„Eine Blume in einem unerwarteten Frühling“

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Dr. Paul Metzger
Weinstraße 35, 67278 Bockenheim

Das 2. Vatikanische Konzil aus evangelischer Sicht

Die Gegenwart junger Menschen kennt kaum noch Konfessionen. Der Nebel des religiösen Unwissens verwischt konfessionelle Konturen und führt dazu, dass der nach Orientierung suchende Mensch lediglich danach fragt, was Christen, nicht Katholiken, Protestanten oder Orthodoxe, zur Lösung der ihn beschäftigenden Probleme beisteuern können.

Obwohl diese Gegenwartsanalyse zur Zeit von Papst Johannes XXIII. (1958-1963) noch nicht in dieser Dringlichkeit abzusehen war, scheint ihm offenbar sehr deutlich bewusst gewesen zu sein, dass sich „seine“ Kirche zu einem Fremdkörper in der Welt entwickelt hatte. Infolge ihres Kampfes gegen den Modernismus, der vom Lehramt in der Enzyklika „Pascendi dominici gregis“ (1907) als „Zusammenfassung aller Häresien“ und als „Quintessenz aller Glaubensirrtümer“ bezeichnet wird, hatte sich die Kirche in sich selbst zurückgezogen und im Papst den zentralen Punkt ihrer Einheit gesehen und dies bereits 1870 dogmatisch festgelegt. Da die Dogmatische Konstitution „Pastor Aeternus“ des 1. Vatikanischen Konzils den alten Streit zwischen Papalismus und Konziliarismus endgültig entschieden und festgelegt hatte, dass der Papst aus sich selbst heraus Glaubenssätze unfehlbar vorlegen und in jede Diözese eingreifen konnte (Infallibilität und Jurisdiktionsprimat), war ein Konzil überflüssig geworden. Zwar gab es trotzdem schon bei Pius XII. Überlegungen, das abgebrochene 1. Vatikanum „fortzusetzen“, doch ließ er diese Pläne bereits angesichts der logistischen Probleme fallen. Es bedurfte daher der Spontanität und Unerschrockenheit seines Nachfolgers, um das 2. Vatikanum am 25. Januar 1959 anzukündigen.

Auf die Frage, was sich Johannes XXIII. vom Konzil erhoffe, soll der Papst als Antwort die Fenster seines Zimmers weit geöffnet haben. Diese Anekdote zeigt einerseits, dass Johannes XXIII. die Kirche zur Welt hin buchstäblich öffnen wollte und andererseits, dass er allem Anschein nach selbst noch keine konkrete Vorstellung hegte, wie dies genau geschehen oder in welche Richtung sich diese Öffnung entwickeln sollte. Persönlich von einer Frömmigkeit geprägt, die dem 19. Jahrhundert deutlich näher steht als dem 20., hatte der Papst ein Gespür dafür, was die Menschen bewegte und sah deshalb die Notwendigkeit, dass die Kirche auf die moderne Welt und die Gegenwart eingehen musste. Das „Heutig-Werden“ („Aggiornamento“) der Kirche war sein leitender Wunsch, da die Kirche nur so ihrer Aufgabe der Verkündigung nachkommen könne.

Im Rückblick stellte er die Entscheidung, die sicher in mehreren Gesprächen mit verschiedenen Dialogpartnern reifte, als „eine Eingebung wie eine Blume“ dar, „die in einem unerwarteten Frühling blüht“. In der Tat war das Konzil nicht nur unerwartet, weil es – wie gesehen – aus dogmatischer und kirchenrechtlicher Sicht nicht mehr nötig schien, sondern weil auch die „Zeichen der Zeit“ lediglich vereinzelt Probleme anzeigten (z.B. eine Eingabe des Weltbundes weiblicher katholischer Jugend aus dem Jahr 1952, welche beklagte, dass die Moralauffassungen des Lehramtes nicht auf die Erfordernisse der Moderne einginge). Freilich stellte sich in Folge der Ankündigung dann doch schnell heraus, dass das Konzil, wenn es die „Zeichen der Zeit“ ernst nehmen wollte, genug Themen vorfand, die die Kirche behandeln sollte, um die moderne Welt zu erreichen.

Die Bedeutung des Konzils liegt also in erster Linie darin, dass sich in ihm wie in einem Prisma Themen und Fragen der damaligen Gegenwart bündelten und so auf den Weg gebracht werden, dass sie bis heute nachwirken.

Aus evangelischer Sicht sind dabei vor allem die Themen interessant, die unmittelbar das Miteinander der Kirchen sowie die Möglichkeit des gemeinsamen Zeugnisses tangieren. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass die römisch-katholische Kirche ökumenisch offener geworden ist, ohne aber ihre eigenen Identität aufzugeben. Drei Punkte, mit denen diese These begründet werden kann, seien genannt.

1. Das Verständnis der Kirche

Das 2. Vatikanum versteht Kirche als „Mysterium“ und als wanderndes „Volk Gottes“. Damit löst sie sich von einem eher statischen Verständnis ihrer selbst und verhindert eine schlichte Identi­fikation der Kirche Jesu Christi mit der sichtbar verfassten römisch-katho­lischen Kirche. Indem die Kirchenkonstitution „Lumen Gentium“ ausdrücklich anerkennt, dass auch außerhalb der römisch-katholischen Kirche „Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind“ (LG 8), entfernt sie sich von der traditionellen Linie, die darauf bestand, dass niemand gerettet wird, der außerhalb der römischen Kirche lebt (z.B. Innozenz III.; DH 792). Immerhin ist allerdings die himmlische Kirche in der römisch-katholi­schen Kirche verwirklicht, sodass die erwähnten „Elemente der Heiligung“ auf die katholische Einheit hindrängen.

 

In dieser Linie sieht es die Kirche als eigenes Defizit an, dass sie wegen der Existenz der anderen Kirche die eigene Katholizität nicht voll verwirklichen kann. Deshalb ist der ökumenische Dialog wichtig, in dem zwar die katholische Wahrheit dargelegt, aber auch eine „Hierarchie der Wahrheiten“ beachtet werden soll, die „je nach der Art ihres Zusammenhang mit dem Fundament des Glaubens“ (Dekret über den Ökumenismus: „Unitatis redintegratio“ 11) bestimmt und im Gespräch leitend werden soll.

 

So eröffnet das Konzil einen sinnvollen Dialog, um „die Einheit aller Christen“ zu erreichen und die „Spaltung“ der Christenheit zu bekämpfen, da diese zum einen „dem Willen Christi“ widerspricht und zum anderen „ein Ärgernis für die Welt und ein Schaden für die heilige Sache der Verkündigung des Evangeliums vor allen Geschöpfen“ ist (UR 1). Wie dies gelingen kann und welche Vorstellung von Einheit angestrebt werden muss, bleibt aber undeutlich.

2. Das Verständnis der Offenbarung

Eine folgenschwere Entscheidung Luthers bestand darin, das Lehramt in der Kirche anzuzweifeln. Indem er darauf besteht, dass Papst und Konzilien irren können, wirft er hinsichtlich der Auslegung der Heiligen Schrift das Problem auf, wer über ihre richtige Auslegung entscheiden solle. Während Luthers das für „richtig“ und relevant hält, „was Christum treibet“, und so dazu kommt, „allein die Schrift“ als maßgebliche Richtschnur des Glaubens anzuerkennen, stellt das Konzil von Trient ausdrücklich fest, dass „niemand wagen soll, auf eigene Klugheit gestützt in Fragen des Glaubens und der Sitten … die heilige Schrift nach den eigenen Ansichten zu verdrehen und diese selbe heilige Schrift gegen jenen Sinn, den die heilige Mutter Kirche festgehalten hat und festhält, deren Aufgabe es ist, über den wahren Sinn und die Auslegung der heiligen Schriften zu urteilen oder auch gegen die einmütige Übereinstimmung der Väter auszulegen, auch wenn diese Auslegungen zu gar keiner Zeit für die Veröffentlichung bestimmt sein sollten“ (DH 1507).

Diese strenge Zuordnung wird auch im 2. Vatikanum nicht aufgegeben, doch brechen sich die Erkenntnisse der exegetischen Wissenschaften auch hier Bahn und führen zu einem neuen Nachdenken über den Stellenwert der Schrift in der Kirche und im Verhältnis zum Lehramt. Zunächst stellt die Offenbarungskonstitution „Dei Verbum“ fest, dass „das Studium des heiligen Buches gleichsam die Seele der heiligen Theologie“ (DV 24) ist. Denn: „Die Schrift nicht kennen heißt Christus nicht kennen“ (DV 25). In ähnlicher Perspektive kann das Konzil sagen, dass die Schrift für die Kirche immer schon „die höchste Richtschnur ihres Glaubens“ (DV 21) war und dass das Lehramt nicht über dem Wort Gottes steht, sondern ihm dient (DV 10), allerdings – und hier beginnt das ökumenische Problem – bleibt die Verantwortung für die treue Bewahrung und Überlieferung und vor allem die verbindliche Auslegung des göttlichen Worts „nur dem lebendigen Lehramt der Kirche anvertraut, dessen Vollmacht im Namen Jesu Christi ausgeübt wird“ (DV 10). Von daher ergibt sich, dass sich eine Auslegung der Schrift nicht gegen die Lehre der Kirche richten kann, da allein die Kirche der Ort der authentischen Auslegung ist. Von daher kann das Konzil die Schrift sehr hoch schätzen, aber gleichzeitig betonen, dass die Kirche ihre Heilsgewissheit „nicht aus der Heiligen Schrift allein schöpft“ (DV 8).

Der Text ist demnach ob seiner logischen Widersprüche deutlich als Kompromisstext zu erkennen, der unter der Spannung leidet, ob die Schrift nun wirklich „höchste Richtschnur“ ist, was dem Verständnis Luthers nahekäme, der von der Schrift als „oberster Richterin“ sprechen kann (WA 7,97f), oder ob die Schrift eben doch nicht allein die Quelle der Offenbarung ist, was dem „sola scriptura“-Prinzip diametral widersprechen würde. 

3. Das Verständnis des Gottesdienstes

Vergleicht man die Aussagen der Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“ (1963) mit protestantischen Texten, dann zeigen sich zuweilen große Übereinstimmungen. So „wünscht“ sich das Konzil z.B.: „Alle Gläubigen möchten zu der vollen, bewussten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern geführt werden“ (SC 14). Das „Volk“ soll also der Messe nicht nur „beiwohnen“, sondern sie auch „tätig“ mitfeiern. Zu dieser „Mitfeier“ seien sie schließlich „kraft der Taufe berechtigt und verpflichtet“ (SC 14). Dies bedingt natürlich, dass die Messen in der jeweiligen Sprache der Gläubigen gefeiert werden müssen, um eine „verständliche“ Mitfeier zu gewährleisten.

Außerdem wird in bestimmten Fällen auch die von den Reformatoren geforderte Kelchkommunion zugelassen, sodass die „communio sub utraque“ möglich ist (SC 55; Institutio Generalis Missalis Romani, Nr. 85). Besonders wichtig ist aber die Betonung, dass Eucharistiefeier und Wortgottesdienst so verbunden sind, dass „sie einen einzigen Kultakt ausmachen“ (SC 56), wodurch letztlich sichergestellt wird, dass „der Tisch des Gotteswortes reicher bereitet“ wird und „die Schatzkammer der Bibel [im Gottesdienst] weiter aufgetan werden“ (SC 51).

In Lesungen, einer obligatorischen Predigt und der einhergehenden sonstigen Unterweisungen wird das Wort Gottes deutlich verstärkt im Gottesdienst aufgenommen, sodass insgesamt gesagt werden kann: „In der Liturgie spricht Gott zu seinem Volk; in ihr verkündet Christus noch immer die Frohe Botschaft. Das Volk aber antwortet mit Gesang und Gebet.“ (SC 33)

Bei dieser Bestimmung fällt dem evangelischen Christen Luthers Predigt zur Einweihung der Schlosskapelle in Torgau (1544) ein: „das nichts anders darin geschehe, denn das unser liebe Herr selbs mit uns rede durch sein heiliges Wort, und wir widerumb mit jm reden durch Gebet und Lobgesang“ (WA 49, 588, 16ff).

Bei allen bleibenden Unterschieden im Verhältnis von Klerus und Laien, von Eucharistie und Abendmahl lässt sich doch sagen, dass das Konzil auch im Rahmen des Gottesdienstes eine Wiederentdeckung der Schrift auf den Weg gebracht und sich viele Einsichten der evangelischen Tradition zu eigen gemacht hat.

4. Das Konzil als Kompromiss

Den Konzilstexten wird zu Recht oft vorgeworfen, dass sie voller Kompromissformeln seien, die zuweilen nicht ausgleichend seien. Wie gesehen will „Lumen Gentium“ die Tür der Kirche für Elemente des Heils öffnen, die „draußen“ sind, besteht aber zugleich darauf, dass diese dann auch unbedingt hineinwollen müssen. So findet das Konzil keinen Weg aus dem ökumenischen Dilemma. Der „Rückkehrökumene“ erteilt es zwar eine Absage, hält aber doch am Gedanken einer Eingliederung der getrennten Christen und Kirchen in die Einheit der römisch-katholischen Kirche fest.

Bezüglich der Ökumene bleibt also anzuerkennen, dass die römisch-katholische Kirche verbindlich den ökumenischen Kurs festlegt und daher alle Katholiken dazu verpflichtet, „sich eine bessere Kenntnis der Lehre und der Geschichte, des geistlichen und liturgischen Lebens, der religiösen Psychologie und Kultur, die den Brüdern eigen ist, [zu] erwerben“ (UR 9). „Par cum pari“ sollen Dialoge geführt werden (UR 9) und „die Art und Weise der Formulierung des katholischen Glaubens darf keinerlei Hindernis bilden für den Dialog mit den Brüdern“ (UR 11). Gleichzeitig kann das Konzil diese ökumenisch hoffnungsvollen Signale wieder enttäuschen, wenn es darauf besteht, dass „nur durch die katholische Kirche Christi, die das allgemeine Hilfsmittel des Heiles ist, [der Mensch] Zutritt zu der ganzen Fülle der Heilsmittel haben [kann]“ (UR 3). Trotzdem besteht durch die Taufe „ein sakramentales Band der Einheit zwischen allen, die durch sie wiedergeboren sind“ (UR 22).

Ebenso problematisch ist die Beurteilung der Heiligen Schrift im Gefüge der Offenbarung. Soll die Aufmerksamkeit eher darauf gerichtet werden, dass die Schrift als Wort Gottes die höchste Richtschnur des Glaubens“ (DV 21) ist oder darauf, dass faktisch doch das Lehramt das letzte Wort hat, obwohl es ausdrücklich nicht über dem Wort steht, sondern ihm „nur“ dient, es also faktisch auslegt und damit die höchste Autorität in der Kirche hat? Da in diesem Verständnis von Offenbarung Aussagen der Schrift nicht unter Absehung von der oder gegen die Kirche gewonnen werden können, bleibt hier ein wesentliches Anliegen reformatorischen Denkens unberücksichtigt.

Schließlich werden die Papstdogmen des 1. Vatikanums zwar durch die Lehre von den Ortskirchen und der Betonung der Kollegialität der Bischöfe ergänzt, doch legt „Lumen Gentium“ gleichzeitig fest, dass der Bischof von Rom … kraft seines Amtes als Stellvertreter Christi und Hirt der ganzen Kirche volle, höchste und universale Gewalt über die Kirche [hat] und … sie immer frei ausüben“ kann (LG 22). So muss letztlich doch konstatiert werden, dass ein wirklicher Ausgleich zwischen dem kollegialen und dem primatialen Prinzip kaum gelungen ist.

5. Die Interpretation des Konzils

Schon auf dem Konzil standen sich „progessive“ und „traditionalistische“ Gruppen gegenüber. Der Kompromisscharakter der Texte erlaubte zwar sehr hohe Zustimmungen bei den Abstimmungen über die einzelnen Texte, konnte aber die Diskussionen nicht endgültig verstummen lassen. Deshalb verwundert es nicht, dass gegenwärtig der Kampf um die Interpretation des Konzils tobt. Während einige darauf pochen, dass Johannes XXIII. bewusst ein pastorales Konzil einberufen habe und daraus ableiten, es habe keine hohe dogmatische Verbindlichkeit, beharren andere darauf, dass die dogmatischen Konstitutionen auch als solche beachtet werden müssen und dass kein Weg am Konzil und seinen Erkenntnisse vorbei geben dürfe. Es wird danach gefragt, ob es mit einer speziellen Hermeneutik gelesen und ob es als Bruch oder als Fortführung der Tradition angesehen werden müsse. Insgesamt deuten die gegenwärtigen „Zeichen der Zeit“ darauf hin, dass momentan eine eher konservative Strömung vorherrscht, die z.B. die lateinische Messe zulässt und sich intensiv um die Piusbruderschaft bemüht. Aus evangelischer Sicht sind diese Zeichen nicht besonders erfreulich.

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