Geistlicher Gottesdienst umfasst die gesamte christliche Existenz

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Ernst Käsemanns Theologie des Gottesdienstes 

Julia Neuschwander
Luitpoldstraße 8, 76829 Landau

Auf der Suche nach bewährten Pfaden. Das Referat dient auftragsgemäß der Vorarbeit zur Beschreibung inhaltlich-theologischer Gottesdienstkriterien, wie es das Zentrum für Qualitätsentwicklung im Gottesdienst plant. Wie mit einer guten Wanderkarte sollen selbständige Wanderer und Wandergruppen zu besonders schönen, attraktiven und bewährten Wanderwege geleitet werden. Ernst Käsemanns Gottesdienst-Verständnis bekäme hiermit die Chance, in einem Folgeschritt als Grundlage der Ausarbeitung einer besonders lohnenswerten Wanderkarte zu dienen: Einer Wanderkarte innerhalb eines Wanderführers, der als Dienstleistung serviceorientiert zu den schönen, besonderen und bewährten Wanderungen innerhalb der EKD-Landschaft evangelischer Gottesdienste anleitet und künftig neu aufbrechende Wandergruppen und Wanderer zu den schönsten Aussichtspunkten und Sehenswürdigkeiten begleitet. Im Folgenden gebe ich die Ansätze Ernst Käsemanns wieder nach seinem erstmals 1960 veröffentlichten Aufsatz „Gottesdienst im Alltag der Welt. Zu Römer 12“, wobei ich die Ansätze Käsemanns in unsere Aufgabenstellung übertragen und kontextuell um eigenen Verknüpfungen und Weiterentwicklungen ergänzt habe. Ich orientiere mich dabei an den fünf Grundfragen:

1. Was ist ein evangelischer Gottesdienst?

2. Wer handelt im Gottesdienst? 

3. Was soll in einem Gottesdienst geschehen? 

4. Wo werden Grenzen eines evangelischen Gottesdienstes überschritten? 

5. Was gehört unverzichtbar zu einem evangelischen Gottesdienst dazu? 

Ich gehe innerhalb der „liturgischen Typologie“ von dem von Jochen Arnold als „ethischen Typ“ bezeichneten Gottesdienstverständnis aus, das er ausgehend von Ernst Käsemanns Ausführungen von 1964 [i] mit dem kurzen Satz charakterisiert: „Der eigentliche Gottesdienst findet im Alltag statt“ [ii], und schlage vor, den Gottesdienst nach Ernst Käsemann umfassender als „geistlich-ethisch-eschatologischen Typ“ zu verstehen. Dies könnte dann entsprechend mit einem kurzen Satz charakterisiert werden: „Geistlicher Gottesdienst umfasst die gesamte christliche Existenz“, verstanden im Sinne Ernst Käsemanns „Die Gemeinde der Heiligen und ihre Hingabe geschieht im Dienste des Herrn, dem die Welt in all ihren Bereichen gehört.“

Was ist ein evangelischer Gottesdienst?

Geistlicher Gottesdienst umfasst die gesamte christliche Existenz. Die Gemeinde der Heiligen und ihre Hingabe geschehen im Dienste des Herrn, dem die Welt in all ihren Bereichen gehört. Annähern können wir uns an den „geistlich-ethisch-eschatologischen Gottes-Dienst-Typ“ mit dem Wortlaut des beliebten Gottes-Dienst-Lied der 70er Jahre von Joseph Metternich: „Unser Leben sei ein Fest. Jesu Geist in unserer Mitte, Jesu Werk in unseren Händen, Jesu Geist in unseren Werken. Unser Leben sei ein Fest, so wie heute an jedem Tag.“ Der eigentliche Gottesdienst kann sich immer und überall ereignen – im Alltag und am Feiertag. Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag.

Im Heidelberger Katechismus von 1563 flackert ein solches geistlich-ethisch-eschatologisches Gottesdienst-Verständnis z.B. formuliert in der Frage 103 zum vierten Gebot auf:„Was will Gott im vierten Gebot? Gott will zum einen, dass das Predigtamt und die christliche Unterweisung erhalten bleiben, und dass ich, besonders am Feiertag zu der Gemeinde Gottes fleißig komme. Dort soll ich Gottes Wort lernen, die heiligen Sakramente gebrauchen, den Herrn öffentlich anrufen und in christlicher Nächstenliebe für Bedürftige spenden. Zum andern soll ich an allen Tagen meines Lebens von meinen bösen Werken feiern (= ablassen) und den Herrn durch seinen Geist in mir wirken lassen. So fange ich den ewigen Sabbat schon in diesem Leben an.“ [iii]

Gibt es dann noch unter getauften Christen und Christinnen einen graduellen Unterschied zwischen einer profanen und einer sakralen Versammlung, wenn ihr ganzes Leben gleichermaßen zum Gottesdienst berufen ist, an allen sieben Tagen der Schöpfungswoche: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag? Was gehört dann unverzichtbar zu einem so verstandenen evangelischen Gottesdienst dazu? Anders herum gefragt: Wo werden nach diesem Verständnis die Grenzen eines evangelischen Gottesdienstes überschritten? Die Grenzen eines evangelischen Gottesdienstes werden hier paradoxerweise gerade dann überschritten, wenn sie zu eng gefasst werden. Ein reines „Sonntagschristentum“ ist nach diesem Verständnis ausgeschlossen. 

Das entspricht der von Ernst Käsemann beschriebenen genuin-paulinischen Theologie, nach der Indikativ und Imperativ, Gottes Zuspruch und Anspruch an uns keineswegs durchgängig scharf zu trennen ist wie in der späteren folgenreichen prominenten Rezeptionsgeschichte des Römerbriefes. „Profan“ und „heilig“ lässt sich für eine Christin nicht scharf voneinander abgrenzen. „Privat“ und „öffentlich“ sind dann eben keine Entweder-Oder-Kategorien des Denkens mehr für einen Christen. Gottes Herrschaft umfasst dann ausnahmslos alle Bereiche dieser Welt und so kann sich „Das Heilige“ abhängig vom Pneuma Gottes theoretisch überall ereignen: im Kuhstall wie im Dom, bei der Arbeit wie in der Freizeit und kann somit auch theoretisch, aber nicht notwendig, überall Gottes-Dienst stattfinden oder eben auch z.B. in einem Kirchraum nicht stattfinden.

Wer handelt im Gottesdienst?

Gott und die Menschen. Aber wie? Nach Paulus in der Exegese Käsemanns dürfen die Menschen Gottes Handeln erwarten, Gott als den frei handelnden Schöpfergott, der allgemein an allen Menschen und speziell an den christlich bekannten und getauften Menschen mit seinem Geist in freiem Ratschluss handeln kann. Und wenn christliche Menschen so mit der Kontingenz Gottes rechnen, also sein freies und unverfügbares Handeln ihm überall zutrauen, dann muss wohl dieses göttliche Handeln alle menschlichen Kategorien von „profan“ und „heilig“ übersteigen bzw. dekonstruktivistisch-christologisch „durchkreuzen“, wie auch Paulus´ in der sprachlichen Verwendung von Opferterminologie in Römer 12 gleichzeitig die ursprüngliche Bedeutung ad absurdum führt. [iv]Und wenn sie so mit Gottes Handeln rechnen überall und immer, können sie ebenfalls erwarten – und zwar in überkonfessioneller, interreligiöser bis zu allgemein humanistischer Weite –, dass selbst konfessionslose Menschen in diesem Sinne „Gottes-Dienst“ halten, Gott dienen in den überraschendsten Momenten in scheinbar absurden Lebensvollzügen, wenn Gott das so will, auch wenn die konfessionslosen Menschen selbst dies vielleicht selbst nicht unbedingt mit diesem Wort beschrieben würden. 

Wer handelt also im Gottesdienst? Immer im Dienst ist jeder getaufte Christ, jede getaufte Christin. Ist durch Gott immer privat und öffentlich zugleich, mit dem ganzen positiven Zuspruch und der gleichzeitigen Bürde des entsprechenden Anspruchs mit den immer möglichen Kategorien zu überraschend allzu „profan“ oder überraschend „heilig“ an überraschenden Orten. Denn was wirklich geistlich ist, was charismatisch ist, kann kein Mensch sagen, das entscheidet Gott allein, lautet ja die Grundüberzeugung.

Was soll in einem solchen Gottesdienst geschehen?

Kein Dienst in Hingabe meines Leibes, also des ganzen Menschen, an sich könnte dabei, radikal gedacht, von Menschen grundsätzlich als „heiliger“ oder grundsätzlich qualitativ höher verstanden werden, ob es mein Gottes-Dienst am Montag in meiner alltäglichen Lebenswelt ist oder mein Gottes-Dienst am Sonntag in meiner feiertäglichen Lebenswelt. Als Christin bin ich nach diesem Verständnis zum gleichen Gottes-Dienst berufen ohne graduellen Unterschied genauso als Pfarrerin, Predigerin und Liturgin wie als Mutter, als Ehefrau, als Schwester, als Fördervereinsvorsitzende einer Grundschule, als Mitglied einer landeskirchlichen Friedensinitiative, als Synodale in den mühseligen Einigungsprozessen einer Synode, als Kundin im Gespräch mit einer Friseurin.

Christen und Christinnen sind immer zum Dienst berufen, gerufen, herausgerufen, ekklesiologisch. Es gibt keine Ausnahme, noch nicht mal den Karneval, weswegen neidlos anerkannt, Katholiken immer den schöneren Karneval feiern werden. Immer dabei im Blick sind die zwei immer gleichermaßen möglichen Kategorien des „Profanseins“ und des „Heiligseins“, die plötzlich greifen können in einem Moment, einer Struktur, einem Gespräch. Was ist also ein evangelischer Gottesdienst? Versammlung von Christen und Christinnen wäre nach diesem Gottesdienst-Verständnis Versammlung der Heiligen, egal, wo sie stattfindet. In der Kirche oder auf dem Marktplatz, als Versammlung von Christen, die gemeinsam das Osterfest feiern wie als Versammlung von christlichen Müttern und Vätern als einer Versammlung von in dieser Aufgabe engagierten Menschen, christlich mit anders religiös bzw. nicht religiösen Müttern und Vätern innerhalb eines Fördervereins einer Grundschule.

Es ist eine geweitete Theologie des Gottesdienstes, die sich in alle Lebensvollzüge ausdehnt und die gesamte Existenz des allgemein-menschlichen Lebens aus Sicht der christlichen Existenz im Blick hat. Diese Theologie des Gottesdienstes beschreibt und umfasst allgemein-menschliche Existenz, gestiftet vom Schöpfergott, und christliche Existenz, gestiftet bzw. in Initiative Gottes neugeschaffen in der Taufe. Theologie des Gottesdienstes zieht hier weite Kreise und ist grundsätzlich formuliert als ekklesiologische Theologie. Diesen kirchlichen Begriff der Weite lese ich z.B. im Kirchenbegriff der innerkonfessionell-ökumenisch-einigenden Absicht der Barmer Erklärung: Die christliche Kirche als eine „Kirche begnadigter Sünder und Sünderinnen“ hat in all ihren Vollzügen, „ihrem Glauben, ihrem Gehorsam, ihrer Botschaft und mit ihrer Ordnung“ zu bezeugen, dass sie allein Christi Eigentum ist und allein von seinem Trost und seiner Weisung in Erwartung seiner Erscheinung lebt und leben möchte (Barmer Erklärung 3.b).

Ernst Langes chancenreicher, gerade weil mehrdeutiger Begriff der „Kommunikation des Evangeliums“ wurde in einer ähnlichen Ausholbewegung aufgegriffen als Grundprinzip von Gemeindeentwicklung z.B. von Christoph Bäumler 1984 in seiner „Kommunikativen Gemeindepraxis“ [v]. Ernst Käsemann selbst schreibt: „Die eschatologische Öffentlichkeit derjenigen, die überall und stets ‚im Angesichte Christi’ stehen und aus diesem Stande coram deo gerade den Alltag des vermeintlich profanen Lebens den Raum nicht eingeschränkter und unaufhörlicher Verherrlichung göttlichen Willens werden lassen, bringt heilige Zeiten und Orte um ihren Sinn. Hier fällt notwendig die Lehre vom Gottesdienst mit der christlichen ‚Ethik’ zusammen. (…) in eschatologischer Zeit ist nichts mehr profan, das nicht der Mensch profanisiert und dämonisiert, darum aber auch nichts mehr im kultischen Sinne heilig außer der Gemeinde der Heiligen und ihrer Hingabe im Dienste des Herrn, dem die Welt in all ihren Bereichen gehört“ (Käsemann 201).

Wer handelt im Gottesdienst? Als „immer im Dienst“ 24 Stunden, sieben Tage lang sind nach diesem Verständnis also nicht nur verbeamtete Pfarrpersonen zu benennen, sondern unterschiedslos alle Christen und Christinnen, die ohne graduellen Unterschied zum Dienst berufen sind. Das„Amt“ („officium“) und die Berufung für diesen so verstandenen Gottesdienst eines jeden Christen, einer jeden Christin hängen wie „heilig“ und „profan“ an der Kontingenz, an der Unverfügbarkeit Gottes und gewinnen jeweils durch die von Gott gegebenen Charismen kontingent und kontextuell-situativ ihre Gestalt. Gottes Gnade hat ihre konkrete Gestalt in den Charismen. Amt und Berufung können daher hier nicht als dauerhaft anhaftende ontologisch-wesenhafte Größen verstanden werden, sondern ausschließlich als Qualitäten, die nach Gottes Ratschluss personal-kontextuell-situativ jeweils hinzukommen und auch wieder weichen können.

Als Ausblick nehme ich zum Schluss die Suchbewegungen der Deutschschweizer Liturgiekommission in den Blick, die ein reformiertes Profil von Gottesdienstkriterien 2011 probeweise in den folgenden inhaltlich-theologische Kriterien benennt [vi]: „Versammlung, Wahrheit als Prozess, Kirche als Such- und Weggemeinschaft, allgemeines Priestertum, Rolle von spezifischen Beauftragungen und Begabungen, kritisches Zeugnis, Vorrang des prophetischen vor dem priesterlichen Auftrag, Dialektik von Individuum und Gemeinschaft, Vielfalt der Deutungsmuster, anamnetische Grunddimension, weltweite Verbundenheit und Verantwortung“.

Als weiteren nächsten Schritt böte es sich an, im Sinne der inhaltlich-theologischen Gottesdienstkriterien, zu denen z.B. auch „Stringente Theologie“ oder „Verantwortete Verkündigung“ gehören könnten, im Blick auf den Typus eines solchen „geistlich-ethisch-eschatologischen Gottesdienstverständnis“ nun die konkreten liturgischen Elemente auf ihre pädagogische Funktion zu einem solchen umfassenden Gottesdienstverständnis zu untersuchen. Bieten sich nach dem Käsemann’schen Ansatz bestimmte liturgische Elemente besonders an, wie das „Segens- oder Segenswort“? Wie wichtig sind hier die Gebete mit Fürbitten? Welche Rolle spielt das Abendmahl oder ein Agapemahl? Welches Weltverständnis spiegelt die „Abrenuntiatio diavoli“ wider und ist sie damit zu vereinbaren? Welche Funktion könnte in diesem geweiteten geistlich-ethisch-eschatologischen Gottesdienstverständnis beispielsweise eine „Offene Schuld“ oder ein Sündenbekenntnis mit Gnadenzusage einnehmen?

„Geistlicher Gottesdienst“ ist nach Ernst Käsemann, was bei Paulus logikälatreia heißt. [vii] In Käsemanns eigenen Worten heißt es so: „Geistlich nennt der Apostel jenen Gottesdienst, der im Gegensatz zu allem Wesen dieser Welt eschatologisch in Kraft und Anspruch des neuen Äons geschieht, dessen gewandelte Existenz voraussetzt und sich in unablässiger kritischer Unterscheidung des göttlichen vom irdischen Willen bewährt. (…) Geistlicher Gottesdienst verwirklicht eschatologisches Werk nur dann, wenn er, scheinbar höchst paradox, primär in der Hingabe unserer Leiber besteht und geschieht. Natürlich besagt das die Hingabe des ganzen Menschen. Doch geht es (…) zum mindesten (…) um seine Fähigkeit zur Kommunikation und die Realität seiner Zugehörigkeit zu einer ihn qualifizierenden Welt. Gott beansprucht unsere Leiblichkeit, weil er die Welt nicht länger sich selbst überlässt, und in unserem leiblichen Gehorsam kommt zum Ausdruck, dass er in und mit uns die Welt, der wir angehören, zu seinem Dienst zurückgerufen hat“ (Käsemann 200).

Referat am 19.04.2012 in Hofgeismar bei der Tagung „Qualitätskriterien des Gottesdienstes“ des Zentrums für Qualität im Gottesdienst, Hildesheim.

[1]Ernst Käsemann, Gottesdienst im Alltag der Welt. Zu Römer 12, Judentum, Urchristentum, Kirche, FS für J.Jeremias (Beihefte zur ZNW 26), 1960, 165-171; Exegetische Versuche und Besinnungen, Band II, Vandenhoeck& Ruprecht 1964, 198-204.

[2]Jochen Arnold illustriert dies mit folgendem Zitat Ernst Käsemanns: „Weil Existenz beim Apostel vom Handeln des gebenden und vergebenden Schöpfers aus verstanden wird und christliche Existenz eben deshalb in der Taufe als dem Geschehen der Neuschöpfung gründet, muß sie […] im Gehorsam als dem wahren Gottesdienst und, sofern sie leiblich ihrer Welt zugeordnet ist, als Dienst der Liebe sich erweisen.“

[3]Vgl. dazu den Heidelberger Katechismus von 1563, Das vierte Gebot: „Gedenke des Sabbattages, dass du ihn heiligest. Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Werke tun. Aber am siebenten Tag ist der Sabbat des HERRn, deines Gottes. Da sollst du keine Arbeit tun, auch nicht dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, dein Vieh, auch nicht dein Fremdling, der in deiner Stadt lebt. Denn in sechs Tagen hat der HERR Himmel und Erde gemacht und alles, was darinnen ist, und ruhte am siebenten Tage. Darum segnete der HERR den Sabbattag und heiligte ihn.“, zitiert nach der Revidierten Ausgabe 1997, 3. Auflage 2006, herausgegeben von der Evangelisch-reformierten Kirche (Synode ev.-ref.Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland), von der Lippischen Landeskirche und vom Reformierten Bund, Seite 66.

[4] Vgl. auch das „ein für allemal“ des Sühnopfers Christus und des zugleich Hohenpriesters Christus in der Theologie des Hebräerbriefs. 

[5]Christof Bäumler, Kommunikative Gemeindepraxis, München 1984.

[6]Andreas Marti, Die Zukunft der Liturgiearbeit in der reformierten Deutschschweiz, in: Liturgie und Kultur, Zeitschrift der Liturgischen Konferenz für Gottesdienst, Musik und Kunst 1, 2011, 38-47.45.

[7] Ulrich Wilkens übersetzt 1989 anders „geistiger Gottesdienst“.

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