Pluralismusfähigkeit

Print Friendly, PDF & Email

Dr. Dirk Kutting
Hermann-Ehlers-Straße 10a, 55112 Mainz

Versuch einer handlungsorientierenden Begriffsklärung [1]

Wie steht es um die Pluralismusfähigkeit der Religionsgemeinschaften? Kann sich das Christentum in unserer pluralistischen Zeit noch einen auf Exklusivität bedachten Absolutheitsanspruch leisten? Oder fordert das Gebot der Stunde nicht vielmehr, dass sich das Christentum einfügt in das Mit- und Nebeneinander grundsätzlich gleichberechtigter weltanschaulicher Sinn-Angebote? [2] Wilfried Härle macht den Vorschlag, von einem positionellen Pluralismus als christlicher Konsequenz zu sprechen. [3]

1. Religionsphilosophische Frage: Positioneller Pluralismus

Der Begriff „Positioneller Pluralismus“ entstammt dem reformatorischen Denken: Nicht Menschen entscheiden, wer zur Kirche als Gemeinschaft der Heiligen gehört, sondern Gott allein. Nicht Menschen schaffen den Glauben, sondern Gott schenkt Glaubensgewissheit.

Als Folge daraus sind es zwar notwendige und „gute Werke“ in Gottesdienst, Seelsorge, Unterricht, Kirchenleitung und wissenschaftlicher Theologie, den christlichen Glauben so attraktiv wie möglich zu präsentieren, er lässt sich aber nur vermitteln, wenn sich Menschen persönlich überzeugt fühlen, wenn sich ihnen das Evangelium von Jesus Christus erschließt und sie Lebensgewissheit im Glauben finden. Das ist letztlich nicht machbar, sondern wird als Wirken des Heiligen Geistes beschrieben.

Für den Unterricht hat dies eine entlastende Funktion: Ich muss zwar mein Bestes geben, kann aber nicht alles leisten. Aber es hat auch eine Bedeutung für das Christ-Sein in der Gesellschaft: Christlicher Glaube und Fundamentalismus schließen sich aus, weil jeder Zwang in Glaubensfragen sich nicht nur politisch, sondern theologisch verbietet, wenn Gott mich selbst beruft. Christlicher Glaube und Pluralismus schließen sich nicht aus, weil Menschen nicht Einsicht in die Verwicklung und Komplexität der göttlichen Offenbarung in der Welt haben und andere Wahrheitsgewissheiten daher zu achten sind.

Härle stellt zunächst drei Typen dar, die das Verhältnis von Religion und Wahrheitsbewusstsein zueinander beschreiben. Es scheint logisch, dass es nur diese drei Typen von Religionsverständnissen geben kann, entweder basieren Religionen nicht auf Wahrheit oder teilweise auf Wahrheit. Oder eine Religion allein ist wahr und die übrigen sind falsch. Gegenüber diesen drei logischen Typen von Religionsverständnissen formuliert er einen vierten Ansatz, der aus dem christlichen Glauben gewonnen ist (das bezeichnet er als positionell), aber ernst damit macht, dass sich das Christentum in einer Situation eines weltanschaulichen Pluralismus behaupten muss, ohne fundamentalistische Vernagelung oder relativistische Preisgabe des eigenen.

Typ A1: Religionen basieren gar nicht auf Wahrheit (Religionskritischer Typ)

Den kritischen Religionstheorien kann laut Härle insofern zugestimmt werden, als sich religiöse Äußerungen nicht mit experimentellen oder anderen empirischen Methoden verifizieren lassen. Religiöse Aussagen können nicht ohne den Bezug zur Existenz des Menschen sinnvoll gemacht werden. Religiöse Aussagen beziehen sich jeweils aufs Ganze des Daseins. Der These widerspricht aber genau dies, nämlich die identitätsstiftende und handlungsleitende Wahrheitsgewissheit religiöser Lebenseinstellungen. Es ist zu fragen, ob es überhaupt eine lebenspraktische bzw. auch wissenschaftliche Haltung zur Wirklichkeit gibt, die nicht auf einem vorrationalen Entschluss oder einer religiösen Gewissheit beruht. Dies trifft z.B. auch für die Gewissheit zu: Ich glaube an gar nichts. Auch diese Aussage hat handlungsleitende Konsequenzen, weil in ihr Antworten auf die Frage nach Ursprung, Weg und Ziel des Menschen gegeben werden (müssten): Kein Ursprung, kein Weg, kein Ziel. Es liegt auf der Hand, dass auch solche Wesensbestimmungen des Menschen handlungsleitend sind.

Typ A2: Alle Religionen enthalten nur Teilwahrheiten oder Aspekte der Wahrheit (Relativistischer Typ)

Diese relativistische Religionstheorie habe laut Härle trotz ihrer vordergründigen Attraktivität zwei Schwächen. Zum einen setzt sie voraus, was sie bestreitet, nämlich die Erkenntnis der Wirklichkeit Gottes im Ganzen, von der aus die Relativität der Religionen erst bestimmt werden kann. Zum anderen wird diese Religionstheorie nicht dem Selbstverständnis der Religionen gerecht, zumindest für die monotheistischen Offenbarungs-Religionen ist nämlich Religion (bzw. der Glaube an den einen Gott) etwas Unbedingtes.

Typ A3: Unsere Religion ist wahr, die anderen befinden sich im Irrtum (Fundamentalistischer Typ)

Diese fundamentalistische Theorie hat ihren Standpunkt allein innerhalb der eigenen Religion. Das logische Argument besagt, wenn sich Gott unserer Gemeinschaft offenbart hat, dann müssen alle anderen irren oder gar lügen. Die Schwäche dieser Position sieht Härle in mangelnder kritischer Selbstreflexion und in einem Mangel an Empathie, nämlich der Unfähigkeit zumindest in Gedanken die Perspektive eines Andersdenkenden oder Andersgläubigen einzunehmen.

Typ B: Positioneller Pluralismus: Die eigene Wahrheitsgewissheit besitzt unbedingte Geltung; fremde Wahrheitsansprüche verdienen unbedingte Achtung

Härle nennt diesen Theorie-Typus „positionellen Pluralismus“. Im Unterschied zur Religionskritik, zum Relativismus und zum Fundamentalismus beansprucht der positionelle Pluralismus nicht, über die Wahrheit anderer Religionen negative oder positive Aussagen machen zu können. Positioneller Pluralismus weiß, dass wir nur in Gedanken (quasi im Sinne einer experimentellen Haltung) versuchen können, aus der uns erschlossenen Wahrheitsgewissheit herauszutreten. Und er weiß, dass wir uns nicht willkürlich (also durch Entschluss) eine andere Wahrheitsgewissheit zueigen machen können. Dieser Pluralismus leitet sich aus der Position des christlichen Glaubens ab, nämlich der Lehre vom Heiligen Geist als dem Geist Gottes, der in einem Menschen den Glauben weckt, den der Mensch nicht von sich aus hervorbringen könne. Luthers klassische Formulierung im Kleinen Katechismus lautet bekanntlich: „Ich glaube, dass ich nicht aus eigener Vernunft noch Kraft an Jesus Christus, meinen Herrn, glauben oder zu ihm kommen kann; sondern der Heilige Geist hat mich durch das Evangelium berufen…“

Die religiöse Wirklichkeit zeigt sehr wohl, dass es immer noch Absolutheitsansprüche von Religionen und Konfessionen gibt. Härles Ausführung zeigt aber auch, dass es die interessantere Frage ist, wie sich ein protestantisches Wirklichkeitsverständnis innerhalb von Kritizismus, Relativismus und Fundamentalismus behaupten kann. Eine protestantische Wirklichkeitssicht kann deutlich machen, warum sie eine Sicht des Ganzen besitzt und zugleich Toleranz gegenüber anderen Verständnissen von Wirklichkeit übt. Die Überzeugung, dass letztlich der Heilige Geist Glaubensgewissheit schafft, schließt Toleranz gegenüber Andersdenkenden bzw. -glaubenden ein, denn christlicher Glaube lässt sich nicht allein durch vernünftige Argumente und überhaupt nicht durch physische Gewalt vermitteln, er ist unverfügbar. Formallogisch kann man sagen, der christliche Glaube hat eine Logik des eingeschlossenen Widerspruchs. Der christliche Glaube kann angeben, bis zu welchem Punkt seine Rede den Gesetzen menschlicher Vernunft gehorcht und an welcher Stelle man z.B. im Dialog nicht weiterkommt, dann nämlich, wenn der Glaube „den Punkt“ benennt, der ihm die Wirklichkeit als ganzer („übervernünftig“) aufschließt: Gottes Selbsterschließung in Jesus Christus durch den Heiligen Geist.

Für einen Dialog der Religionen könnte dies eine Entspannung bedeuten. In unserem vernünftigen Gottesdienst im Alltag des Lebens können wir in vielem gemeinsame Sache machen. In einem theoretischen Dialog über das Zustandekommen der Frömmigkeit aber, sollte man jeweils angeben können, was nicht zu diskutieren ist.

2. Gesellschaftstheoretische Frage: Ethische Orientierung in der offenen Gesellschaft[4]

Eine Gesellschaft ist dann pluralistisch, wenn in ihr verschiedene weltanschaulich-ethische Überzeugungen miteinander konkurrieren. Pluralismusfähigkeit ist eine Aufgabe, die für eine Gesellschaft als Ganzer unhintergehbar ist. Warum das so ist, kann man sich an den unverzichtbaren Aufgaben, die jede Gesellschaft zu erbringen hat, verdeutlichen.

Jede Gesellschaft beruht (1.) auf politischer Interaktion, die Rechtssicherheit erzeugt. In Schleiermachers philosophisch-ethischer Güterlehre wird dies als identisches Organisieren bezeichnet: Politik als soziales Geschehen.

Jede Gesellschaft beruht (2.) auf der Herstellung und Verteilung von Mitteln, die der Deckung des materiell Lebensnotwendigen dient. Dies geschieht durch wirtschaftliche Interaktion, deren Wesen als individuelles Organisieren bezeichnet wird: Wirtschaft als in weitem Sinne physisches Geschehen.

Jede Gesellschaft beruht (3.) auf empirischem Regelwissen, nämlich die Wahl von günstigen Wegen zu feststehenden Zielen, also erfahrungswissenschaftliche Interaktion, die man als identisches Symbolisieren bezeichnen kann: Wissenschaft als allgemeinverbindliche Deutung.

Schließlich beruht jede Gesellschaft (4.) auf der Wahl lebensdienlicher Ziele. Bei diesen ethisch-orientierenden Zielen handelt es sich um Einsichten und Gewissheiten über die ursprüngliche und endgültige Bestimmung des Menschen, die allen seinen Handlungen im Einzelnen vorgegeben sind. Diese Gewissheiten kommen im Kontext einer Kommunikationspraxis zustande, die wir als individuelles Symbolisieren bezeichnen: Religion (und auch Kultur überhaupt) als individuelle (jedoch öffentlichkeitswirksame) Lebensdeutung.

Anzustreben ist eine Interdependez der vier Interaktionsarten, die möglichst ausgeglichen ist. Das ist so, wenn nämlich in jedem Feld die jeweilige Aufgabe für das Ganze der Gesellschaft erfüllt wird und nicht ein Feld die anderen dominiert.

(Nebenbemerkung: Die Dominanz verschiedener Interaktionsbereiche in der Geschichte kann man sich z.B. anhand von Baudenkmälern verdeutlichen. Dominanz der Religion: Petersdom in Rom; Dominanz der Politik: Schloss von Versailles; Dominanz der Wirtschaft: Frankfurter Skyline; Dominanz der Wissenschaft: Atomanlagen, wie in La Hague.)

Mit dem Stichwort „Pluralismus“ wird das Religionssystem zum Thema. Die Bedeutung der religiös-weltanschaulichen Kommunikation liegt in der Verständigung über die Frage nach der ursprünglichen Verfassung des Menschenseins, bzw. dem Sinn des Lebens. Die Beantwortung dieser Frage bestimmt die Richtung der Entwicklung einer Gesellschaft und hat öffentliche Relevanz. Dies gilt auch für jedes einzelne Gesellschaftsmitglied, weil seine Beantwortung der Frage nach dem Sinn des Lebens seine Handlungsfähigkeit begründet und qualifiziert.

Der Pluralismus nimmt den Charakter der Beliebigkeit an, wenn weltanschauliche Perspektiven entweder als private Angelegenheit des Einzelnen angesehen werden oder diese generell ungewiss werden. Offen oder heimlich totalitär wird eine Gesellschaft, wenn diese Beliebigkeit Züge einer Zivilreligion annimmt.

Folgen einer zivilreligiösen Beliebigkeit sind Verlust eines öffentlichen Diskurses grundlegender Fragen und Verunsicherung in der Wahl zukunftsrelevanter Wege der Gesellschaft. Motive und Gründe für Einzelentscheidungen werden dem öffentlichen Diskurs entzogen. Allen Entscheidungen werden nur noch private Motive unterstellt. Zivilreligiöse Beliebigkeit, deren höchstes Gut ein extrem verkürztes Verständnis von Selbstbestimmungist, überlässt die Gesellschaft den Einzelinteressen der Schönen, Starken, Reichen. Umgekehrt ist es natürlich totalitär, wenn eine religiös-weltanschauliche Position gesellschaftlich monopolisiert wird. Hier wird jede Form von Selbstbestimmung durch eine alles dominierende Öffentlichkeit unterdrückt. Nur in einer wirklich pluralen Gesellschaft treten Selbstbestimmung und öffentliches Interesse in eine produktive Auseinandersetzung, in der eines das andere begrenzt und herausfordert.

Der Pluralismus aus Prinzip hat sein Fundament in einer weltanschaulich-religiösen Gewissheit, in deren Inhalt zweierlei durchschaut ist: einerseits die Unverfügbarkeit jeder weltanschaulich-religiösen Gewissheit und andererseits ihre Öffentlichkeitsrelevanz. Nur durch einen solchen Pluralismus aus Prinzip sind große Gesellschaften gegen totalitäre Tendenzen geschützt.

Pluralismus aus Prinzip kann jedoch nur dann echter Pluralismus sein, wenn das für den Pluralismus in Anspruch genommene Prinzip selber im Plural auftritt. Wenn man nämlich, wie Härle, einen „positionellen Pluralismus“ veranschlagt, dann könnte diese Art Pluralismus, die bei ihm eine genuin reformatorische Begründung „aus dem Heiligen Geist“ erfährt, nur für die evangelischen Kirchen in der bundesrepublikanischen Gesellschaft Deutschlands gelten, was der Intention eines „Pluralismus aus Prinzip“ zuwiderliefe. D.h. jede beteiligte Position, jede öffentlich auftretende weltanschaulich-religiöse Gemeinschaft, muss über ein eigenes Prinzip für den religiös-ethischen Pluralismus verfügen und sich bewusst an ihm orientieren. Wie können diese alternativen Perspektiven auf die Bestimmung des Daseins friedlich koexistieren, ohne tendenziell das Interesse zu haben, dies nur solange zu tun, bis der eigene perspektivische Anspruch gesamtgesellschaftlich dominiert? Wie können „Totalansprüche“ der Lebensdeutung in Anspruch genommen werden, ohne andere „Totalansprüche“ grundsätzlich in Frage zu stellen oder als feindlich zu betrachten?

Dies lässt sich nur gewähren, wenn gilt, dass alle konkurrierenden Positionen ein gemeinsames Formmerkmal besitzen. Nämlich das Formmerkmal, dass zum Inhalt ihrer Gewissheit die beiden vorhin genannten Einsichten gehören: erstens, dass alle denkbaren religiös-weltanschaulichen Überzeugungen, mögen sie inhaltlich noch so verschieden sein, in ihrem Charakter als innerlich verpflichtende Handlungsorientierung nicht geplant, geschaffen oder herbeigeführt werden können, sondern unverfügbar sind; und zweitens, dass sie als tragende Lebensüberzeugung alle Zielentscheidungen von Personen orientieren und deshalb wesensnotwendig eine öffentliche Bedeutung haben.

Eine Folge kann also nicht sein, die Festlegung auf einen inhaltlichen Mindestkonsens gemeinschaftlicher Werte als Bedingung gegenseitiger Anerkennung, sondern nur die Anerkennung der Pluralität konkurrierender Totalperspektiven als eines Sachverhalts, mit dem grundsätzlich zu rechnen ist. Alle Religionen oder Weltanschauungen, die dieses Formmerkmal nicht aufweisen, sind eines religiös-weltanschaulichen „Pluralismus aus Prinzip“ nicht fähig. Die Unverfügbarkeit jeder Überzeugung von Wahrheit irgendeines Daseinsverständnisses schließt deren Durchsetzung mit sozialtechnischen (oder gar gewalttätigen) Mitteln aus, aber auch die Auffassung, dass persönliche Gewissheiten sich einem wissenschaftlich entschlüsselbaren Zufall oder einer Determination verdanken, hat totalitäre Tendenz. Nur die zu einem „Pluralismus aus Prinzip“ fähigen Weltanschauungen und Religionen können ein gesellschaftliches Gesamtsystem vor totalitären Zugriffen schützen.

3. Konfessionelle Frage: Pluralismusfähigkeit und die reformatorische Einsicht ins Wesen christlichen Glaubens

a) Persönliche Lebenserfüllung

Christlicher Glaube rechnet mit der Teilhabe an einer die einzelne Person umfassenden Gemeinschaft (Gemeinschaft der Heiligen; verborgene Kirche), dennoch ist der Glaube des Einzelnen sowohl undelegierbar als auch unverfügbar.

Die einzelne Person wird für ihren Glauben in die Verantwortung genommen, weshalb Glaube nicht beliebig ist. Aber der Glaube der einzelnen Person ist durch keinen menschlichen Akt herstellbar. Schöne Gottesdienste, guter Unterricht, mitfühlende Seelsorge, handelnde Kirchenleitung haben nach evangelischem Verständnis immer nur eine dienende Funktion (sichtbare Kirche). Keine noch so gute Interaktion kann Glauben herstellen, weil dieser sich nur in der Gewissheit der einzelnen Person einstellen kann. Dies beschreibt evangelische Frömmigkeit mit dem Begriff „Wirken des Heiligen Geistes“. Daher verbietet sich Fundamentalismus nicht nur, sondern er ist ein widergöttliches Selbstmissverständnis. Fundamentalismus verrechnet Glaubensbildung einer menschlichen Aktivität und hat die Glauben wirkende Kraft Gottes von vornherein ausgeschlossen. Fundamentalismus bleibt in einem reinen Diesseits, in dem Glaube zu einem verrechenbaren Machtkalkül wird. Er kennt keinen eschatologischen Vorbehalt. Wahrheit lässt sich nicht ergreifen, sondern setzt einen Erschließungsvorgang voraus, nämlich den, dass sich die Wahrheit erschließt und Personen von dieser ergriffen werden. Glaube ist demnach nie Werk von Menschen, sondern Werk Gottes.

b) Absolute Lebensdienlichkeit

Die persönliche Glaubensgewissheit dient nach reformatorischem Verständnis nie sich selbst, sondern ist immer orientiert am Nächsten. Der im Glauben „befreite Herr“ macht sich in der Liebe zum Nächsten zu einem „dienstbaren Knecht“. Das christliche Handeln hat demnach immer die gesellschaftliche Öffentlichkeit in Politik und Wirtschaft im Blick, deren Ziel das Gemeinwohl ist. Es weiß, dass Politik und Wirtschaft als organisierende Vollzüge menschlichen Handelns nicht das Heil bringen, sondern eben „nur“ dem Wohl möglichst aller dienen. Das staatliche Gewaltmonopol, das für alle Gesellschaftsmitglieder gleiche Regeln sanktioniert, wird geachtet. Wenn sich das deutsche Volk in „seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ das Grundgesetz gegeben hat, dann ist damit mitnichten eine christliche Gottesvorstellung gemeint, sondern die Tatsache der Fehlbarkeit menschlicher Tätigkeit, also auch die Unverfügbarkeit eines guten (im Sinne eines perfekten) Rechtssystems.

c) Umgang mit anderen Konfessionen und Religionsgemeinschaften

In der Leuenberger Konkordie ist es den evangelischen Kirchen gelungen, innerprotestantische Spaltungen, die seit dem 16. Jahrhundert bestanden, zu überwinden. Mehr als einhundert evangelische Kirchen unterstellen einander ein gemeinsames Evangeliumsverständnis, ohne deswegen ein einheitliches Bekenntnis aller Kirchen zu fordern. Die konfessionellen Besonderheiten evangelischer Kirchen, die die Leuenberger Konkordie unterschrieben haben, bleiben also bestehen bzw. werden geachtet. Es wird Kirchengemeinschaft vollzogen, und das geschieht eben im Plural und nicht als angestrebte Kircheneinheit! Dieses Ökumenemodell achtet die Verschiedenheit und kann auch Modell für das Lernen von Pluralismusfähigkeit sein. Ich kann vom anderen nicht erwarten, dass er mich aus meinen Gründen anerkennt, dann müsste er ja letztlich konvertieren, sondern nur, dass er mich aus seinen Gründen anerkennt. Dies gilt auch umgekehrt. Welches sind meine Gründe, andere in ihrer Andersartigkeit anzuerkennen und zu achten? Ich unterstelle Juden und Muslimen, an den einen Gott zu glauben. Ich unterstelle Buddhisten, dass sie in der Meditation Erfahrungen machen, die sie erleuchten, die aber genau deshalb unverfügbar bleiben, genau wie mein Glaube. Ich kann nicht verlangen, dass andere Religionsanhänger verstehen, dass sich mir Gott in Jesus Christus durch den Heiligen Geist erschlossen hat. Aber ich freue mich, wenn Juden anerkennen, dass ich wie sie an den Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs glaube. Ich freue mich, wenn Muslime anerkennen könne, dass ich wie Abraham ein gottergebener Anhänger des reinen Glaubens sein will, der glaubte bevor es Bibel und Koran gab (Sure 3,65.67). Ich freue mich, wenn Buddhisten anerkennen, dass mein Glaube ebenso wenig herstellbar ist, wie die Erfahrung Buddhas.

d) Verachtung?

Härle fordert, dass jede andere Wahrheitsgewissheit unbedingte Achtung verdient. Heute stellt sich die Frage, ob es nicht auch den Mut zur Verachtung anderer Wahrheitsgewissheiten geben muss, dann nämlich, wenn im Namen der eigenen Wahrheitsgewissheit zu Terror aufgerufen wird. Carlo Stenger [5] fordert eine „zivilisierte Verachtung“, die durchschaut, wie fundamentalistische Tendenzen im Windschatten politischer Korrektheit für sich selbst Immunität gegen Kritik einfordern. Die Grenze zwischen einer unbedingten Achtung und einer zivilisierten Verachtung ist zu diskutieren, am besten in einem interreligiösen Kontext mit öffentlicher Wirkung!

[1] Vortragsmanuskript für den Gesamtkirchlichen Ausschuss für den Religionsunterricht der EKHN, 10.02.2016

[2] Diesen Fragen geht nach: Reinhold Bernhard, Der Absolutheitsanspruch des Christentums, Von der Aufklärung bis zur Pluralistischen Religionstheologie, Gütersloh 1990.

[3] Wilfried Härle, Aus dem Heiligen Geist. Positioneller Pluralismus als christliche Konsequenz, in: Die Zeichen der Zeit, Lutherische Monatshefte 7/98, 21 ff.

[4] Ich referiere im Folgenden: Eilert Herms, Pluralismus aus Prinzip, in: ders., Kirche für die Welt, Tübingen (Mohr Siebeck) 1995, 467-485.

[5] Carlo Stenger, Zivilisierte Verachtung. Eine Anleitung zur Verteidigung unserer Freiheit, Berlin (edition suhrkamp) 2015, 47.

Ähnliche Artikel:
Dr. Dirk Kutting
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Menü