Prof. Dr. Christian Möller
Kisselgasse 1, 69117 Heidelberg
Die reformatorischen Wurzeln der presbyterial-synodalen Ordnung im Rheinland und ihre aktuellen Gefährdungen*
I. Die Gefährdung der presbyterial-synodalen Ordnung in der EKiR – eine gemeinsame Sorge von reformierten wie lutherischen Gemeinden
Ursprünglich bestand auf meine Initiative hin die verwegene Idee, Reformierten Bund und Lutherischen Konvent zu einer gemeinsamen Tagung zusammenzuführen, um eine gemeinsame Front im Kampf gegen die innere Aushöhlung der presbyterial-synodalen Ordnung der EKiR und im Kampf für Recht und Macht der Ortsgemeinde zu bilden. An dieser Stelle müsste es doch eigentlich eine große Gemeinsamkeit geben, ähnlich wie schon vor 75 Jahren bei der Theologischen Erklärung von Barmen und dem gemeinsamen Kampf lutherischer und reformierter Gemeinden der Bekennenden Kirche gegen die deutsch-christliche Bevormundung von oben her. Leider hat sich die verwegene Idee zerschlagen, weil, wie ich hörte, auf die Anfrage des Lutherischen Konventes vom Reformierten Bund nicht einmal eine Antwort kam.
Mich hätte das Gespräch beider Kreise über die Bedeutung der Ortsgemeinde für die Kirche gereizt, weil ich an das produktive Miteinander beider Konfessionen im Kirchenkampf vor 75 Jahren denke, wie der reformierte Karl Barth die 6 Thesen der Barmer Theologischen Erklärung entwarf und der Lutheraner Hans Asmussen diese Thesen in einem Vortrag kommentierte, und wie dann die Synode den Beschluss fasste, dass die Theologische Erklärung „im Zusammenhang mit dem Vortrag von Pastor Hans Asmussen als christliches, biblisch-reformatorisches Zeugnis“ anerkannt wird. Das war am 31.5.1934 eine Sternstunde für die Überwindung alter konfessioneller Differenzen angesichts einer aggressiven deutsch-christlichen Irrlehre, die sich mit Hilfe des Programmwortes „Gemeindeaufbau“ auch noch als missionarische Volkskirche gebärdete. Gegenüber dieser Art von pseudomissionarischer Kirche formulierte Hans Asmussen in seinem Vortrag den programmatischen Satz: „Es muss die Kirche Kirche bleiben, sonst kann sie nicht missionarisch wirken.“
Es ist nun freilich merkwürdig, dass Asmussen zwar jede der sechs Thesen kommentiert und dabei auch jeden Verwerfungssatz auf seine Weise aufgreift, doch ausgerechnet den Verwerfungssatz der dritten These unkommentiert lässt: „Wir verwerfen die falsche Lehre, als dürfe die Kirche die Gestalt ihrer Botschaft und ihrer Ordnung ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen überlassen“. Wollte Asmussen die typisch reformierte Gleichschaltung von Botschaft und Ordnung der Kirche einfach nur dezent übergehen und deshalb diesen Verwerfungssatz gleichsam ausklammern? Wie dem auch sei, ich finde diesen Verwerfungssatz der 3. Barmer These gegenwärtig so aktuell und wichtig wie nur denkbar, weil er hellhörig macht für die Geister, die unter dem Vorwand in die Kirche und in die Theologie einwandern, es handele sich doch hier bloß um äußerliche Gestalt- und Organisationsfragen.
Der reformierte Predigerseminardirektor Helmut Tacke in Wuppertal war mir in den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts mit seinen Büchern „Glaubenshilfe als Lebenshilfe“, 1975, und „Beiträge zu einer bibelorientierten Seelsorge“, 1989, ein leuchtendes Beispiel für die reformierte Wachsamkeit gegenüber einer Verdrehung der Seelsorge zur Pastoralpsychologie, wie sie von Lutheranern (Stollberg, Pieper, R. Riess u.a.) unter dem Vorwand vorangetrieben wurde, nun werde die Seelsorge modern und zeitgemäß. In Wahrheit wurde sie etwas grundsätzlich Anderes! Ob das neue Stichwort von einer Seelsorge als „geistlicher Begleitung“ jene Verdrehung der Seelsorge wieder korrigieren kann, muss sich noch zeigen.
An diesem Beispiel möchte ich eine offene lutherische Flanke aufzeigen, die gewöhnlich mit CA 7 gerechtfertigt wird: Hier sei die Kirche auf Wort und Sakrament konzentriert worden. „Das genügt zur wahren Einheit der christlichen Kirche“, wie es doch ausdrücklich in CA 7 heiße. Ordnungs- und Gestaltfragen hätten deshalb einen minderen Rang und eben das mache die lutherische Kirche so frei, auf neue Entwicklungen, neue Organisationsfragen etc. zuzugehen und von ihnen Gebrauch zu machen. Die reine Predigt des Evangeliums und die stiftungsgemäße Verwaltung der Sakramente blieben davon völlig unberührt.
Eben das scheint mir ein riesiger Irrtum zu sein, wie er nicht erst in dem Impulspapier der EKD zur Reform der evangelischen Kirche manifest wurde: Zuerst erfolgt eine korrekte Darstellung der auf Wort und Sakrament konzentrierten Kirche und dann kommen die praktischen Konsequenzen in Gestalt von Leuchtfeuern, wobei ein betriebswirtschaftliches Vokabular deutlich macht, dass nun eine Organisationstheorie mit Hilfe von Leitbildern, Zielvorstellungen und Zukunftsplanung die Herrschaft übernommen hat. In Wahrheit sind es diese Leitbilder und diese Zielvorstellungen, die wirksam werden, während die Wort- und Sakramentskirche wirkungslos auf der Strecke bleibt und zu toter Richtigkeit verdammt ist.
An dieser Stelle sehe ich auch die größten Gefährdungen für die presbyterial-synodale Ordnung, dass einerseits natürlich an ihr festgehalten wird, andererseits aber eine sogenannte „Weiterentwicklung“ gefordert wird, die den Erfordernissen unserer Zeit entspricht. Doch was heißt das konkret? Selbst das vorzügliche Referat von Helmut Zschoch über Prinzip und Wandel der presbyterial-synodalen Ordnung bietet an dieser Stelle m.E. eine offene Flanke, wenn es die Verlagerung wichtiger Befugnisse der Ortsgemeinden mitsamt ihrer Presbyterien auf die kreiskirchliche Ebene mitsamt dem Kreissynodalvorstand als eine zeitgemäße Weiterentwicklung in Richtung auf eine „Kreisgemeinde“ rechtfertigt und damit das subsidiäre Prinzip dieser Ordnung aushebelt.
Mit dem „subsidiären Prinzip“ meine ich die von Zschoch ausgezeichnet herausgearbeitete reformatorische Umkehrung einer hierarchisierten römischen Kirche zu einer auf die Basis vor Ort zugespitzten evangelischen Kirche. „Subsidiär“ heißt: Alles, was Kirche als Gemeinde vor Ort erledigen kann, soll eben dort, an der Basis, geschehen, während nur das, was die Gemeinde vor Ort an eine übergreifende Ebene delegiert, soll dort für die Kirche getan werden. Leitung einer solchen Gemeindekirche kann nur eine Leitung durch das lebendige Wort sein. Das Bischofs- oder Präsesamt ist dann nichts anderes als ein Besuchs- und Visitationsamt in den und für die Gemeinden am Ort. Was immer in der Leitungsebene nach unten verlagert werden kann, soll dorthin auch verlagert werden, damit es beweglich, rasch und so menschennah wie möglich geschieht.
Das war ja auch die Stärke der Bekennenden Kirche, dass sie aus ihren Gemeinden vor Ort heraus agierte und deshalb so schwer von den Mächtigen zu fassen war. Wie stark diese Gemeinden etwa im Wuppertal vor 75 Jahren waren, wird z.B. daran deutlich, dass sie es vermochten, eine Kirchliche Hochschule aus ihren Gemeindemitteln zu gründen und sowohl geistlich wie finanziell zu unterstützen. Warum wäre das heute völlig undenkbar? Warum muss heute vielmehr eine evangelische Kirchengemeinde nach der anderen in Wuppertal geschlossen bzw. fusioniert werden? Weil die Kräfte und Finanzen der Kirche Zug um Zug nach oben hin verlagert werden, wie ja gerade wieder die Einrichtung einer A 14-Stelle für jüdisch-christlichen Dialog bei der Kirchenleitung demonstriert hat.
Natürlich lässt sich dies und vieles andere hervorragend begründen, und doch bleibt dann immer noch die Tatsache, dass den Gemeinden vor Ort noch mehr Finanzen fehlen und die Gemeinden leider noch mehr vergrößert werden müssen, was von den ohnehin schon ausgebrannten Pfarrerinnen und Pfarrern noch mehr Anstrengung erfordert. Das ist so und muss so sein, wenn das subsidiäre und d.h. nach unten verlagernde Prinzip der presbyterial-synodalen Ordnung faktisch ausgehebelt ist und weiter wird. Das kann auf Dauer nicht gut gehen, und die Einsichtigen sehen es längst!
Bei Freunden aus lutherischen Gemeinden der SELK wie aus methodistischen Gemeinden der EmK habe ich nachgefragt, wie groß eine Gemeinde dort sein muss, damit sie ihren Pfarrer bezahlen und die gesamtkirchlichen Kosten mittragen kann: Die Antwort auf beiden Seiten hieß: maximal 300, während es auf landeskirchlicher Seite oftmals bis zu 3000 oder mehr sind, die für eine Gemeinde nötig sind. Und warum ist das ein so gewaltiger Unterschied? Weil landeskirchliche Gemeinden einen riesigen Überbau mittragen müssen, auf dessen immer weiteres Anwachsen sie keinen Einfluss haben, denn auch Synoden sind heute faktisch durch gut vorbereitete Vorlagen von oben her gelenkte Synoden geworden.
II. Wie Martin Luther Fragen von Gestalt und Ordnung aus dem Verhältnis von Glaube und Liebe angeht
Ich kehre noch einmal zurück zu jenem merkwürdigen Schweigen von Hans Asmussen angesichts des Verwerfungssatzes der 3. Barmer These und zu der Konzentration der Kirche auf Wort und Sakrament in CA 7. In der Tat ist hier eine Differenz zu der reformierten Überzeugung gar nicht zu leugnen, wonach Botschaft und Ordnung der Kirche Bekenntnischarakter haben. Dass aber Ordnungs- und Gestaltfragen der Kirche nach lutherischer Kirche gleichgültig und beliebig wären, ist jedoch rundweg zu bestreiten. Es sind nicht Glaubensfragen, aber doch Fragen der Liebe, die im Glauben gegründet ist. Wie wenig gleichgültig dann Ordnungsfragen sind, will ich an zwei Beispielen Luthers deutlich machen, in denen es um Fragen der Ordnung wie der Gestalt der Gemeinde geht:
1. Ich gehe zurück zu dem Jahr 1526, in dem Franz Lambert von Avignon auf Bitten des hessischen Landgrafen Philipp einen Reformplan entwarf, wie Gemeinden geordnet sein sollten, die dem Evangelium folgen. Auf der Homberger Synode von 1526 wurde dieser Plan zur Reform aller hessischen Gemeinden beschlossen. Demnach sollte jede Gemeinde in zwei Kreisen aufgebaut sein: Ein weiterer Kreis mit denjenigen, die den Gottesdienst besuchen und das gepredigte Wort hören; ein engerer Kreis mit denen, die sich der nach biblischem Gesetz durchgeführten Kirchenzucht unterwerfen und deshalb auch am Abendmahl teilnehmen dürfen. Nur dieser engere Kreis sollte als evangelische Gemeinde in Betracht kommen und Vertreter in die Synode aller hessischen Gemeinden entsenden dürfen.
War dieser Reformplan dem Landgrafen Philipp von Hessen nicht ganz geheuer oder wollte er nur sicher gehen, so schickte er ihn auf jeden Fall vor der endgültigen Einführung nach Wittenberg und erbat von Martin Luther eine Stellungnahme. Die Antwort, die Luther am 7. Januar 1527 nach Marburg schrieb, erscheint mir auch für gegenwärtige Reformpläne in der Kirche von einer so grundsätzlichen Bedeutung zu sein, dass ich den wesentlichen Teil seines Briefes hier wiedergeben möchte: „Eure Fürstlichen Gnaden sollte nicht gestatten, schon jetzt diese Ordnung durch den Druck zu veröffentlichen. Denn ich bin bisher noch nicht so kühn gewesen und kann es auch noch nicht sein, eine solche Menge Gesetze mit so gewaltigen Worten bei uns einzuführen. Nach meiner Meinung wäre es richtig, so zu verfahren, wie es Mose mit seinen Gesetzen getan hat: Er hat sie zum größten Teil aus der Gewohnheit, die aus altem Herkommen im Volk lebendig war, entnommen, aufgeschrieben und geordnet. So sollte Eure Fürstlichen Gnaden zuerst die Pfarren und Schulen mit tüchtigen Personen versehen und zuvor erproben, mit mündlichen Befehlen und schriftlichen Mandaten – und das alles aufs Kürzeste und aufs Notwendigste beschränkt –, was sie tun sollen. Und noch viel besser wäre es, wenn die Pfarrer zuerst einer, drei, sechs, neun untereinander eine einheitliche Weise in einem oder drei, fünf, sechs Stücken anfingen, bis sie in Übung und Gebrauch kommen, und danach weiter und mehr, wie sich die Sache wohl selbst geben und alle überzeugen wird, so lange, bis alle Pfarrer nachfolgen. Dann erst könnte man es in einem Büchlein zusammenfassen.
Denn ich weiß es wohl und habe es auch wohl erfahren, dass die Gesetze, wenn sie zu früh und vor der Gewohnheit und der Übung festgesetzt werden, selten gut geraten. Die Leute sind nicht für das befähigt, was diejenigen für richtig halten, die am grünen Tisch sitzen und mit Worten und Gedanken sich ausmalen, wie es gehen sollte. Vorschreiben und Befolgen ist weit auseinander. Und die Erfahrung wird es lehren, daß viele Teile dieser Ordnung sich werden ändern müssen und einige für die Obrigkeit allein bleiben. Wenn aber einige Stücke in Übung kommen und zur Gewohnheit werden, ist es leicht, sie zusammenzufügen und zu ordnen. Es ist das Gesetzemachen eine große, gefährliche, weitläufige Sache, und ohne Gottes Geist wird nichts Gutes daraus. Darum ist hier ist mit Furcht und Demut vor Gott zu verfahren und dieses Maß zu halten: Kurz und gut, wenig und gut, nicht zu hastig und stetig fort. Danach, wenn die Gesetze eingewurzelt sind, wird das Hinzufügen von allein mehr folgen als es nötig ist, wie es Mose, Christus, den Römern, dem Papst und allen Gesetzgebern ergangen ist“ (WA Br.4,157f. Nr.1o71).
Dieser Brief, der übrigens für die Entstehung der Universität Marburg im Jahr 1527 entscheidende Bedeutung hatte, lässt Kriterien erkennen, die auch für das Planen von Reformen heute wichtig sind:
– Reformen, die am „grünen Tisch“, also von oben her, ausgedacht und geplant werden, mögen gut gemeint sein, missraten aber dennoch, weil „Vorschreiben und Befolgen“ weit auseinander liegen, und weil die Leute nicht für das befähigt sind, was die am „grünen Tisch“ Sitzenden, also die Reform- und Strukturkommissionen sich ausgedacht haben, wie es gehen solle.
– Reformen wachsen vielmehr durch gemeinsame Übung und Gewohnheit von unten her, indem einige sich in 1-3-6-9 Stücken allmählich einig werden, sie gemeinsam weiter erproben und darauf setzen, dass die anderen irgendwann von selbst folgen werden.
– Nicht in ausgedachten Strukturen liegt der verheißungsvolle Anfang von Reformen, sondern bei tüchtigen Personen, die durch Übung und Brauch allmählich Strukturen erproben und wachsen lassen, um sie dann so kurz und schlank wie möglich aufzuschreiben und festzulegen.
2. „Dass eine christliche Versammlung oder Gemeine Recht und Macht habe, alle Lehre zu beurteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen: Grund und Ursache aus der Schrift“ (WA 11, 408-416/ MA 3, 220-229) – so lautet der Titel einer kleinen Schrift, die Luther 1523 an Rat und Kirchengemeinde der kleinen Stadt Leisnig bei Leipzig (an der Freiberger Mulde) richtete, nachdem er schon im Oktober 1522 eine Woche in Leisnig gewesen war, um an den Beratungen von Rat und Kirchengemeinderat über die reformatorische Neuordnung des Gemeindelebens teilzunehmen. Es ging bei diesen Beratungen 1. um die Frage, wie eine Kirchengemeinde ihr Geld gerecht, sinnvoll und geistlich verwaltet; 2. wie eine Kirchengemeinde in ihrem Gottesdienst Gott feiern kann; 3. mit welchem Recht eine Gemeinde Pfarrer berufen, ein- und absetzen kann. Zu allen drei Fragen verfasste Luther je eine Antwort:
Ad 1: zur Frage der Geldverwaltung hatte der Rat der Stadt Leisnig auf Grund der mündlichen Beratungen mit Luther die „Ordnung eines gemeinen Kastens“ (d.h. einer Gemeindekasse) erarbeitet, für die Luther als Vorrede einen „Ratschlag“ schrieb, „wie die geistlichen Güter zu handeln sind“ (WA 12, 11-15/ IL V, 20-26). Die in Leisnig erarbeitete „Kastenordnung“ sah Luther als vorbildlich auch für andere Gemeinden an. Sein eigener Ratschlag geht auf die Frage ein, wie bei der Aufhebung von Klöstern und bei der Verwendung kirchlichen Besitzes zu verfahren ist. Besonders geht er auf die Vermögenswerte ein, die nicht in Grundbesitz bestehen, sondern in Zinsen aus Darlehen auf fremden Grundbesitz, weil er dieses damals weit verbreitete Geldgeschäft als Wucher verurteilt. Mit Verweis auf seinen auch und gerade in kapitalistischen Zeiten höchst aktuellen „Sermon vom Wucher“ (1519) setzt sich Luther für die Annullierung der Zinsgeschäfte ein. Ohne auf die vielen zeitbedingten Überlegungen dieses Ratschlags einzugehen, möchte ich wenigstens die abschließenden Sätze Luthers zitieren, die den Geist seines „Ratschlags“ deutlich machen: „Wer aber diesem Rat nicht folgen oder darin seiner Habgier genugtun will, den lasse ich fahren. Ich weiß wohl, dass wenige ihn annehmen werden. Darum ist mir genug, wenn einer oder zwei mir folgen oder doch gern folgen wollten. Es muss die Welt Welt bleiben und der Satan der Fürst der Welt. Ich habe getan, was ich kann und schuldig bin. Gott helfe uns allen, dass wir recht verfahren und beständig bleiben. Amen“(IL V, 26).
Der Geist einer Gelassenheit zieht sich durch diesen wie andere Ratschläge zum Aufbau der Gemeinde: „Darum ist mir genug, wenn einer oder zwei mir folgen oder doch gern folgen wollten“. Wie wohltuend wäre es, wenn heute kirchliche Erlasse und Durchführungsbestimmungen vom Geist dieser Gelassenheit geprägt wären und nicht von einer top-down-logik: „Basta, so wird’s gemacht!“
Ad 2: Die zweite Schrift an das Städtchen Leisnig trägt den Titel: „Von Ordnung Gottesdiensts in der Gemeinde“ und rät der Gemeinde wiederum aufs kürzeste, wie Gott gefeiert werden kann, nämlich frei, gelassen und nicht mehr zwanghaft. Der tägliche Morgen- und Abendgottesdienst, den die Mönche und Priester bisher durchgeführt hätten, solle fortgeführt werden, „auch wenn bei solchem täglichen Gottesdienst vielleicht nicht die ganze Gemeinde anwesend sein kann“ (30). Freilich solle die christliche Gemeinde niemals zusammenkommen, „wenn nicht daselbst Gottes Wort gepredigt und gebetet wird, sei es auch aufs kürzeste“ (28). Morgens solle eine Lektion aus dem AT und abends aus dem NT (oder umgekehrt!) fortlaufend gelesen und dann „ein Stück weit“ ausgelegt werden.
Danach solle Gott miteinander mit Psalmen, guten Responsorien und Antiphonen (also im Wechselgesang!) gedankt, gelobt und um die Frucht des Wortes gebeten werden, aber, so betont Luther ausdrücklich, möglichst auf eine Stunde begrenzt. „Denn man darf die Seelen nicht überhäufen, damit sie müde und überdrüssig werden, wie sie sich bisher in Klöstern und Stiften mit Eselsarbeit beladen hatten“ (29). Am Sonntag solle morgens und abends eine Versammlung für die ganze Gemeinde stattfinden, zu der natürlich die Predigt des üblichen Evangeliums und abends die Predigt der Epistel gehöre, wie auch die Feier des Sakraments. Die bisherigen lateinischen Gesänge sollten bestehen bleiben, „denn sie sind sehr gut und aus der Schrift entnommen; doch man kann sie verringern oder vermehren“ (31). Die Heiligenfeste sollten verringert oder gar gestrichen werden, wenn sie auf erfundenen Heiligenlegenden basierten. Jedoch Mariä Reinigung (Lichtmeß) am 2.2. und Mariä Verkündigung (25.3.) „würde ich bestehen lassen“, ebenso habe das Johannesfest am 24.6. eine reine Grundlage und könne gefeiert werden. „Anderes mehr wird sich mit der Zeit von selbst ergeben, wenn es sich machen lässt. Aber die summa soll sein, dass gewiss alles geschehe, damit das Wort recht in Übung kommt und nicht wieder ein Plärren und Lärmen daraus werde, wie es bisher gewesen ist.“
Wieder wird hier der Geist einer Gelassenheit deutlich, die nicht alles bis ins Kleinste regeln will, sondern der Devise folgt: Gottes Wort soll in Übung kommen, indem die Christen durch tägliche Beschäftigung in der Schrift „verständig, bewandert (‚läufig’) und kundig werden“.
Ad 3: Das schwierigste Problem stellte sich in Leisnig mit der Frage, wie die Gemeinde geeignete Pfarrer einsetzen könne, nachdem sie vom römischen Klerus und dem nahe gelegenen Kloster keine Mönche und Priester mehr bekam bzw. bekommen wollte. Woher nimmt eine Gemeinde die Vollmacht und die Urteilskraft, Pfarrer einzusetzen und sie ggf. auch wieder abzusetzen? Nach welchen geistlichen Kriterien soll das geschehen, wenn nicht die pure Willkür oder die gerade stärkste Lobby bestimmen soll? Wie lauten in dieser Sache Grund und Ursache der Heiligen Schrift?
Für Luther ist diese Frage so entscheidend, dass er seine Schrift „Dass eine christliche Gemeinde Recht und Macht habe, alle Lehre zu beurteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen“ sehr grundsätzlich beginnt: „Aufs erste ist vonnöten, dass man wisse, wo und wer die christliche Gemeinde sei, auf dass nicht – wie allezeit die Unchristen gewohnet – unter christlicher Gemeine Namen Menschen menschlich Handel vornehmen. Dabei aber soll man die christliche Gemeine gewisslich erkennen, wo das lautere Evangelium rein gepredigt wird“ (220).
Für diese These beruft sich Luther auf Jes 55,11, dass Gottes Wort nicht leer zurückkommt, sondern tut, was es sagt. Wo dieses Evangelium rein gepredigt werde und im Schwang sei, so folgert Luther, müssen auch Christen sein, „wie wenig ihrer auch immer, und wie sündlich und gebrechlich sie auch seien“ (220), während dort, wo Menschenlehren regieren und nicht das Evangelium im Schwang ist, nur Heiden sein können, „wie viel ihrer auch immer seien, und wie heilig und fein sie auch immer wandeln“. Wenn also Bischöfe, Konzilien und gelehrte Theologen eigenmächtige Lehren verbreiten, gibt Christus seine Lehre „jedermann und allen Christen insgemein, da er spricht Joh 10: ‚Meine Schafe kennen meine Stimme’“. Aus Joh 10 folgert Luther: „Hie siehest du klar, wes das Recht ist, zu urteilen die Lehre. Bischof, Papst, Gelehrte und jedermann hat die Macht zu lehren, aber die Schafe sollen urteilen, ob sie Christi Stimme lehren oder der Fremden Stimme.“ Am Hören macht Luther also die Urteilskraft der Gemeinde fest, weil der Glaube nach Röm 10,17 aus dem Hören kommt (und nicht aus dem Reden). Das eben macht die Schafe in Jesu Bildrede zu so klugen Geschöpfen, dass sie ein untrügliches Gehör für die Stimme ihres Hirten haben. Wo das Evangelium als reines und d.h. von verfälschendes Zusätzen gereinigtes, klares Wasser durch Lesung und Auslegung der Heiligen Schrift gereicht wird, da reinigt es auch die verdreckten Gehörgänge der Menschen, so dass sie Jesu Stimme so rein und klar erkennen können wie Schafe die Stimme ihres Hirten.
Predigen und Hören bedingen sich gegenseitig bei Luther: Wird das Evangelium rein und klar gepredigt, erzeugt es ein klares und reines Hören, das zwischen der Stimme Christi und der Stimme eines Fremden unterscheiden kann. Aus solchem Hören gehen urteilsfähige, weil hörfähige Christen hervor, die ihren Hirten sagen können, ob sie Christi Stimme oder die Stimme eines Fremden vernommen haben und sie vielleicht zu einem noch klareren, noch reineren Predigen ermutigen. So bedingen und setzen sich Predigen und Hören , Hören und Predigen gegenseitig frei und lassen Kirche in dem Sinne entstehen und wachsen, wie Luther sie später (1537 in den Schmalkaldischen Artikeln) einmal ganz elementar bestimmt hat: „Es weiß gottlob ein Kind von sieben Jahren, was die Kirche sei, nämlich die heiligen Gläubigen und die Schäflein, die ihres Hirten Stimme hören“ (BSLK, Göttingen 1979, 459).
So hoch wie Luther das Hören einschätzt, so hoch schätzt er auch das Predigtamt ein, das für ihn viel mehr als bloß ein Rede-Amt ist. Es ist das Amt, das durch Lesen, Auslegen, Beten, Singen und Feiern des Sakraments den Menschen die Stimme des guten Hirten zu hören gibt: „Wem das Predigtamt aufgelegt wird, dem wird das höchste Amt aufgelegt in der Christenheit“ (229). Beides, Predigen und Hören, Beten, Singen und Feiern, bedingen sich gegenseitig und rufen Kirchengemeinde heraus, provozieren sie zur Schöpfung des gehörten und im Hören geglaubten Wortes von Gottes unverdienter Gnade (creatura verbi), die es zu verdanken und zu feiern gilt.
III. Konsequenzen für zukünftige Aufgaben der Gemeinde
Wenn Martin Luther mit Joh 10 das Hören der Schafe auf die Stimme ihres guten Hirten so wichtig macht, dass sich daran nicht nur das Christ-Sein des einzelnen, sondern auch Sein oder Nicht-Sein von Kirche entscheiden, gilt es im Blick auf die zukünftigen Aufgaben der Kirchengemeinde zu fragen, wie denn dieses Hören wieder eingeübt werden könnte, aus dem die Urteilsfähigkeit der Gemeinde wie des einzelnen erwächst.
1. Biblisches Gehör bilden
Meine These: Es braucht in Zukunft mehr denn je die Bildung eines biblischen Gehörs, aus dem urteilsfähige Gemeinden mit urteilsfähigen Christen hervorgehen. Was ist mit einem „biblischen Gehör“ gemeint? Es ist das, was Luther an die Stadt Leisnig als das eigentliche Ziel einer reformatorischen Gemeinde und eines reformatorischen Gottesdienstes ansieht, dass „kundige, in der Schrift bewanderte, verständige Christen werden“. Das hört sich auf den ersten Blick wie ein hohes, hehres Bildungsziel für ein hoch stehendes Bildungsmilieu theologisch interessierter Menschen an, die sich jeden Tag „stille Zeit“ für Gebet und Bibellesen nehmen, und das hat ja auch viel für sich. Für Luther ist biblisches Gehör jedoch etwas ungleich Elementareres, an dem sich das Leben jedes Menschen so oder so entscheidet. Eine Predigt am Sonntag Invokavit des Jahres 1522 beginnt Luther mit den Worten: „Wir sind alle zum Tode gefordert, und wird keiner für den andern sterben, sondern ein jeglicher in eigner Person muß geharnischt und gerüstet sein für sich selbst, mit dem Teufel und Tode zu kämpfen…Ich werde dann nicht bei dir noch du bei mir sein. Derhalben muß ein jeder selbst die Hauptstücke, so einen Christenmenschen belangen, wohl wissen, wodurch er in diesem ernsten Kampf gerüstet komme“ (MA 4, 32).
Das biblische Gehör hat es mit diesen „Hauptstücken, so einen Christenmenschen belangen“ zu tun. Im weiteren Verlauf von Luthers Predigt sind es einzelne Hauptsprüche der Bibel, die er wie Freisprüche für den jedem Menschen bevorstehenden Kampf mit Tod und Teufel entfaltet. „Wir sollten alle in der Bibel wohl bekannt sein und mit hellen, klaren Sprüchen gerüstet, dem Teufel sie vorzuhalten. Denn wenn du in diesem Kampf nicht ein gewisses, helles, klares Wort Gottes hast, so kannst du nicht bestehen“ (33). Als Beispiel für so einen hellen, klaren Spruch fügt Luther dann Joh 3,16 an: „Also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen einigen Sohn gab, auf dass alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben.“ In solchen Sprüchen der Bibel wie in hellen, klaren Freisprüchen bewandert und kundig zu sein, ist für Luther kein hohes Bildungsziel, das man wie Schlagsahne auf dem Kuchen vielleicht auch mal anstreben könnte. Es ist vielmehr Schwarzbrot, das du im Rucksack deines Lebens haben musst, wenn dich die Anfechtung, die Schwermut, das Scheitern deines Lebens überfällt und es dir die Sprache der normalen Redensarten und Schlagzeilen verschlagen hat. Dann brauchst du eine Sprache, die sich als Christi Freispruch in deinem biblischen Gehör gebildet hat. Es kann ein einziges Wort der Bibel sein, das dich dann die rettende Stimme des guten Hirten hören lässt, wenn du mit deinem verlorenen Leben nicht bloß auf den Hund, sondern sogar aufs Schaf gekommen bist, ein Wort wie z.B. „Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende“.
Ein biblisches Gehör ist also einerseits sehr viel mehr als intellektuelle Bildung, ist andererseits aber auch sehr viel einfacher, elementarer als eine Anhäufung von Wissen. Biblisches Gehör und Gewissensbildung gehören zusammen, denn es geht um das biblische Wort, das ich mit meiner ganzen Existenz beherzige und vernehme, wenn’s hart auf hart in meinem Leben kommt, am elementarsten wohl in dem Wort: „Fürchte dich nicht, ich bin bei dir.“
Die Kirchengemeinde ist ein herausragender Ort, an dem solche biblische Gehörsbildung stattfindet; und wenn sie es nicht ist, muss sie es werden, und zwar durch die Art und Weise, wie sie Gottes Gegenwart feiert, sich im Namen Jesu versammelt, gemeinsam die Bibel liest oder gar Bibelwochen hält und Gott in ihrer Mitte durch Gebet und Lobgesang groß macht als den, der nicht fahren lässt das Werk seiner Hände. Dass Gott in der Kirchengemeinde um Gottes willen gefeiert wird, geschieht mit allen, die aus einem gestressten und verzwecktenAlltag kommen, der sie nur noch auf Zwecke abrichtet, ihnen Schlagzeilen einhämmert, sie Bilder an der Mattscheibe sehen lässt, die zum Verstummen bringen. Eben diese Menschen können aufatmen, wenn sie Gott um Gottes willen feiern. Dann bildet sich biblisches Gehör, wenn die Predigt nicht bloß im Wissen, sondern im Gewissen der Menschen ein solches Wort aus Mt 25 verankert wie „Was ihr getan habt einem unter meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mit getan“. Hier geht es um mehr als bloß um eine ethische Anweisung, mehr als bloß um ein Tun oder Noch-tun-können. Es geht vielmehr um das, was ich schon getan habe und nun mit meinem Leben verantworten muss. Es geht also um eine Gerichtsansage; die kann Ernst in mein allzu leichtfertiges Leben bringen, und die Frage wecken, woher ich noch Gnade erwarten darf, wenn ich sie gar nicht verdient habe. So oder ähnlich mag sich in einem Gottesdienst der Kirchengemeinde am Volkstrauertag biblisches Gehör und in eins damit Gewissen im Menschen bilden.
2. Defizitorientierte oder Verheißungsorientierte Perspektive
So wichtig mir im Anschluss an Luthers Verständnis einer reformatorischen Gemeinde der Gottesdienst oder besser die Gottesdienste der Kirchengemeinde als Ort der Gehörs- und Gewissensbildung von Christen sind, so sehr gehen doch Aufgaben und Chancen der Kirchengemeinde in der kommenden Zeit noch weit über diese Mitte der Gemeinde hinaus. Es werden Sparzwänge auf die Kirchengemeinden zukommen, Mittelverknappungen, sinkende Mitgliederzahlen, Stellenstreichungen, Konkurrenzkämpfe. Das ist schlimm, und keiner weiß, wie er da durchkommen wird.
Noch schlimmer aber wird es, wenn sich die Sorge an all die Streichungen, Verknappungen und Zahlen heftet, denn zur Eigenart der Sorge gehört es, dass sie den Blick des Menschen starr macht, so dass er einen Berg von Sorgen vor sich aufbaut und sich wie erschlagen fühlt. Am schlimmsten aber wird es, wenn dann einer kommt, der der Kirchengemeinde verspricht, alles in den Griff zu kriegen, wenn man nur ordentlich betriebswirtschaftlich denkt, Hochrechnungen bis ins Jahr 2030 anstellt, entsprechende Leitsätze aufstellt, Ziele definiert und Pläne macht, um dann miteinander die Sache zu managen. Die Kirchengemeinde verwandelt sich dann unversehens in einen Management-Betrieb. Alles wird irgendwie zielorientiert verplant. Die Kollekten werden möglichst nur noch für eigene Zwecke eingesammelt. Die einzigen Fragen lauten dann: Rechnet sich das? Bringt das was? Kommen dann mehr Leute oder weniger? Vorbei ist es dann mit dem „Gott feiern“, denn wirkliches Feiern geht nur aus dem Geist der Zwecklosigkeit, der Verschwendung, der Hingabe.
Was die Sorge zwanghaft mit sich bringt, ist ein defizitäres Denken, das wie ein Kaninchen vor der Schlange der tausend Mängel in der Kirche gebannt ist. Zuweilen geht dann aber ein Ruck durch eine Kirchengemeinde, und sie entschließt sich: „Es muss etwas geschehen!“ Nun sind Strategien angesagt, Kampagnen, Aktionsprogramme, Reformprozesse. Die Gemeinde verwandelt sich in eine Baustelle, auf der alles umgebaut werden muss. Doch eines Tages fällt auch auf diese Baustelle wieder der Novemberregen. Der Boden wird schwerer und schwerer. Schließlich tritt die Sorge, die ja unterschwellig stets der eigentliche Motor war, wieder auf den Plan und macht offenbar, was bereits alles schief ging und welche weiteren Fehler noch auftreten werden. Nun zieht sich die Gemeinde wieder in ihr Schneckenhaus zurück, wo sie von der Resignation gepeinigt wird. Bis eines Tages wieder ein Ruck durch die Gemeinde geht und der Ruf ertönt: „Es muss etwas geschehen!“ Was dann geschieht, wissen wir bereits, denn wir haben ja den Teufelskreis eines defizitären Denkens bereits abgeschritten.
Was ist der Fluch eines defizitären Denkens? Es ist der Sog eines Mangels, der mich immer tiefer in seinen Bann zieht, so dass ich auch in meinen Berechnungen immer gelähmter und immer zwanghafter werde.
Was könnte demgegenüber biblische Gehörsbildung für eine Kirchengemeinde bedeuten? Es wäre die Einübung eines Denkens, wie es der Apostel Paulus mit seiner Gemeinde in Korinth praktiziert. Angesichts dieser Gemeinde mit all ihren Mängeln preist Paulus zuerst die Treue Gottes, die die Gemeinde in allen Stücken reich gemacht hat. Und wenn der Apostel dann die Mängel der Gemeinde doch beim Namen nennt, bringt er sie anders in den Blick: Wenn ein Glied leidet, so leiden alle Glieder mit, und wenn ein Glied geehrt wird, so freuen sich alle Glieder mit“(1.Kor 12,26). Die gemeinsame Freude ist hier die Grundlage für das Mitleiden. Die Gemeinde kommt bei Paulus als eine Gemeinschaft von Menschen in den Blick, die sich aufgrund gleich ursprünglicher Freude gebildet hat, nämlich der Freude daran, dass in Christus das Leben in seiner ewigen, unvergänglichen Gestalt erschienen ist und in dieses zeitliche Leben hineinragt. Das ist das Evangelium, die Botschaft der Freude, die Christen zum Feiern von Gottes Gegenwart bringt.
Von dieser Freude her kommen nun bei Paulus eine Menge an Gaben in den Blick, mit der einer die andere begaben kann. Der Apostel weckt dadurch Gaben in der Gemeinde, dass er die Gemeindeglieder auf das anspricht, was sie schon empfangen haben und bereits sind. Nun muss nicht mehr die Sorge herrschen, sondern die Freude daran, dass die Hand am Leib Christi zu ihrem Handgriff kommt, der Fuß zu seinem Schritt und der Kopf zu seinem Gedanken, und das alles zur gegenseitigen Auferbauung geschieht im Zeichen der Verheißung: „Ihr aber seid der Leib Christi, und jeder ein Glied an diesem Leib!“ Das nenne ich, im Gegensatz zum mangelorientierten Denken, ein verheißungsorientiertes Denken, das in biblischem Gehör bei Paulus und in der Bergpredigt Jesu mit dem Verbot der Sorge und dem Blick auf das Kommen von Gottes Reich einzuüben ist.
Die Wahrheitsmomente eines betriebswirtschaftliche Denkens kommen dann eigentlich erst richtig in den Blick, wenn die Kirchengemeinde sich als Leib Christi versteht, an dem es einen unglaublichen Reichtum zu entdecken gibt, mit dem es auch zu rechnen und zu haushalten gilt im Zeichen von Jesu Wort: „Es ist genug, dass jeder Tag seine eigene Plage hat. Sorget nicht für den morgigen Tag!“
Wie eine glückliche Verbindung von haushaltendem und glaubenden und d.h. entdeckendem Denken im Blick auf die gegenwärtige Situation der Evangelischen Kirche aussehen kann, will ich zum Schluss an einem Leserbrief der ZEIT vom 29.10.2009 deutlich machen: „Trotz all der Inszenierungen der letzten Jahre gilt: Nicht die EKD oder ihr Ratsvorsitzender repräsentiert die Evangelische Kirche in Deutschland, sondern die 16000 Kirchengemeinden mit ihren weit über eine Million ehren- und hauptamtlichen MitarbeiterInnen. Auch lebt die Kirche nicht von der Auflagenstärke kirchlicher Impulspapiere, der Aktualität von Synodenbeschlüssen oder der Intellektualität und professionellen Medienpräsenz ihrer Bischöfinnen und Bischöfe, sondern von der alltäglichen Arbeit in den Gemeinden.
Im Bereich der Kirchenmusik etwa sind eine Vielzahl ehrenamtlicher Sängerinnen und Sänger tätig und leisten einen wichtigen Beitrag sowohl für das Leben von Kirchengemeinden als auch für den Erhalt eines kulturellen Lebens vor Ort. Der Konfirmandenunterricht ist eine der wenigen Sozialformen in Deutschland, an der sich noch Jugendliche unterschiedlicher Schulformen begegnen. In vielen diakonischen Projekten kümmern sich Ehrenamtliche um Menschen in Not, etwa in der Telefonseelsorge, bei der Begleitung Strafgefangener oder in weltweiten Kontakten zu Christen auf der ganzen Welt. Diese Arbeit lebt neben fachlichen Kompetenzen vor allem von der Verlässlichkeit und Qualität menschlicher Beziehungen und damit von den Menschen, die sie tun. Damit das weiterhin geschehen kann, ist vieles nötig, auch von Seiten der EKD. Was die Evangelische Kirche sicher nicht braucht, ist ihre Ökonomisierung im Rahmen theologiearmer, die kirchliche Arbeit diffamierender, marketing- und managementorientierter Reformansätze und ‚Qualitätsoffensiven’…“
Thesen im Anschluss an die Diskussion von Brühl am 19.3.2011
1. Alle Kräfte in der EKiR, ob lutherisch, uniert oder reformiert, die die Gefährdung der presbyterial-synodalen Ordnung durch eine Verlagerung von Entscheidungskompetenzen auf kreissynodale Instanzen sehen und deren Durchsetzung auf der Landessynode Januar 2012 verhindern wollen, gilt es jetzt gezielt zu bündeln und zu vernetzen, damit gemeinsame Schritte überlegt und abgestimmt werden. Aus diesen Gemeindeinitiativen 2011 könnte auf Dauer ein Gemeindebund in der EKiR werden.
2. Es wird für die Arbeit der Gemeindeinitiativen prägend werden, ob sie verheißungsorientiert oder defizitorientiert vorgehen, d.h. ob sie nur die Defizite des LKA oder der Superintendenturen anprangern, oder ob sie für die in der presbyterial-synodalen Ordnung enthaltene subsidiäre Verheißung werben, dass alles, was vor Ort und an der Basis geschieht, schneller, unbürokratischer, menschennäher und preisgünstiger erledigt werden kann, als auf höheren Instanzen.
3. Organisatorische Parolen wie „Weiterentwicklung“, „zeitgemäße Anpassung“, „Verschlankung“ und dergleichen sind mit äußerster Skepsis anzusehen, ob und inwieweit sie dem Interesse und der realen Verankerung der Gemeinde vor Ort dienen.
4. Ein „biblisches Gehör“, das in den Gemeinden durch Bibelabend, Bibelwochen, Bibelgespräche, Gottesdienste etc. ausgebildet wird, kann entscheidend dazu helfen, dass wieder biblisch urteilsfähige Presbyterien und Gemeinden entstehen, die auch aktuell widerstandsfähig werden, weil sie sich nicht einfach dem „Meinungssuff“ anpassen.
* Vortrag vor dem Lutherischen Konvent der Evangelischen Kirche im Rheinland in Brühl am 19. März 2011. Der Autor ist emeritierter Professor für Praktische Theologie an der Universität Heidelberg.