland nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.
Von 1926 bis 1928 wirkte Stöhr als wissenschaftlicher Hilfsarbeiter der Wohlfahrtspflege des Centralausschusses für die Innere Mission in Berlin. Das Ergebnis dieser Arbeit bildete die Veröffentlichung von Die Wohlfahrtsgesetzgebung in den außerdeutschen Staaten. Von Januar bis Herbst 1930 erfolgte Stöhrs Studienreise durch die USA. Ab 1931 war Stöhr de facto arbeitslos.
1933 – ein Jahr mit mehreren Protesten Hermann Stöhrs gegen den Nationalsozialismus
Im ersten Regierungsjahr des NS-Staates zeigte sich Stöhrs bemerkenswertes politisches Engagement gegen den Nationalsozialismus an drei Beispielen.
1. Am 27. Mai 1933 wandte sich Stöhr in einem Brief an den Präsidenten des Evangelischen Oberkirchenrats (EOK), Kapler. Dieser Kirchenfunktionär hatte als Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Kirchenausschusses am 26. Mai die Empfehlung zur Beflaggung kirchlicher Gebäude anlässlich des zehnjährigen Todestages von Leo Schlageter ausgesprochen. Schlageter, ein Kriegsfreiwilliger und Offizier des Ersten Weltkrieges, beteiligte sich an einer Aktion (misslungene Sprengung einer Brücke im Ruhrgebiet) gegen die französische Besatzungsmacht und wurde daher zum Tode verurteilt und 1923 hingerichtet. Der junge NS-Staat wollte Schlageter zu einem ihrer Märtyrer stilisieren – und die Leitungsgremien der evangelischen Kirche zogen ganz staatstreu eifrigst mit.
Stöhr protestierte gegen die empfohlene Beflaggung in einem Brief an Kapler. Vor allem befürchtete Stöhr Ressentiments gegen Frankreich, die eine Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich blockieren könnten. „Das Kirchenflaggen wird dazu beitragen, die weithin vorhandenen feindseligen Gefühle gegen unser Nachbarvolk im Westen zu steigern. Hatte man schon in den letzten Monaten Vaterlandsliebe und Antisemitismus gleichgesetzt, so vollzieht sich jetzt die Gleichung, Vaterlandsliebe ist auch gleich Franzosenhass“ (zitiert nach Röhm, S. 110).
Stöhrs Kritik am EOK enthält auch einen wichtigen grundsätzlichen Aspekt. „Man scheint dort zu vergessen, dass der EOK nicht Filiale der NSDAP, sondern Teil der einen Kirche ist. Wenn man auf dem eingeschlagenen Wege fortfährt, nichts gegen den unchristlichen Antisemitismus zu sagen wagt, uns gar nächstens noch einen Hort-Wessel-Tag für die Kirche beschert, wird manches Kirchenmitglied auch darauf verzichten, seiner Kirche in einem Brief, seine Bedenken kundzutun. Die gegenwärtige Leitung der Kirche macht es ihren Gliedern heute immer schwerer, in der Altpreussischen Kirche einen Teil der Una Sancta zu sehen“ (zit. nach Röhm, S. 110f.).
Horst Wessel gehörte der NSDAP an und starb 1930 bei einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen KPD und NSDAP. Die Hintergründe seines Todes waren privater Natur. Stöhrs aufrüttelndes Schreiben blieb unbeantwortet.
2. Der zweite briefliche Protest Stöhrs datiert vom 31. Juli 1933 und umfasst nur wenige Zeilen, in denen der Pazifist beim EOK anfragt: „Ist für evangelische Seelsorge unter den 18.000 Insassen der Konzentrationslager des Deutschen Reiches gesorgt?“ (zit. nach Röhm, S. 118). Der Brief flankierte ein Gebet, das acht Punkte umfasste und in einem Punkt eine Fürbitte für Kommunisten, Sozialisten, Pazifisten und Juden beinhaltete.
Nach der Verordnung zum „Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933 im Zusammenhang mit dem Brand des Reichstages, errichtete der NS-Staat provisorische Konzentrationslager besonders für die politischen Gegner des Nationalsozialismus. Am 20. März 1933 entstand in Dachau das erste offizielle Konzentrationslager, weitere folgten sukzessive. Stöhrs Zahl von 18.000 Inhaftierten, die er der offiziellen Presse entnahm, ist zu gering angesetzt. Ende Juli 1933 saßen ca. 26.000 Menschen in angeblicher Schutzhaft.
Zu einer direkten Antwort des EOK, der inzwischen vollständig von der nationalsozialistischen Glaubensbewegung der Deutschen Christen dominiert wurde, kam es nicht, wohl aber zu zwei indirekten. Oberkonsistorialrat Friedrich Peter, Mitglied der NSDAP und der Deutschen Christen, versah Stöhrs Schreiben mit handschriftlichen Notizen, die sich sehr deutlich von dem Anliegen des Pazifisten distanzierten. Schließlich antwortete Oberkonsistorialrat August Freitag, ebenfalls Mitglied der Deutschen Christen und deren Reichspresseleiter sowie Mitglied der NSDAP, in der Zeitschrift Evangelium im Dritten Reich. Sonntagsblatt der Deutschen Christen (Nr. 34/1933). Freitag kommentierte Stöhrs Brief, ohne den Namen des Autors zu erwähnen, ebenso ablehnend wie sein Kollege Peter.
Eine Fürbitte für Kommunisten, Sozialisten, Pazifisten und Juden, die in Konzentrationslagern inhaftiert waren, wurde als Hochverrat abqualifiziert. Freitag unterstellte Stöhr ein „pathologisches Christentum“.
Stöhr entdeckte erst im Oktober 1933 zufällig Freitags Kolumne. Bereits am 19. und 31. August hatte Stöhr zwei freundliche und gleichzeitig hartnäckige Briefe in der gleichen Angelegenheit geschrieben. Freitags Kommentar beantwortete Stöhr am 18. November in einem Brief an den EOK anhand von sieben Fragen, stets mit Bibelstellen fundiert. So heißt es u.a.: „4. Ist es ‘unzeitgemäß und innerlich unbegründet’, wenn man darum bangt, daß unser Volk nicht nationalem Hochmut und ungerechtem Tun verfällt? Darf man eine solche Bitte ‘ein Gott in den Arm fallen’ nennen? Jes. 13,11. 5. Ist ‘religiös gesehen die Aufforderung besonders anstößig’, für die Benachteiligung und Verfolgten sowie für die Gefangenen der Konzentrationslager zu beten? Liegt hierin ‘eine Aufreizung zum Ungehorsam, eine Zersplitterung der Seele des Volkes’? Matth. 25,36 u. 43“ (zit. nach Röhm, S. 127). Oberkonsistorialrat Freitag beantwortete auch diesen Brief Stöhrs nicht.
3. Hermann Stöhrs dritte schriftliche Intervention beschäftigte sich mit dem Austritt des NS-Staates aus dem Völkerbund – im Jahre 1925 war Deutschland dem Völkerbund beigetreten.
Am 14. Oktober 1933 verkündete Reichskanzler Hitler, dass Deutschland die Abrüstungskonferenz in Genf und den Völkerbund verlassen werde. Ohne eine politische Notwendigkeit setzte der NS-Staat für den 12. November Neuwahlen an, die gleichzeitig mit einer Abstimmung über die Politik der Reichsregierung verknüpft wurde. Bei einer Wahlbeteiligung von 96% votierten 95% der Deutschen für die Politik Hitlers – und damit für den Austritt aus dem Völkerbund. Große Teile des deutschen Protestantismus unterstützten Hitlers Kurs uneingeschränkt – von den Deutschen Christen bis zum Pfarrernotbund.
In einem Protestbrief an den evangelischen Reichsbischof Ludwig Müller, der Hitlers Anliegen durch einen Aufruf befürwortete, erklärte Stöhr seine Kritik am Austritt aus dem Völkerbund. Eine solche Politik sei, so der Pazifist, kontraproduktiv hinsichtlich der internationalen Abrüstung und der Völkerverständigung. Stöhr kritisierte, dass Müllers Aufruf eine Entscheidung zugunsten einer politischen Partei sei. Ferner problematisierte Stöhr Hitlers Zugriff auf die Jugend – und forderte die Kirche auf, sich von der Erziehungspolitik des NS-Staates zu distanzieren. Auch dieser schriftliche Protest Stöhrs blieb unbeantwortet.
Die Einführung der Allgemeinen Wehrpflicht und ihre Folgen
Im Jahre 1936 führte das nationalsozialistische Deutschland die Allgemeine Wehrpflicht, die 1919 abgeschafft wurde, wieder ein – ein klarer Verstoß gegen den Versailler Vertrag. Der militaristische Kurs auf den geplanten Zweiten Weltkrieg nahm dadurch weiter zu, denn nur mit einer großen Armee von Wehrpflichtigen konnten Nachbarvölker überfallen werden.
Am 28. Februar 1939 teilte das Wehrbezirkskommando Stettin I Hermann Stöhr mit, dass sich dieser zu Pflichtübungen im Reserve-Offizierskorps bereit halten solle. Stöhr antwortete umgehend am 2. März, in dem er den Dienst mit der Waffe ablehnte. Neben gesundheitlichen Gründen führte er theologische Gründe an.
„Den Dienst mit der Waffe muß ich aus Gewissensgründen ablehnen. Mir wie meinem Volk sagt Christus: ‘Wer das Schwert nimmt, soll durchs Schwert umkommen.’ (Matth. 26, 53) So halte ich die Waffenrüstungen meines Volkes nicht für einen Schutz, sondern für eine Gefahr. Was meinem Volk gefährlich und verderblich ist, daran vermag ich mich nicht zu beteiligen.
Positives Christentum weist meines Erachtens den Völkern höhere Ziele, als sich in Kriegs-Rüstungen gegenseitig zu übertreffen und einen immer größeren Prozentsatz der nationalen Energien hierfür einzusetzen. Das KDF-Schiff ‘Wilhelm Gustloff’ rettete auf seiner Probefahrt schiffbrüchige Engländer. Deutsche Flugzeuge bringen im Februar 1939 dem Erdbebengebiet in Chile Hilfe. Zu derartigen Taten nationaler Hilfsbereitschaft hat Gott unser hochbegabtes Volk berufen.
Sie sollten nicht nur gelegentlich erfolgen und in Fällen krasser Not, sondern unserm nationalen Wollen sein Hauptgepräge geben – bis hin zur praktischen Betätigung von Feindesliebe. Angesichts solcher Gottesgebote zu helfen und zu dienen, erscheint mir der Dienst mit der Waffe überflüssig und schädlich. […]
Sollte mir statt militärischer Übungen ein entsprechender Arbeitsdienst zuerkannt werden, dann bin ich hierzu bereit, auch wenn ich durch vermehrte und schwierigere Arbeit die Aufrichtigkeit meiner Gewissensbedenken gegen den Militärdienst erhärten sollte“ (zit. nach Röhm, S. 167).
Diese Argumentation Stöhrs bildete die zentrale Grundlage seiner Argumentation gegen die Wehrpflicht in den folgenden juristischen Auseinandersetzungen mit dem NS-Staat.
Zu Beginn des Zweiten Weltkrieges galt das Militärstrafgesetzbuch in der Fassung vom 16. Juli 1935. Hinzu kam die Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17. August 1938, die am 26. August 1939, dem Tag der Mobilmachung, in Kraft trat. Während in der Zeit des Ersten Weltkrieges Kriegsdienstverweigerer überwiegend in Heilanstalten oder Gefängnissen eingeliefert wurden, hatte der NS-Staat seine Konsequenzen gezogen, denn für „Wehrkraftzersetzung“ und „Fahnenflucht“ konnte jetzt die Todesstrafe verhängt werden.
Prozesse, Verurteilung und Hinrichtung
Stöhr wurde zum 22. August 1939 der Einberufungsbescheid zugestellt, den dieser erneut verweigerte. Daraufhin erfolgte in Stettin am 31. August die Verhaftung des Pazifisten und am 17. September seine Überstellung in die Untersuchungshaft nach Kiel, wo sich am 25. September die Anklage wegen Fahnenflucht anschloss.
Die Hauptverhandlung endete am 10. Oktober mit der Verurteilung Stöhrs zu einem Jahr Gefängnis. Wegen Verfahrensfehler musste der Prozess neu angesetzt werden, so wurde Stöhr am 1. November erneut zu einem Jahr Gefängnis verurteilt und am 7. November in das Wehrmachtsgefängnis Torgau überstellt.
Stöhr weigerte sich am 17. November den Fahneneid auf Hitler zu leisten, daher erfolgte ein neues Verfahren gegen den Pazifisten. Am 16. März 1940 verurteilte der 3. Senat des Reichskriegsgerichts Stöhr wegen Wehrkraftzersetzung zum Tode. Ein Gnadengesuch lehnte Hitler ab. In den letzten Wochen seiner Haft schrieb Stöhr sein Laien-Pfingstspiel Lasset uns mit Jesu ziehen, das aus drei Teilen bestand: Nachfolgen, Leiden und Sterben. Am 21. Juni wurde Stöhr im Alter von 42 Jahren in Berlin-Plötzensee enthauptet – an diesem Tag diktierte der NS-Staat dem besiegten Frankreich den Waffenstillstand.
Weitere Kriegsdienstverweigerer aus religiösen Gründen
Aus der evangelischen Kirche sind noch drei weitere Kriegsdienstverweigerer zu nennen. Der Jurist Martin Gauger (1906-1941) konnte zunächst in die Niederlande flüchten, wurde jedoch nach dem deutschen Überfall auf dieses Land verhaftet und in der Heil- und Pflegeanstalt Pirna-Sonnenstein vergast. Der Frankfurt Vikar Ernst Friedrich (1909-1985) lehnte ebenfalls den Kriegsdienst ab, leistete aber mit Rücksicht auf seine Eltern einen Sanitätsdienst. Wilhelm Schümer (1909- vermisst 1943), Sohn des Pazifisten Georg Schümer (1883-1945), kritisierte den Nationalsozialismus und das Militär. Er absolvierte auch einen Sanitätsdienst aus Rücksicht auf seinen Vater, dem staatliche Repressionen drohten.
Folgende katholische Kriegsdienstverweigerer tötete der NS-Staat: Michael Lerpscher, Josef Ruf, Franz Reinisch, Ernst Volkmann, Franz Jägerstätter und Richard Reitsamer. Josef Fleischer überlebte. Auch sie waren, wie die protestantischen Kriegsdienstverweigerer, völlig auf sich allein gestellt und konnten keine Unterstützung von ihrer Kirche erwarten.
Der Quäker Gerhard Halle wurde als medizinischen Gründen ausgemustert. Manfred Pollatz, ebenfalls ein Quäker, wurde Soldat, da seine Eltern mit dem Tode bedroht wurden. Die Mennoniten verzichteten am 10. Januar 1938 auf das Prinzip der Wehrlosigkeit. Mindestens acht Mitglieder der ca. 500 Personen umfassenden Sieben-Tages-Adventisten-Reformationsbewegung wurden wegen Fahneneidverweigerung hingerichtet.
In historischer Perspektive vertraten die Zeugen Jehovas am konsequentesten die Kriegsdienstverweigerung. Von ca. 20.000 Menschen (Stand: 1939) dieser Religionsgemeinschaft hatten schätzungsweise ca. 6000 bis 7000 während des Zweiten Weltkrieges den Kriegsdienst verweigert.
Erinnerungskultur
Hermann Stöhr wurde am 25. Juni 1940 auf dem evangelischen St. Johannis-Kirchfriedhof in Berlin-Wedding beigesetzt. Sein Grab fiel im Jahre 1978 dem Plan einer Autobahn, die nie gebaut wurde, zum Opfer.
Im Jahre 1997 – nach 57 Jahren – hob das Landgericht Berlin das Urteil gegen Stöhr auf. Am 4. Januar 1998, Stöhrs 100. Geburtstag, benannte der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg einen Platz nahe dem heutigen Ostbahnhof nach Hermann Stöhr, und es wurde ein Gedenkstein eingeweiht. Damit wurde erstmals in Deutschland ein zum Tode verurteilter Kriegsdienstverweigerer geehrt. Im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist ein evangelisches Gemeindehaus nach Stöhr benannt. In Pforzheim (Baden) und Buchholz (Nordheide) gibt es jeweils eine Hermann-Stöhr-Straße.
Zum Weiterlesen
Böhm, Boris: „Die Entscheidung konnte mir niemand abnehmen.“ Dokumente zu Widerstand und Verfolgung des evangelischen Kirchenjuristen Martin Gauger, Dresden 1997
Bredemeier, Karsten: Kriegsdienstverweigerung im Dritten Reich. Ausgewählte Beispiele,
Baden-Baden 1991
Garbe, Detlef: Zwischen Widerstand und Martyrium: Die Zeugen Jehovas im „Dritten Reich“, München, 4. Auflage 1999
Haase, Norbert/Gerhard Paul (Hg.): Die anderen Soldaten. Wehrkraftzersetzung, Gehorsamsverweigerung und Fahnenflucht im Zweiten Weltkrieg, Frankfurt am Main 1995
Hartmann, Albrecht und Heidi: Kriegsdienstverweigerung im Dritten Reich, Frankfurt am Main 1986
Lipp, Karlheinz/Reinhold Lütgemeier-Davin/Holger Nehring (Hg.): Frieden und Friedensbewegung in Deutschland 1892-1992. Ein Lesebuch, Essen 2010
Mader, Ernst T./Jakob Knab: Das Lächeln des Esels. Das Leben und die Hinrichtung des Allgäuer Bauernsohnes Michael Lerpscher (1905-1940), Blöcktach, 3. Auflage 1988
Putz, Erna: Gefängnisbriefe und Aufzeichnungen. Franz Jägerstätter verweigert 1943 den Wehrdienst, Linz 1987
Röhm, Eberhard: Sterben für den Frieden. Spurensicherung: Hermann Stöhr (1898-1940) und die ökumenische Friedensbewegung, Stuttgart 1985
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