Das evangelische Amtsverständnis

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Michael Behnke
Oklahomastraße 12, 66482 Zweibrücke
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1. Einführung in das Problem

Das Amtsverständnis des Pfarrers wurde durch Luther vom katholischen Weihepriestertum klar abgegrenzt. Dazu führte der Reformator den von der Bibel abgeleiteten Gedanken des „allgemeinen Priestertums“ oder des „Priestertums aller Gläubigen“ ein.  Damit hob er hervor:

1. Alle Christen haben durch Taufe und Glaube einen direkten Zugang zum göttlichen Heil und sind nicht auf priesterliche Vermittlung angewiesen.

2. Damit verbindet sich für alle Christen auch die Wahrnehmung priesterlicher Aufgaben wie z.B. Fürbitte und Tröstung, nicht aber das Predigtamt.

3. Weiterhin sollen die Christen in ihrer Gemeinde geeignete Personen zum Predigtdienst berufen und beauftragen (Dass ein christlich Versammlung oder Gemeine Recht und Macht habe alle Lehre zu urteilen und Lerer zu beruffen, ein und abzusetzen, Grund und Ursach aus der Schrift, 1523).

Allerdings grenzte er sich bald wieder von dem letzten Punkt ab. Denn in seiner Auseinandersetzung mit radikal-reformatorischen Gruppen, Schwärmern und Täufern betonte er wieder den Stiftungscharakter des Predigtamtes.

Luthers bekanntes Wort von 1520 (An den christlichen Adel) wird bezüglich des Amtsverständnisses gerne zitiert: „Was aus der Taufe gekrochen ist, das mag sich rühmen, dass es schon Priester, Bischof und Papst sei.“ Doch dieses Wort hat Luther später ebenso wie das von der Wahl des Pfarrers durch die Gemeinde nicht wirklich durchgehalten, indem er die Organisation der Kirche der weltlichen Obrigkeit übertrug.

Der Gedanke, dass das Predigtamt von Christus selbst eingesetzt wurde und damit eine göttliche Gabe darstellt, findet dann in den lutherischen Kirchenordnungen und in den Bekenntnisschriften ihren klaren Ausdruck, z.B. CA V + VII: „Um diesen Glauben zu erlangen, hat Gott das Predigtamt eingesetzt, das Evangelium und die Sakramente gegeben, durch die er als durch Mittel den Heiligen Geist gibt…“ (Artikel 5: Vom Predigtamt).

„Vom Kirchenregiment (kirchlichen Amt) wird gelehrt, dass niemand in der Kirche öffentlich lehren oder predigen oder die Sakramente reichen soll ohne ordnungsgemäße Berufung“(Artikel 14: Vom Kirchenregiment).

In Artikel 14 wird damit klar geregelt, dass die Institution der Kirche den Prediger einsetzt, nicht die Gemeinde, was eindeutig im Widerspruch zu seiner Frühschrift von 1523 steht.

Eine weitere interessant Quelle für die hohe Bedeutung des Predigtamtes findet sich im Wittenberger Ordinationsformular von 1535, wo die Ordination bewusst als Bischofsweihe konzipiert wurde. Der ev. Theologe Raschok folgert daraus: „Der Pfarrer nimmt nach reformatorischem Verständnis das grundlegende, von Christus eingesetzte apostolische Amt der Kirche wahr, das göttlichen und nicht menschlichen Rechts ist.“[2]

Calvin und die anderen Reformatoren sind Luther hierin gefolgt (z.B.: Genfer Katechismus, Frage 43; Heidelberger Katechismus, Frage 103).

Eine wesentlich andere Position nahm in der Neuzeit das Bekenntnis von Barmen von 1934 ein. Hier heißt es in der 4. These: „Die verschiedenen Ämter in der Kirche begründen keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes.“

Hier werden alle Ämter von der Gemeinde allein beauftragt und damit wird auch das Predigtamt vom „allgemeinen Priestertum“ abgeleitet. Theologisch lässt sich dieser Ansatz besonders an 1.Kor 12 begründen: Denn hier erscheinen alle Dienste in der Gemeinde als gleichberechtigte Charismen. Die Charismen der Apostel und Propheten stehen gleichberechtigt neben den anderen Begabungen. Aber erst wenn jeder sein Charisma in die Gemeinde einbringt, entsteht ein lebensfähiger Organismus, der Leib Christi. Darum sind nach diesem Modell alle Dienste von der Gemeinde abgeleitet und keines steht über oder der Gemeinde gegenüber.

Bonhoeffer hat ebenfalls, ausgehend von 1.Kor 12, die christliche Gemeinde als existierende Form des gegenwärtigen Christus, eben als Leib Christi gedacht.

Diese unterschiedlichen Auffassungen zum Amtsverständnis führten in der neueren Diskussion zu unterschiedlichen Neuinterpretationen und zum Teil verwirrenden Neuverortungen und haben auch die Diskussion um das Pfarrerbild in der ev. Kirche bestimmt.

Einige Beispiele:

  • Die EKiR leitet das Pfarramt entsprechend Barmen IV vom „allgemeinen Priestertum“ ab.
  • Die EKKW definiert das Amt entsprechend der Professionaliätstheorie Isolde Karles als der Gemeinde gegenüber herausgehoben. Dadurch wird das Amt „theologisch unmittelbar im Heilshandeln Gottes verankert“ (33).
  • Die EKHN beruft sich zwar auf CA V, versucht aber eine vermittelnde Position einzunehmen. In der entsprechenden Schrift heißt es: „Das Pfarramt ist als Verwirklichungsform des ‚Predigtamtes’ gottgewollt und zugleich als Organisationsform menschlich gestaltet.“[3]
  • Die Freiheitsschrift der EKD[4] behandelt das „allgemeine Priestertum“ (5. Leuchtfeuer) vor dem Predigtamt (Leuchtfeuer 6), leitet also indirekt das Predigtamt vom allgemeinen Priestertum ab, hält aber den Pfarrerberuf für den zentralen kirchlichen „Schlüsselberuf“, der aber nicht theologisch, sondern soziologisch nach bestimmten „Kompetenzen“ begründet wird[5].
  • Das neue Pfarrdienstgesetz der EKD (2010) geht in §1 in seinem Begründungsteil auch eher vom „allgemeinen Priestertum“ aus. Es heißt: „Das Amt der Wortverkündigung (CA 5) liegt in der Taufe begründet und ist daher Aufgabe aller Christen. Es entfaltet sich in verschiedenen Diensten.“
  • Schließlich die pfälzische Landeskirche: Sieht man sich die Verfassung an, so wird die Kirchengemeinde und das Presbyterium mit ihren besonderen Aufgaben von §§5-15 abgehandelt und damit vor dem Pfarramt, das ab §§16ff. dargestellt wird. Daraus ließe sich auch hier ein Vorrang des allgemeinen Priestertums ableiten.

In der pfälzischen Agende (S. 11) findet sich aber auch ein Zitat, das den Stiftungscharakter des Amtes zumindest andeutet: „Die Existenz eines ordinierten kirchlichen Amtes soll und will darum Zeichen der Priorität der göttlichen Initiative und Autorität im Leben der Kirche sein und ist in diesem Sinne konstitutiv für die Kirche.“

Es bleibt damit die theologische Begründung des Pfarramtes in der pfälzischen Landeskirche unklar.

2. Allgemeines Priestertum oder Stiftungscharakter des Amtes?

Aber zurück zum Thema! Warum sind diese beiden theologischen Begründungen für das Pfarramt und damit für das Pfarrerbild so ausschlaggebend? Wie entscheidend diese beiden Modelle auf das Selbstverständnis des Pfarrerberufes sich auswirken können, will ich zunächst an zwei einleitenden Thesen herausstellen:

1. Leitet sich das Predigtamt allein vom „allgemeinen Priestertum“ ab und stellt insofern nur eine Beauftragung der Gemeinde dar, ist die Ordination damit auf den konkreten Auftrag in einer bestimmten Gemeinde begrenzt und insofern ist die Ordination lediglich ein zeitlich begrenzter Verwaltungsakt (z.B.: EKiR).

2. Gibt es neben dem „allgemeinen Priestertum“, das den allgemeinen Dienst aller Christen beschreibt, ein spezielles von Christus selbst gestiftetes Predigtamt, so ist die Ordination insofern nicht nur eine Beauftragung der Gemeinde, sondern hat einen eigenen göttlichen Gaben- oder Gnadencharakter, der auf Lebenszeit verliehen wird, allerdings keinen höheren und unverlierbaren Weihestatus vermittelt?

Grob gesagt gehen die Diskussionslinien seit geraumer Zeit zwischen dien beiden Fragen hin und her. Und beide Positionen haben ja so ihre Vor- und Nachteile:

Gehe ich beim Predigtamt von einer Delegation aus dem „allgemeinen Priestertum“ aus, dann bin ich Gleicher unter Gleichen und kann prinzipiell alle Aufgaben auch auf Gemeindeglieder übertragen bzw. mit ihnen teilen. Das Ehrenamt erlebt hier eine besondere Würdigung als wesentliches Element des Gemeindeaufbaus. Allerdings besteht hier auch die große Gefahr, dass, wenn ein/e PfarrerIn mit der Gemeinde nicht klar kommen, sie schnell abberufen werden können und dann unter Umständen keine neue Gemeinde bekommen und sich schnell in einem so genannten „Wartestand“ befinden, der aus manchen jungen Theologen schnell schlecht versorgte Frühpensionäre machen kann.

So ist ein solcher „Wartestand“ auch vom neuen Pfarrdienstgesetz der EKD in den §§83-86 vorgesehen mit erheblichen Einschränkungen bei Besoldung und rechtlicher Stellung bis hin zum totalen Verlust der Besoldung (§85, 3)[6].

Andererseits bestehen bei dem Stiftungscharakter ein hohes Prestige und eine sichere lebenslange Daseinsfürsorge. Allerdings besteht bei diesem Amtsverständnis die Gefahr, dass sich die Gemeinde von ihrem allgemeinen Auftrag dispensiert und alles vom/von PfarrerIn erwartet, die sozusagen stellvertretend für die Gemeinde das Christsein leben sollen. Hier finden wir die typische Betreuungskirche mit einem/einer Geistlichen, die sich die Haken abrennt, stets überlastet ist und irgendwann im Burn-out oder der inneren Emigration landen wird.

Beide Modelle haben also ihre Licht- und Schattenseiten. Aber was ist nun richtig: Welche Position lässt sich biblisch begründen?

Dazu jetzt sollen jetzt einige biblische Texte zum „allgemeinen Priestertum“ und dem Stiftungscharakter des Amtes exegetisch untersucht werden.

2.1.: Exegetische Betrachtungen:

2.1.1.: Das „allgemeine Priestertum“ oder „vom Priestertum aller Gläubigen“

Zunächst stellt man fest, dass es den Begriff „allgemeines Priestertum“ in der Bibel gar nicht gibt. Alle in Frage kommenden Texte sprechen hingegen von einem „königlichen Priestertum“. Der Ausgangstext steht im AT, in Ex 19, 5f. und die drei NT-Texte, auf die sich Luther bezieht, in 1. Ptr. 2, 9f und in Offb 1,6 + 5, 10. Dabei sind die drei NT-Texte nichts anderes als Zitate des Exodus-Textes.

Zum Einzelnen: In Ex 19, 5f. spricht Gott über Mose zu Israel: „Ihr sollt mir ein Königreich von Priestern und ein heiliges Volk sein.“

Hierzu sagt Klaus Berger: „Der Ausdruck ‚königliches Priestertum’ sagt etwas aus über die Heiligkeit (Israels, MB) in Differenz zu anderen, nichtheiligen Völkern.“[7] Dadurch dass Gott Israel zu seinem Volk erwählte, hat er es geheiligt, d.h. ausgesondert aus allen anderen Völkern. Und diese Heiligkeit wird im Bild von den „königlichen Priestern“ noch überhöht. Denn wie alle Priester in besonderer Weise geheiligt und zum Eigentum Gottes werden, so soll sich das ganze Volk Israel als „geheiligtes Eigentum“ Gottes begreifen und auch so verhalten, was den Bundesschluss ab Ex 20 einleitet.

Das „königliche Priestertum“ meint aber nicht die Übernahme irgendwelcher priesterlichen Aufgaben durch das ganze Volk. Diese Aufgaben obliegen allein dem Stamme Levi und dort besonders der aaronitischen Dynastie. Das Bild vom „königlichen Priestertum“ meint also keine allgemeinen Priesterpflichten oder -rechte, sondern den besonderen Status Israels im Verhältnis zu den anderen Völker: Es ist das einzige Volk, dass sich Gott zum Eigentum erwählt hat.

In 1. Ptr. 2, 9f. steht (verkürzt): „Ihr aber seid ein auserwähltes Geschlecht, eine königliche Priesterschaft, ein heiliger Stamm, ein Volk, das sein besonderes Eigentum wurde… Einst ward ihr nicht sein Volk, jetzt aber seid ihr Gottes Volk.“ Sachlich wird dasselbe ausgesagt, wie in Ex 19, 5f., nur mit dem Unterschied, dass sich jetzt Gott durch „Christi Blut“ alle Menschen zu seinem Volk erwählt und zu seinem besonderen Eigentum gemacht hat, die an Christus glauben und ihm folgen in aller Heiligkeit (1, 16). Auch hier werden keine priesterlichen Pflichten oder Rechte für alle Christen abgeleitet. Dagegen steht ja auch, dass gerade der 1. Ptr. eine Ältestenordnung voraussetzt, 5, 1-5.

In Offb. 1, 6 + 5, 10 verhält es sich ebenso. Auch hier wird betont, dass sich Gott durch „Christi Blut“ ein „Königtum, zu Priestern für Gott“ gemacht hat. Auch wird der neue Status der Christen als heiliges, von Gott zum Eigentum erwähltes Volk betont.

Dazu kommt noch ein sprachliches Problem. Der christliche Priester leitet sich vom griechischen Wort „presbyteros“ ab und meint zunächst den „Ältesten“. Dies ist im NT neben dem Wort „diakonia“ auch die Vorlage für den ev. Pfarrer. In den angesprochenen Texten handelt es sich aber um Kultpriester, die besonders für den Opferdienst zur täglichen Entsühnung des Volkes da waren: Im Hebräischen sind das die „Kohanim“ und im Griechischen die „iereus“. Diese Worte erscheinen nun in den Texten vom „königlichen Priestertum“.

Im Christentum wurde aber durch die besondere Heilstat Christi das Kultpriestertum abgeschafft. Denn Christus selbst ist unser himmlischer Hohepriester und hat durch sein Selbstopfer ein für alle Mal (ephapax) die Versöhnung zwischen Gott und Mensch wieder hergestellt. Das ist das Thema des Hebr. Darum lassen sich von den Begriffen des Kultpriestertums auch keine besonderen Aufgaben für alle Christen ableiten. Denn diese Aufgaben gibt es schlichtweg nicht mehr für uns.

Allerdings gibt es schon eine Aufgabe für alle Christen, die sich aus ihrer besonderen Stellung ableitet – und das unterschlägt Berger! Denn in 1.Ptr 2, 9f heißt es weiter: „Damit ihr die großen Taten dessen verkündet, der euch aus der Finsternis in sein wunderbares Licht gerufen hat.“ Und da haben wir doch einen Ansatz! Denn für das Verkünden steht das Verb „exangelizein“, was ein Terminus technicus für die Evangeliumsverkündigung ist. Also lässt sich doch von dieser Stelle ein allgemeiner Verkündigungsauftrag für alle Christen ableiten. Im Gegensatz zum Judentum ist das Christentum missionarisch. Alle Menschen sollen das Evangelium hören. Und in diesem Dienst stehen darum alle Christen.

Der Gedanke des „allgemeinen Priestertums“ hat damit in den besprochenen Texten nur eine schwache Basis bzgl. des Predigeramtes. Stellt man allerdings das Konzept des „allgemeinen Priestertums“ in den Rahmen von 1.Kor 12 (ein Leib Christi und viele gleichberechtigte Charismen) bzw. Barmen IV, dann haben wir ein starkes theologisches Fundament, um das Predigeramt vom allgemeinen Priestertum abzuleiten.

2.1.2.: Der Stiftungsgedanke des Amtes

Der Gedanke, dass Christus selbst ein göttliches Amt gestiftet hat, ist sehr gut belegt für die Apostel (Mt 10, 1-15; 28, 16ff; Joh 20, 21ff) Dass der Zwölferkreis der Apostel eine Institution darstellte, zeigt sich daran, dass der fehlenden 12. Jünger von der Urgemeinde nachgewählt wurde. Paulus betont in fast allen seinen Briefen, dass er sein Amt von Gott selbst erhalten hat (Röm 1, 5; 1.Kor 1,1; 2.Kor 1,1; Gal 1,1). Apg 14, 23 zeigt, dass Paulus in allen Gemeinden Älteste einsetzte. Besonders in Eph 4, 11 erscheint im Zusammenhang mit den Ämtern das Verb „edokn“, was soviel heißt wie: gegeben, gesetzt, bestimmt. Der Vers lautet: „So bestimmte er (Christus, MB) die einen zu Aposteln, andere zu Propheten, wieder andere zu Glaubenszeugen oder Hirten und Lehrern.“ Auf diese Stelle berief sich zB auch Calvin mit seiner Konzeption des vierfachen Amtes: Pastor, Lehrer, Diakon, Ältester). Biblisch gesehen ist also der Stiftungscharakter gut belegt.

2.1.3.: Zusammenfassung

Die Untersuchung über das „königliche Priestertum“ ergab einen allgemeinen Verkündigungsauftrag an alle Christen. Verbindet man das Konzept des „allgemeinen Priestertums mit 1.Kor 12, entsteht eine ausreichende theologische Begründung, das Predigtamt aus der Gemeinde abzuleiten.

Die Untersuchung des Stiftungscharakters ergab, dass Jesus ein Amt stiftete, das den Auftrag hatte, in die Welt hinauszugehen, das Evangelium zu verkünden, zu lehren und zu taufen (Mt 28). Mit heutigen Worten: Mission, Verkündigung, Lehre, Sakramente. Paulus, Eph, Apg und die Past. erweitern diese Gedanken um Ämter der Gemeindeleitung: Bischöfe, Hirten, Diakone.

Das gestiftete Amt umfasst also auch biblisch gesehen neben der Verkündigung eine Fülle von Leitungsaufgaben im Verhältnis zum Verkündigungsauftrag, der an alle Christen ergeht. Dazu hat man von den Gemeindechristen wohl auch nicht verlangt, ihre Verkündigung als Wanderprediger in alle Welt zu tragen. Sie blieben vor Ort und kamen hier ihrem Verkündigungsauftrag nach, der durch die Briefliteratur immer mehr im Sinne einer Liebes- und Friedensethik weiterentwickelt wurde. Zur allgemeinen Verkündigung gehört also nicht nur das Weitersagen, sondern auch Diakonie und ein im christlichen Sinne tugendhaftes Leben in der heidnisch geprägten Umwelt.

Bei dem gestifteten Amt kann man dagegen davon ausgehen, dass das von Jesus gestiftete Apostelamt, das sich als Missionare, Wanderprediger und Gemeindegründer betätigte, mit dem Aussterben der ursprünglichen Apostel und der Sesshaftwerdung der Gemeinden in ein vielfach gegliedertes Amt mündete: Bischöfe, Älteste, Hirten, Lehrer, Diakone, Missionare.

Fazit: Insgesamt haben wir also wesentlich mehr Belege für das gestiftete Amt finden können. Dennoch bleibt festzuhalten: Es gibt auch gute Gründe, das Amt aus dem Konzept des „allgemeinen Priestertums“ abzuleiten. In der ev. Theologie befinden wir uns also bzgl. des Amtsverständnisses in einer Pattsituation. Wir werden uns entscheiden müssen!

3. Bezug zur Gegenwart: Das Trainermodell von Schneider /Lehnert, 2009[8]

Die Vorstellung vom „allgemeinen Priestertum“ und das „gestiftete Amt“ gründen beide in der Bibel und fordern von Gemeindechristen wie von Amtsträgern ein aktives, Zeugnis gebendes Wirken an den Orten, an denen sie leben. Weder dürfen sich Gemeindechristen von allen religiösen Aufgaben zurückziehen und sich von Zeit zu Zeit vom Pfarrer religiös „bedienen“ lassen, noch geht das Pfarramt in der Gemeinde auf. Der Amtsträger ist zwar Teil der Gemeinde, steht aber in seinem besonderen Amt auch der Gemeinde gegenüber.

Wie kann man diese Komponenten zu einem sinnvollen, praxistauglichen Modell verbinden? Ich will dazu ein Modell kurz vorstellen, das Nikolaus Schneider und Volker Lehnert in ihrem Buch „Berufen – Wozu? (2009) von Eph 4 her entwickeln. Schneider/Lehnert entscheiden sich in ihrem Modell für den Stiftungscharakter des Amtes und begründen dies an Eph 4, 11f: „Und er (Christus, MB) hat einige als Apostel eingesetzt, einige als Propheten, einige als Evangelisten, einige als Hirten und Lehrer…“

Im Aorist „edoké“ (didomai), was „setzen“, „einsetzen“, „bestimmen“ heißen kann, lässt sich der definitive Akt einer göttlichen Stiftung ablesen, wodurch sich das Amt eben nicht von der Gemeinde bzw. dem Allgemeinen Priestertum ableiten lässt. Diese Deutung ist in der theologischen Literatur unbestritten. Man muss allerdings dazusagen, dass der Eph eigentlich der ekklesiologische Lieblingsbrief des Katholizismus ist. So schreibt in Bezug zu Eph 4,11 der katholische Theologe Franz Mußner in seinem Epheser-Kommentar: „Das lässt aber eindeutig erkennen, dass …die kirchlichen Ämter göttlichen Ursprungs sind (kanonistisch gesprochen: iuris divini). Nicht die Gemeinde ‚gibt’ die Ämter, sondern der himmlische Herr der Kirche.“[9]

Gehen wir in V.11 weiter davon aus, dass es Apostel und Propheten heute nicht mehr gibt, so ergibt sich ein göttlich gestiftetes dreigliedriges Amt: Evangelisten, Hirten, Lehrer oder mit heutigen Worten: Prediger, Gemeindeleiter, Lehrer, was ja unserer Wirklichkeit schon sehr nahe kommt.

Für Schneider/Lehnert ist aber der Folgesatz von eminenter Bedeutung: „damit die Heiligen zugerüstet werden zum Werk des Dienstes. Dadurch soll der Leib Christi erbaut werden…“ Das griech. Wort „katarismos“ (hap.leg), das traditionell mit „Zurüstung“ übersetzt wird, kann man aber auch moderner mit „Schulung“ oder „Training“ oder „Coaching“ wiedergeben.

„Die Heiligen“ (hagioi) sind die Gemeindeglieder und „das Werk des Dienstes“ (ergon diakonias) meint nach Schneider/Lehnert einen zweifachen Dienst aller Gemeindeglieder, die sie als Christen zu erbringen haben:

1. Jeder Christ verfügt über ein „charisma“, das er zum Aufbau der Gemeinde einbringen kann (z.B. Ehrenamt)

2. Jeder Christ soll durch einen christlich geprägten Lebensstil seinen Glauben im täglichen Leben der Welt gegenüber bezeugen (Glaubenszeugnis).

Schließlich soll durch dieses Zusammenspiel von pfarramtlichem Coaching und den Diensten der Gemeindeglieder der „Leib Christi“ zu einer lebendigen Gemeinschaft aufgebaut werden. Diese Zielrichtung kommt sodann im V.16 sehr schön zum Ausdruck: „Jedes Glied unterstützt das andere nach dem Maß seiner Kraft und macht, dass der Leib wächst und sich selbst aufbaut in Liebe.“

Zum besseren Verständnis will ich nun Eph 4, 11+12 im Sinne von Schneider/Lehnert in modernes Deutsch übersetzen: „Und Christus hat das geistliche Amt eingesetzt, damit dieses die Gemeindeglieder coache/trainiere für ihren Dienst im Ehrenamt und in der christlichen Lebensführung. Dadurch soll die Gemeinde zu einer lebendigen Gemeinschaft aufgebaut werden.“

 Schneider/Lehnert haben es in ihrem Ansatz geschafft das göttlich gestiftete Amt und das „allgemeine Priestertum aller Gläubigen“ dialektisch aufeinander zu beziehen. Der/die PfarrerIn sind verantwortlich, die Gemeinde geistlich zu leiten und die Gemeindeglieder geistlich anzuleiten und ihre Charismen zu wecken. Der Gemeindeaufbau ist damit nicht mehr seine/ihre alleinige Aufgabe, sondern die von Amtsträger und Gemeinde.

Schneider/Lehnert stellen damit ein kybernetisches Modell vor, das aus dem fruchtbaren Zusammenspiel aus Amtsträger und Gemeinde entsteht. Die primäre Aufgabe des/der Geistlichen ist, die Christen zu ihren Diensten zu „befähigen“, damit sie sich am Gemeindeleben aktiv und kreativ beteiligen können. Es entsteht das Modell einer „Beteiligungskirche“ und abgelehnt wird das Modell der „Betreuungskirche“.

Ausgehend von ihrem dialektischen Ansatz des geistlichen Amtes als Befähigungsdienstes, versuchen die Autoren auch das Pfarrerbild in Gemeinde und Öffentlichkeit neu zu bestimmen. Sie benutzen dazu einen Gedanken Eberhard Mechels. Es ist demnach ganz einfach davon auszugehen, dass PfarrerInnen in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit immer irgendwie für die gesamte Kirche stehen In der konkreten Gemeinde hingegen misst man sie eher an der Person Christus. Darum repräsentiert der/die Geistliche nach innen, der Gemeinde gegenüber, im gestifteten Amt den Christus, nach außen, der Welt gegenüber repräsentiert er/sie die universale Kirche (also nicht nur die konkrete Kirche vor Ort!)[10].

Insofern findet im doppelten Öffentlichkeitscharakter der Stiftungscharakter des Amtes eine weitergehende Bestätigung. Der/die PfarrerIn steht durch ihr öffentliches Amt in besonderer Weise für Christus und die Kirche der Gemeinde und der Welt gegenüber ein.

Zusammenfassung und kritische Würdigung

1.Die dialektische Zuordnung von Amt und Gemeinde im Sinne eines pastoralen „Befähigungsdienstes“ und einer aktiven „Beteiligungsgemeinde“ gelingt überzeugend. Einerseits wird die Rolle des/der PfarrerIn aufgewertet, denn sie verwalten ja kein Amt weltlichen, sondern göttlichen Rechtes; andererseits werden sie von einer Überforderung entlastet, indem auch die Gemeinde aufgefordert und angeleitet wird, ihren Dienst im Sinne des „allgemeinen Priestertums“ wahrzunehmen und einzubringen.

2.Der/die Geistliche ist als ChristIn einerseits Teil der Gemeinde, andererseits stammt das Amt nicht aus der Gemeinde, sondern hat göttlichen Charakter, ist der Gemeinde vorgegeben und damit steht der/die PfarrerIn der Gemeinde gegenüber.

3. Das Berufsbild des Pfarrers ist insofern nicht so einfach mit weltlichen Berufen in eins zu setzen (z.B.: Isolde Karle, die den Beruf des Pfarrers mit dem einer akademischen Profession vergleicht). Irgendwie ist der/die PfarrerIn nicht von dieser Welt, steht aber mit beiden Füßen in ihr und ihr gegenüber. Dieser Ansatz müsste im Sinne der lutherischen Zwei-Reiche-Lehre neu durchdekliniert werden.

4. Das vorgestellte Amtsverständnis steht allerdings dem katholischem Pfarrerbild wieder näher, obwohl Schneider/Lehnert betonen, dass die Ordination keinen Weihecharakter habe und der/die AmtsträgerIn nicht hierarchisch über der Gemeinde stehe, sondern als Teil der Gemeinde „in“ und als Geistliche/r der Gemeinde „gegenüber“. Darum handele es sich um ein „kollegiales, besser geschwisterliches Gemeindeprinzip“ (62). Dennoch dürfte das vorgestellte Modell das ökumenische Gespräch mit den kath. Geschwistern wieder beleben.

5. Schneider/Lehnert denken auch schon an, dass „Pfarrerinnen und Pfarrer gabenorientiert arbeiten“ sollen. Hier lässt sich schon das Modell der „Kooperationen“ ableiten.

6. Insgesamt lässt sich sagen, dass das vorstellte Modell das Amtsverständnis klar auf den göttlichen Gabecharakter bezieht und damit das Pfarrerbild wieder eine eindeutige Richtung vorgibt. Der/die PfarrerIn ist Trainer und Coach der Gemeinde, das Spiel gewinnen müssen aber beide. Ein schönes Bild und dazu sehr modern. Heute wird ja alles ge„coacht“.

Allerdings ist auch hier zu fragen, ob es in der Wirklichkeit umzusetzen ist. Denn die PfarrerInnen, die nur eine Gemeinde zu coachen haben, werden immer weniger werden. Die längst vergangene Gestalt des „Wanderpredigers“ wird wohl immer mehr unsere Zukunft bestimmen. Ein/e Geistliche/er mit immer mehr Gemeinden. Wie soll man bei oberflächlichem Kontakt die „Charismen“ seiner Gemeindeglieder erkennen, wie sie zum christlichen Dienst befähigen? Und werden wirklich alle mitspielen? Oder spielen die wenigen nicht auch gegeneinander mit gelegentlichen fouls? Und was mache ich mit denen, die sich gar nicht coachen lassen wollen?

7. Wenn man wie Schneider/Lehnert das Stiftungsamt für das Predigtamt wieder betonen würde, ergäbe sich eine interessante Annäherung an die katholische Auffassung zum „Priestertum aller Gläubigen“ wie es auf dem Vat II in „lumen gentium“ zum Ausdruck kommt: „Der Amtspriester nämlich bildet kraft seiner heiligen Gewalt, die er innehat, das priesterliche Volk heran und leitet es…“ (Lum.Gen. Nr.10[11])

Auch hier erscheint der kath. Priester als „Coach“ oder „Trainer“ seiner Gemeinde. Allerdings widerspricht das hierarchische substanz-ontologische Weiheverständnis weiterhin der funktionalen Ordinationslehre des Protestantismus. Aber eine Tür für das ökumenische Gespräch öffnete sich dadurch allemal.

8. Kritisch ist anzumerken:

– das neue Pfarrdienstgesetz der EKD, die Freiheitsschrift der EKD und etliche Landeskirchen gehen vom allgemeinen Priestertum aus. Damit dürfte, was die Begründung des Predigtamtes angeht, das „allgemeine Priestertum“ im deutschen Protestantismus die Übermacht gewinnen. Wird dadurch der Stiftungscharakter des Amtes relativiert und nicht mehr im Sinne des iuris divini gesehen, wird die rechtliche Stellung des Amtes wohl allein weltlichem Recht unterworfen werden, was aber zu einer eindeutigen Schwächung des Amtes führen dürfte. Die mögliche Versetzbarkeit eines Stelleninhabers nach zehn Jahren, wie es PfDG-EKD in §81 vorsieht, wäre eine solche Folge. Die Pfarrerschaft stände damit in Gefahr, zur Verfügungsmasse von Kirchenleitungen werden. Ein Pfarrer wäre demnach nicht mehr als ein leitender Angestellter. 

– Die Autoren haben beide kirchenleitende Ämter in der EKiR, die eindeutig ihr Amtsverständnis von Barmen IV und damit vom allgemeinen Priestertum ableitet. Nikolaus Schneider ist Präses der EKiR und Ratsvorsitzender der EKD, Volker A. Lehnert ist Dezernent für theologische Aus- und Fortbildung an derselben Kirche. Beide stellen sich in ihrem Buch gegen ihre eigene Tradition und gegen die Tendenz der EKD und plädieren offensiv für den göttlichen Stiftungscharakter des Amtes. Merkwürdig! Äußerst merkwürdig!

[1] Referat, gehalten am 22.8.2012 vor dem Pfarrkonvent in Zweibrücken.

[2] Klaus Raschzok, Ordination als Berufung auf Lebenszeit. Th.Beitr. 33, 2002, S.145.

[3] Nikolaus Schneider, Volker A. Lehnert, Berufen – wozu? Neukirchen 2009, S.35.

[4] Kirche der Freiheit. Perspektiven für die evangelische Kirche im 21. Jahrhundert. Ein Impulspapier des Rates der EKD, Hannover 2006.

[5] A.o.a.O., S. 36f.

[6] Dieses Gesetz soll bundesweit in allen Gliedkirchen eingeführt werden. Allerdings hat sich die Pfarrvertretung gegen die Übernahme dieser Klausel bei der Übernahme dieses EKD-Gesetzes ausgesprochen. Wir mussten nun aber doch erfahren, dass große Teile des „Wartestandes“ beim Entwurf des LKR  übernommen wurden. Die VPP kann nun auf die Formulierungen Einfluss nehmen und um Änderungen bzw. Ergänzungen bitten. Zuerst entscheidet aber die Kirchenregierung über eine Feststellung des Entwurfs und dann beschließt die Landessynode das PfDG im November. Ohne Vertrauliches preiszugeben, will ich nur darauf hinweisen, dass prinzipiell der Wartestand an die Formulierung des „einstweiligen Ruhestandes“ getreten ist. Allerdings muss noch genau geprüft werden, ob nicht noch andere Folgen davon abzuleiten sind.

[7] Klaus Berger, Glaubensspaltung ist Gottesverrat. Wege aus der zerrissenen Christenheit, München 2006, S.162.

[8] A.o.a.O.: Nikolaus Schneider, Volker A. Lehnert, Berufen – wozu? Neukirchen 2009 (ISBN 978-3-7975-0160-8).

[9] Franz Mußner, Der Brief an die Epheser, Ökumenischer Taschenbuch-Kommentar zum Neuen Testament 10, Güterloh, Würzburg 1982, S.124.

[10] Dieser Aspekt wird auch in den nichtamtlichen Begründungen des PfDG-EKD zu §3 (Ordination) festgehalten: „Die Übertragung des Amtes geschieht durch die Kirche. Der Begriff ist in §3 im Sinne der ekklesia universalis verwendet…“ (S.4).

[11] Siehe dazu auch F.Mußner, a.o.a.O, S.121: „… die pastoralen Ziele der von Christus selbst gegebenen Ämter in der Kirche sind die Zurüstung der Heiligen, geistlicher Aufbau des Leibes Christi.“

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