Rauchmelder

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Manfred Roos
Breslauer Straße 26, 67806 Rockenhausen

Dieser Tage hab ich eine Zahl gesehen: Trotz der Rauchmelder-Pflicht sind in Rheinland-Pfalz erst 75 % der Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet. Ich muss zugeben: Ich hätte diese Pflicht vor einiger Zeit noch für staatliche Gängelei gehalten. Nun wohne ich in Sachsen-Anhalt in einem Pfarrhaus im Obergeschoss. Meine Chance, bei einem Brand im Keller oder im Erdgeschoss lebend herauszukommen, ist durch das hölzerne Treppenhaus nicht sonderlich groß. Auch das Archiv der Gemeinde, durch die Pfarrwohnung im ersten Stock des Gemeindehauses erreichbar, wäre wohl im Brandfall verloren. Das hat mich zu ein paar Nachforschungen veranlasst.

1. Wiewohl der Gesetzgeber Rauchmelder verpflichtend gemacht hat, ist nirgendwo normiert, was die Geräte können müssen. Die üblichen Geräte vom Baumarkt würden mir wohl nicht helfen können. Man muss schon sehr genau hinschauen. Es geht hier um nichts anderes, als das LEBEN.

– Ist mir eigentlich bewusst, bis wann ich das Haus verlassen haben muss, wenn ich den Warnton höre? Wie wenig Zeit ich habe, um mein Leben und das anderer Menschen im Haus zu retten? Da ist es schon von existenziellem Interesse zu wissen, in welchen Intervallen so ein Gerät misst. Gute Rauchmelder“ messen alle 20 Sekunden! Andere in weit längeren Abständen um die Batterie zu schonen.

– Aber ab wie viel Prozent Rauch in der Luft spricht das Gerät an? Bei 100 %, also wenn die kleine Kunststoffdose vollständig verqualmt ist und der dadurch abgelenkte Laserstrahl darin den Weg zum endlich zum Sensor findet? Oder doch schon bei 20 %? Vom Brandrauch geht primär die größte Gefahr aus! Er ist so giftig, dass ein Mensch in Brandfall sehr, sehr wenig Zeit hat, einen verqualmten Raum zu verlassen. Die Feuerwehr geht von zwei Minuten (inklusive Schrecksekunden – meistens passiert es nachts) aus!

Brandrauch kann ab drei Atemzügen schon tödlich wirken! In Deutschland sterben im Jahr ca. 600 Menschen bei einem Brand. Tendenz steigend. Fast alle sind Opfer einer Rauchgasvergiftung.

– Kann das Gerät zwischen Raucharten unterscheiden? Bei Zigarettenqualm sollte es nicht ansprechen. Um das zu erkennen, muss die Optik vor dem Sensor sehr präzise sein.

– Es gibt auch Brände ohne Rauch (z.B. Verpuffungen – Wärmestrahlungsquellen). Da nutzt einem ein Rauchmelder wenig. Verantwortungsvolle Hersteller beben deshalb zusätzlich auch Hitzesensoren mit an Bord.

– Wie kann man sicher sein, dass das Gerät nach z.B. einem Jahr noch zuverlässig arbeitet? Ist die Optik klar oder verstaubt? Das kann ich selber nicht testen. Der Testknopf an den Geräten zeigt mir, ob die Batterie noch geladen ist und die kleine Sirene funktioniert – mehr nicht.

– Ist es vor der Auslieferung vom Hersteller nachweislich in einer Rauchkammer auf seine Funktionen geprüft worden?

– Ist es bei einem Fehlalarm leicht zurückzusetzen und aktiviert sich wieder selbst?

2. In meiner Hecklinger Situation, in der ein Kellerbrand selbst bei dort installiertem Rauchmelder-Alarm in der Pfarrwohnung erst zu spät wahrgenommen werden kann, können nur Geräte helfen, die sich per Funk untereinander verständigen. Das dürfte ähnlich für viele Dienstgebäude gelten. Kellerbrände sind gar nicht so selten, denn technische Defekte in Energieanlagen und elektronischen Geräten zählen zu den häufigsten Brandursachen. Dabei sind die Gifte in den Rauchgasen durch das Verbrennen von Isolierungen der Leitungen besonders tückisch (Chlorverbindungen)! &xnbsp;Funkvernetzte Rauchmelder alarmieren sich sofort gegenseitig über die Stockwerke hinweg.

Die Geräte, von denen ich schreibe, sind so konstruiert, dass sie den Gefahrenbereich sofort erkennen lassen. Ich könnte jeden beliebigen Melder manuell deaktivieren. Darauf verstummten alle, bei denen nichts los ist, aber eben erst, nachdem ich überall im Haus alarmiert worden bin. Nur der am Gefahrenherd meldet sich weiter. Freilich: Bei einer hölzernen Treppe über drei Etagen hilft dann nur folgendes: Raus, raus, raus – wenn es noch geht. Sonst die Türen schließen, Feuerwehr anrufen und auf die Kameraden mit der Leiter warten sowie Gott vertrauen, dass die Feuerwehr jetzt genügend einsatzfähige Leute hat und rechtzeitig da ist.

3. Inzwischen habe ich Geräte gefunden, die hohe Qualitätsstandards haben, sich je nach Anwendungsbereich auch per Funk verständigen und wirklich Leben retten können. Sie sind innovativ „anders“, als die in den Baumarktgeräten. Sie haben zehn Jahre Garantie auf den Rauchmelder, den Hitzesensoren und deren Batterie. Ebenso sind in der Garantiezeit auf Wunsch 3 mal Auslesungen des Ereignisspeichers des Melders durch Fachkräfte inklusiv. So weiß man, dass die Geräte tatsächlich noch vollständig funktionsfähig sind.

Weil ich so lange danach gesucht habe, gebe ich den Link hier weiter, wo ich fündig geworden bin: http://svbutscher.svo-group.de/. Nach meiner Erfahrung ist die Beratung hier sehr seriös und fundiert.

4. Übrigens: Ohne Rauchmelder (egal, welche) ist der Versicherungsschutz für Gebäude und Inventar im Schadensfall gefährdet! Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass der Rauchmelder auch funktioniert hat. In jedem Bundesland sind dafür die Verantwortlichkeiten in deren LBauO (Landes Bau-Ordnung) geregelt. Für die Anschaffung ist in der Regel der Immobilieneigentümer in der Pflicht. Bei der Wartung – bitte selbst nachschauen – ist es meist der Betreiber/Nutzer.

Rauchmelderpflicht: LBauO Rheinland-Pfalz § 44, Abs.8

Verantwortlichkeit: LBauO Rheinland-Pfalz § 54, Abs.2

http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+RP+%C2%A7+44&psml=bsrlpprod.psml

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