Im evangelischen Rheinland tobt ein Kirchenkampf

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Wilhelm Drühe
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Vor 75 Jahren gab es hier schon einen Kirchenkampf. Die Gemeinden der „Bekennenden Kirche“ wehrten sich gegen die Bevormundung durch die „Deutschen Christen“ von oben her, es entstand im Widerstand die „Barmer Theologische Erklärung“ von 1934. Der dritte Verwerfungssatz lautete: „Wir verwerfen die falsche Lehre, als dürfe die Kirche die Gestalt ihrer Botschaft und ihrer Ordnung ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen überlassen.“

Für die Theologen, die sich heute im Lutherischen Konvent im Rheinland versammelt haben, wiederholt sich jetzt wieder das, was die evangelische Kirche damals bedroht hatte. Und sie können sich berufen auf jemanden, der es wissen muss: Dr. Christian Möller, Professor em. aus Heidelberg. In einem Konventsvortrag im April sagte er: „Ich finde diesen Vertretungssatz der 3. Barmer These gegenwärtig so aktuell und wichtig wie nur denkbar, weil er hellhörig macht für die Geister, die unter dem Vorwand in die Kirche und in die Theologie einwandern, es handle sich doch hier bloß um äußerliche Gestalt- und Organisationfragen.“

Damals waren es die „Deutschen Christen“, Hitlers protestantische Gefolgschaft, heute die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland mit dem Präses Dr. h.c. Nikolaus Schneider – eigentlich nur schwer zu vergleichen und zu verstehen!

Wodurch wird die „presbyterial-synodale Ordnung“ der Rheinischen Kirche heute so stark gefährdet, wie der Professor meint? Auf den ersten Blick geht es um eine Frage der Organisation: um die Verlagerung wichtiger Befugnisse der Ortsgemeinde mit ihren Presbyterien auf die nächsthöhere Kreisebene, die Kirchenkreise mit den Superintendenten. Das wird nach Professor Möller als eine zeitgemäße Weiterentwicklung in Richtung auf eine Kreisgemeinde“ gerechtfertigt und damit das subsidiäre Prinzip der ursprünglichen Kirchenordnung ausgehebelt. Es war auch schon vermutet worden, dass die evangelische Kirche jetzt aufgibt, was sie damals im 16. Jahrhundert von Rom und dem Vatikan getrennt hatte – damals weniger Hierarchie, jetzt etwas mehr Hierarchie in der evangelischen Kirchenordnung?

Dabei wird sich berufen, wovon Martin Luther im reformatorischen Eifer damals geträumt hatte: „Dass eine christliche Versammlung oder Gemeine Recht und Macht habe, alle Lehre zu beurteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen: Grund und Ursache aus der Schrift“ – so ein Brief aus dem Jahre 1523 an Rat und Kirchengemeinde einer kleinen Stadt in der Nähe von Leipzig. Luther war im Vorjahre zur Beratung dort gewesen, um mit den Verantwortlichen über die reformatorische Neuordnung des Gemeindelebens zu sprechen.

Es ging um drei Fragen: um die gerechte, sinnvolle und geistliche Verwaltung des Geldes, über das die Gemeinde verfügt, um die Gestaltung des „neuen“ Gottesdienstes – und vor allem um das Recht der Gemeinde, Pfarrer zu berufen, ein- und abzusetzen. Die ganze Problematik des gegenwärtigen Kirchenkampfes im evangelischen Rheinland wird im Vergleich mit der Luther-Schrift deutlich: Welche Kirchengemeinde in der Rheinischen Kirche hat denn überhaupt noch diese Möglichkeiten – bei Geld, Gottesdienst und Besetzung von Pfarrstellen wie damals von Luther beschrieben und gefordert?

Noch zu Luthers Lebzeiten entwickelte sich die „Fürsten-Reformation“, die Herrscher übernahmen als „Notbischöfe“ das Bischofsamt („summus episcopus“ im Bündnis von „Thron und Altar“) und verleibten die Kirchen ihrem Herrschaftswesen ein – mit der Tendenz, die Freiheiten „unten“ immer weiter einzuengen und abzuschaffen. Wir haben nach 1918 und dem Ende der Monarchie mit ihrem „Bündnis von Thron und Altar“ in den Landeskirchen grundsätzlich andere Kirchenordnungen, aber manches setzt sich interessanterweise gegenwärtig fort – sicher nicht im Sinne dessen, was Martin Luther als Gemeindereform gewollt hatte.

Am 5. März 1998 sagte der damalige Berliner Bischof Wolfgang Huber in der Evangelischen Akademie Mülheim an der Ruhr etwas, was zutrifft für die heutigen Verhältnisse in unserer Landeskirche: „Die äußeren Voraussetzungen für eine enge Verbindung zwischen Staat und Kirche sind in Deutschland im Jahr 1918 entfallen. Die dadurch eingeleitete Veränderung aber ist von den Kirchen nur zögernd begriffen und verarbeitet worden. Nach wie vor erscheint die Kirche vielen als ‚Fortsetzung des Staates mit religiösen Mitteln’. Die staatsanaloge Vorstellung von der Volkskirche fügt aber der Aufgabe, Kirche für das Volk zu sein, je länger desto deutlicher schweren Schaden zu.“ Was ist an der Rheinischen Kirche nicht alles „staatsanalog“?

Auf der Rheinischen Landessynode im Januar 2012 könnten die Entscheidungen fallen, die die Kirchenleitung unter Nikolaus Schneider im Vorjahr nicht durchsetzen konnte. Letztlich wird es auch um das weniger werdende Kirchengeld gehen, das zu neuen Kirchenorganisationen zwingt, denn die gegenwärtigen Kirchen-Strukturen sind kaum weiterhin lebensfähig wie bisher. Hinter allem steht sicher auch – meine Vermutung –, dass die Kirchenleitung den Ortsgemeinden mit ihrer Pfarrerschaft (!) immer weniger zutraut. Wird dort nicht häufig ein lokales Eigenleben geführt, das wenig zu tun hat mit dem, was heute von der evangelischen Kirche angesichts der Herausforderungen geleistet werden müsste? Ist nicht auch (!) die Berufung auf die „presbyterial-synodale Ordnung“ ein bequemes Ruhekissen der religiösen Eigenbrötelei, im Rheinland immer wieder anzutreffen?

Nach den kritischen Fragen nach „unten“ auch nach „oben“ gefragt: Schon vor langer Zeit gab es, in der hebräischen Bibel berichtet, die Kult-Konzentration. Neigen die heutigen kirchlichen Autoritäten – man beobachte nur ihre Präsentation! – dazu, die Kirchenmacht zu „bündeln“, damit angeblich das Beste für die Kirche erreicht wird? Weshalb sollten die unfähigen Presbyter etwas Wichtiges für die Kirche entscheiden, wenn es ein hauptamtlicher Superintendent mit seinem Fachgremium besser kann?

Unter der Berliner Monarchie soll die evangelische Kirche in der preußischen Rheinprovinz als „Pöbelkirche“ bezeichnet worden sein. Denkt die Düsseldorfer Kirchenleitung manchmal ähnlich über die presbyteriale Basis der Kirchengemeinden? Man muss eben denen da „unten“ einiges an Entscheidungsvollmacht nehmen, was sie jetzt noch haben … Dann hat man auch eine bessere, funktionsfähigere evangelische Kirche im Rheinland.

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