Allgemeines
Renaldo Dieterich
Roßmarktstraße 3a, 67346 Speyer
Die rechtliche Grundlage für den Protestantischen Pfründestiftungsverband und die ihm angeschlossenen 225 Pfarrpfründestiftungen bildet das „Pfründestiftungsgesetz“ vom 23. November 2019, welches nun zum 1. Mai 2021 in Kraft trat.
Ein weiterer Meilenstein, nämlich die Zusammenführung aller Protestantischen Pfarrpfründestiftungen und des Pfründestiftungsverbandes zur neuen „Protestantischen Pfründestiftung der Evangelischen Kirche der Pfalz“ steht nun zur Beratung und Beschlussfassung an. Sollte die Herbstsynode unseren Gesetzesvorlagen folgen würde die neue Stiftung zum 1. Juli 2022 errichtet werden. (Anmerkung: Die Landessynode hat am 18. November 2021 die Gesetzvorlagen beschlossen.)
Unter „Pfründe“ versteht man die besoldungsmäßigen Einkünfte der Pfarrerschaft. Im Mittelalter, als es noch keine Besoldung im heutigen Sinne gab, mussten die Pfarrer – seinerseits übten nur männliche Personen diesen Beruf aus – ihre Einkünfte aus den ihnen von den Landesfürsten zur Verfügung gestellten Grundstücken erzielen. Die klassische Pfründe bestand somit aus einem Pfarrhausgrundstück, einem Pfarrgarten, Ackerland bzw. Weinbergen, Grünland, und – soweit vorhanden – Waldgrundstücken. Diese Grundstücke wurden vom Pfarrer selbst bewirtschaftet bzw. genutzt oder auch schon damals fremd verpachtet. Seinerseits sprach man von reichen und armen Pfründen. Diese Ungerechtigkeit in der Besoldung wurde dann durch Erlass des Pfarrbesoldungsgesetzes 1918 behoben. In diesem Zusammenhang wurden dann auch die Pfarrpfründestiftungen zu der seinerseits zum 1. April 1922 (für den saarländischen Teil unserer Landeskirche dann auch ab dem 1. April 1936) neu geschaffenen „Hauptverwaltung des Prot. Kirchenvermögens der Pfalz“ zentralisiert. Durch das Gesetz vom November 2019 wurden dann die alten, bisher noch gültigen gesetzlichen Grundlagen aus den Jahren 1918/1921 aufgehoben und neu unsere „Pfründeverwaltung“ geschaffen.
In der Pfründeverwaltung werden neben dem Protestantischen Pfründestiftungsverband auch die angeschlossenen 225 Pfarrpfründestiftungen, die Protestantische Kirchenschaffnerei Guttenberg mit Sitz in Kandel mit einem Grundstücksbestand von 99,8 ha sowie die unbebauten Grundstücke der Landeskirche mit 7,1 ha verwaltet.
Die Grundstücke der Pfarrpfründestiftungen erfüllen auch nach wie vor ihren ursprünglichen Zweck, die Besoldung und Versorgung der Pfarrerschaft zu unterstützen. Hierzu wird der erzielte Reinertrag zweckgebunden an die Landeskirche jährlich abgeführt. Für das Haushaltsjahr 2020 waren dies 1,5 Mio. Euro, bezogen auf die letzten 30 Jahre immerhin 38,2 Mio. Euro.
Verpachtungen
Der Protestantische Pfründestiftungsverband besitzt per 31. Dezember 2020 eine Gesamtgrundstückfläche von ca. 2.881 ha, wobei dies gegenüber dem Vorjahr ein Flächenzuwachs von ca. zehn ha darstellt. Der Zuwachs ist überwiegend auf Grundstückskäufe zurückzuführen. Schwerpunkt unseres Grundstücksbestandes bilden die landwirtschaftlichen Flächen (Äcker, Wiesen, Grünland) mit ca. 83,2%, die Weinbergflächen mit ca. 9,5% und Wald mit ca. 4,7%.
Die flächenmäßig größten Pfarrpfründestiftungen zum Ende 2020 waren Grünstadt mit 98,6 ha, Fußgönheim mit 76,9 ha, Mutterstadt mit 59,3 ha. Die größten zusammenhängenden Flurstücke befinden sich in Heiligenmoschel mit 23,9 ha (Acker/Grünland) und Oberstaufenbach mit 17 ha (Wald).
Von der Gesamtfläche von 2.881 ha waren zum Stichtag 31.12.2020, ca. 164 ha unverpachtet. Rechnet man von diesen noch die 140 ha Wald und Hutungsflächen, 16,7 ha Pfarrhausflächen und ca. zwei ha Straßen-, Wegeflächen heraus, verbleibt lediglich noch eine Teilfläche von etwa fünf ha. Dies entspricht etwa 1,7 Promille des Gesamtgrundstücksbestandes, die nicht verpachtet bzw. nicht verpachtbar ist. Es wird fortlaufend versucht, diese, mitunter sehr kleinen, Flächen bei Außenterminen in Augenschein zu nehmen und danach teilweise auch in Pachtverhältnisse zu überführen oder auch zu veräußern, z.B. an Naturschutzverbände.
Die Verpachtung erfolgt in schriftlicher Form durch Abschluss eines Pachtvertrages. Die landwirtschaftlichen Flurstücke (Äcker, Wiesen, Gärten) werden grundsätzlich auf zwölf Jahre verpachtet. Nur bei Neuanlagen von Weinbergen erfolgt die Verpachtung auf die Dauer von 18 Jahren, in Einzelfall sogar länger.
Größere Verpachtungen oder auch Ausschreibungen von Flurstücken werden grundsätzlich mit den örtlichen Pfarrerinnen und Pfarrern im Vorfeld abgestimmt, insbesondere was die Kirchenmitgliedschaft, Beteiligung am Gemeindeleben o.ä. betrifft. Dies hat vor allen auch wegen der vor einigen Jahren festgelegten grundsätzlichen Mitgliedschaft bei einer ACK-Kirche als Pachtvoraussetzung eine große Bedeutung.
Im Jahr 2020, welches stark durch Corona geprägt war, standen 329 Neuverpachtungen an, bedingt durch normalen Zeitablauf, Pächterwechsel, Erwerb von Flurstücken oder aber nach Flurbereinigungsverfahren. Für das Jahr 2021 sind bisher schon 159 (Stand: 17.08.) neue Pachtverträge abgeschlossen worden.
Bei der Neuverpachtung von Grundstücken konnte trotz der allgemein wirtschaftlich angespannten Lage in der Landwirtschaft und der wiederholt eingetretenen extremen Witterungsbedingungen der letzten Jahre immer noch eine positive Pachtzinsentwicklung festgestellt werden. So konnten bei Ausschreibungen von Ackerland oder auch bei Weinbergen ganz erhebliche Steigerungen verzeichnet werden. Dies gilt aber nicht nur für den Bereich der Ausschreibungen, sondern auch bei normalen Pachtzinsverhandlungen. Hier haben die Mitarbeitenden der Pfründeverwaltung in meistens sehr intensiven und schwierigen Einzelverhandlungen auch noch besondere Pachtzinserhöhungen aushandeln können.
Die Gesamtpachtzinseinnahmen betrugen im Jahr 2020 etwa 1,125 Mio. Euro. Der aktuelle Zahlungsrückstand aus der letzten Pachtzinsabrechnung, welcher zu Martini 2020 fällig wurde, beträgt 749 Euro, auf sieben Pächter verteilt. Die Ansprüche wurden zwischenzeitlich durch Mahnbescheide abgesichert.
Bereits im Jahr 2020 wurde auf die Problematik hingewiesen, in den Gemarkungen Laumersheim, Erpolzheim und Weisenheim am Sand, Nachpächter für Obstanlagen zu finden. So wurden in der Vergangenheit Obstanlagen aufgekündigt, von den bisherigen Pächtern noch abgeräumt und teilweise zu Weinbergs- oder auch Spargelanbau umgenutzt. Allerdings wurde von den Pächtern übersehen, dass zwischenzeitlich, d.h. seit damaliger Verpachtung und heute, dieser Grundstücksbereich in ein Naturschutzgebiet einbezogen wurde. Dies hat kürzlich in einem konkreten Fall dazu geführt, dass die Pfründeverwaltung eine schriftliche Anordnung zur Wiederanpflanzung von Obstbäumen erhalten hat. Die Behörde hat nun angeordnet, dass die Bäume im Bestand zu erhalten sind, was jedoch bei der aktuellen Situation für viele Obstbauern zu Existenzschwierigkeiten führen wird. Für die betroffenen Grundstückseigentümer (auch Privateigentümer sind hier tangiert) entsprechen solche Festlegungen nahezu Enteignungen und sind mit ganz erheblichen Wertverlusten verbunden. Die Pfründen sind hier mit 6,2 ha Fläche (derzeitige Obstanlagen) betroffen. Auch die anderen Grundstückseigentümer haben einen solchen Bescheid von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim erhalten. Diese haben bereits einen Rechtsanwalt, der wiederum auch schon mit der Landwirtschaftskammer Kontakt aufgenommen hat, eingeschaltet. Inhaltlich hat sich die Pfründeverwaltung bei dem Widerspruch, der Begründung des Rechtsanwalts angeschlossen, in dem eine „kalte“ Enteignung von Grundbesitz sowie die zwischenzeitlich veränderte Rechtslage, die absolut der in den Pachtverträgen vereinbarten Abräumpflicht widerspricht, geltend gemacht wurde. Wie der Rechtsanwalt mitteilte, begrüßt auch die Landwirtschaftskammer die bereits von mehreren Eigentümern bzw. Bewirtschaftern vorgenommenen Umnutzungen der Flächen. Es muss abgewartet werden, wie sich dieser Fall weiterentwickelt. Gegebenenfalls schließt sich die Pfründeverwaltung einer möglichen Sammelklage aller betroffenen Grundstückseigentümer an. Frau Wiesemann merkt an, dass nach ihrer Erfahrung Privatleute momentan sehr stark auf der Suche nach Freizeitgelände und Obststücken wären. Herr Dieterich ist dankbar für die Zuleitung von konkreten Personen, damit dies abgeklärt werden kann, da alle bisherigen Versuche der Pfründeverwaltung fehlgeschlagen waren. Herr Jakubowski regt an, bei Naturschutzflächen stärker mit der Lebenshilfe Bad Dürkheim, dem BUND und dem NABU in Kontakt zu treten. Ferner informiert er, dass im Raum Bad Dürkheim bewusst Flächen offengehalten werden, um die Diversität zu fördern. Es wäre zu prüfen, ob es für solche Flächen öffentliche Zuschüsse gebe.
Erbbaurechte
Derzeit werden von der Pfründeverwaltung 295 Pfründe-Erbbaurechte zuzüglich sieben der Prot. Kirchenschaffnerei Guttenberg und drei der Landeskirche sowie ein Erbbaurecht der Kirchengemeinde Haßloch verwaltet.
Die Wohnbaurechte der Pfründe sind grundsätzlich auf der Basis des aktuellen Bodenrichtwerts und einer Laufzeit von 99 Jahren abgeschlossen. Da gerade in jüngster Zeit auf Grund des extrem niedrigen Zinsniveaus Neuabschlüsse erheblich schwieriger bis fast unmöglich wurden, hat sich die Pfründeverwaltung dazu entschieden, bezogen auf die ersten 21 Jahre eine Absenkung vorzunehmen. Solche Verträge wurden bereits in den Neubaugebieten in Freimersheim, Kandel und zuletzt Marnheim abgeschlossen.
Gerade im vergangenen Jahr wurde die Pfründeverwaltung vermehrt mit Anfragen auf vorzeitige Ablösung von Erbbaurechten konfrontiert. Diese werden jedoch kategorisch abgelehnt, denn die aus den Erbbauverhältnissen erzielten Erträge, in 2020 rund 484.000 Euro, stellen eine ganz bedeutende Säule der Einnahmenquellen der Pfründe dar.
In den auf 99 Jahre befristet abgeschlossenen Erbbauverträgen sind Anpassungsklauseln zum Erbbauzins, orientiert an der Entwicklung der Verbraucherpreise für Deutschland (VPI), vereinbart. Die Anpassungen werden über das Pfründe-EDV-Programm vorgenommen. Bei den letzten Anpassungen zum 1. Januar 2021 wurden insgesamt 79 Erbbauzinserhöhungen (68 Monats- und elf Jahreswerte) ausgesprochen. Der Erbbauzins ist vertraglich in einer Summe, jeweils zum 1. Juli eines Jahres, zur Zahlung fällig. Allerdings haben mittlerweile bereits 31 Erbbauberechtigte Anträge auf Ratenzahlung gestellt. Aufgrund des nicht unerheblichen Aufwandes für die Betreuung der Ratenzahler wird nun seit 2021 eine Gebühr von 2,50 Euro je Buchungsvorgang erhoben. Auch konnte ein weiteres Erbbaurecht vorzeitig bis Ende 2119 verlängert werden. Hier konnte neben einer Anpassung des Erbbauzinses auch eine Aktualisierung der Vertragsbedingungen, insbesondere auch eine neue Anpassungsklausel, vereinbart werden. Zu den in den Jahren 2029/2030 ablaufenden Erbbauverträgen müssen in den nächsten Jahren gezielt Verhandlungen abgenommen werden. Per 12. August 2021 besteht noch – ohne die Ratenzahler – für das laufende Jahr 2021 ein Zahlungsrückstand von 11.236,28 Euro, verteilt auf fünf Fälle. Hier wurden mittlerweile die ersten Mahnungen versandt.
Regenerative Energien
Als Folge der „Klimaschutz-Initiative“ der Landeskirche hat sich der Pfründestiftungsverband im April 2016 entschlossen, sich auch finanziell an den auf Pfründegrundstücken errichteten Windkraftanlagen der Pfalzwerke AG in Bubenheim mit einem Betrag von 765.000 Euro, was einem Anteil von 30% an den beiden WKAs entspricht, zu beteiligen. Durch diese Beteiligung an den Windrädern in Bubenheim können der Pfründe etwa 3.300 t CO2-Minderung/Jahr angerechnet werden.
Zur ertragsseitigen Situation der Beteiligung ist zu sagen, dass die „Pfalzwerke Neue Energie Bubenheim GmbH Co.KG“ das Geschäftsjahr 2020 mit einem Überschuss abgeschlossen hat. Für das laufende Geschäftsjahr wird allerdings wegen des bisherigen relativ geringen Windertrages mit einem negativen Ergebnis gerechnet. Von Beginn der Beteiligung im Jahr 2016 bis Ende 2020 konnte trotz Aufwendungen für Steuerberatung oder auch Kapitalertragssteuern noch ein finanzielles Plus erzielt werden. Auch wurde ein nicht unerheblicher ökologischer Beitrag geleistet und etwas mehr als 13.000 t CO2 eingespart.
Das bisherige Gremium hatte bereits zu einer weiteren Beteiligung an Windrädern der Pfalzwerken in Marnheim/Rüssingen (eine Windkraftanlage in diesem Windpark steht bereits auf einem Pfründegrundstück) einen Beitrag von etwas mehr als eine Mio. Euro bewilligt. Hier steht jedoch das konkrete Angebot der Pfalzwerke, welches nun für Ende dieses Jahres zugesagt wurde, noch aus.
Realisiert wurden zwischenzeitlich auf Pfründegrundstücken sechs Windkraftanlagen in Bubenheim, Gauersheim, Kindenheim, Marnheim und Schwegenheim sowie ein Drittel-Fundament in Bayerfeld-Steckweiler.
Die Pfarrpfründestiftungen sind noch an sog. Poolverträgen in Ilbesheim, Freckenfeld, Flomborn, Gauersheim und Rittersheim beteiligt. Nachbarrechtliche Entschädigungen aus Baulasten oder sog. Schattenwurf erhalten wir in Biedesheim, Böhl, Flomborn, Großniedesheim, Heuchelheim und Otterstadt; für Zuwegungen in Callbach, Gaugrehweiler, Rüssingen und St. Alban. Für verschiedene Flurstücke in Alsenz, Altenglan, Bischheim, Ilbesheim, Kusel und St. Alban wurden Kabelgestaltungsverträge abgeschlossen. Aktuell wurden noch Gestattungen zu Abstandflächen für Grundstücke in Altenglan, Haßloch, Kandel/Minfeld, Lustadt, Niedermoschel, Reichenbach, Schwegenheim und Zeiskam ausgesprochen, die z.T. für neue Windkraftanlagen oder aber für Repowering-Maßnahmen vorgesehen sind. Ferner wurden neue Kabelverträge (Projekt noch in Planung) in Einöllen abgeschlossen. In der Vorplanung befindet sich noch Projekte in Colgenstein und Obersülzen. Hier besteht jedoch noch kein Baurecht.
Als eine mögliche weitere Alternative für ein Investment im Bereich der regenerativen Energien ist auf PV-Freiflächenanlagen hinzuweisen. Neben dem Projekt in Eisenberg, für welches im März 2020 der Vertrag abgeschlossen wurde, hat der künftige Betreiber zwischenzeitlich die Baugenehmigung in Aussicht gestellt bekommen. Mit dem Baubeginn wird im März/April 2022 gerechnet.
Ein weiteres Projekt ist in Großniedesheim geplant. Hier könnte möglicherweise auf einem Pfründegrundstück von 6,60 ha eine PV-Freiflächenanlage errichtet werden. Besonders interessant ist diese Fläche wegen der Nähe zur angrenzenden Autobahn, da es hier Fördermöglichkeiten nach dem Energiereinspeisegesetzt (EEG) gibt. Die Leistung könnte bei bis zu sechs Megawatt Peak (MWp) liegen. Besonders sympathisch ist der ökologische Ansatz der Betreiberfirma. Die Grünfläche soll nur mit besonderen, einheimischen Blühmischungen eingesät und dann auch nur durch Schafe beweidet werden. Der gewonnene Strom soll dann möglicherweise auch noch zur Herstellung von Wasserstoff verwendet werden. Hier wäre die BASF eventuell auch an einer Kooperation interessiert. Die Firma stellt sich ein Betreibermodell gemeinsam mit Pfründe und einer möglichen Bürgerbeteiligung vor. Anfang September werden Gespräche mit Verbands- und Ortsgemeinde sowie einem Planungsbüro wegen der notwendigen Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes geführt. Anschließend werden dann die Gesamtkosten ermittelt.
Weitere PV-Freiflächenprojekte sind in Quirnbach/Hüffler, entlang der A 6 geplant, hier ist die Pfründe mit möglicherweise einem Grundstück betroffen. Weiterhin laufen Gespräche für Planungen Tiefenthal und Grünstadt, wobei zu diesen drei Projekten zunächst noch Baurecht zu schaffen ist.
Die im Zusammenhang mit regenerativer Nutzung unserer Grundstücke erzielten Einnahmen beliefen sich im Jahre 2020 auf 96.000 Euro. Seit dem Jahre 2005 bis einschließlich 2020 erhielte die Pfründe bisher insgesamt bereits etwas mehr als 534.700 Euro, ohne die Erlöse aus der Beteiligung. Diese Haushaltsposition wird nur von vorübergehender Dauer sein, da die Verträge für erneuerbare Energien (egal ob Wind oder Photovoltaik) für einen befristeten Zeitraum, i. d. R. 20 oder 28 Jahre, allerdings mit Verlängerungsoptionen, abgeschlossen sind.
Situation der Bauplätze
Aktuell verfügt die Pfründe nur über zwei sofort bebaubare Wohnbauplätze in Altenkirchen und Siegelbach. Die hierfür bisher vorfinanzierten Erschließungskosten belaufen sich auf ca. 48.000 Euro. Es wird versucht, soweit es möglich ist, die zugeteilten Bauplätze im Erbbaurecht zu vergeben. Die verauslagten Erschließungskosten werden dann nach Abschluss des notariellen Erbbauvertrages wiedererstattet.
Im Rahmen eines Grundstückstausches in Mauchenheim wird die Pfründe in dem dortigen Neubaugebiet einen erschlossenen Bauplatz von der Ortsgemeinde erhalten. Durch weitere Tauschgeschäften erhält die Pfründe in Waldmohr vier, in Steinwenden vier und in Frankweiler noch einen weiteren Bauplatz. In diesen drei Fällen ist allerdings noch die Rechtskraft der Bebauungspläne abzuwarten. In Bischheim laufen derzeit Vorverhandlungen hinsichtlich eines möglichen Gewerbegebiets. In Wachenheim soll ein neues Wohngebiet geplant werden; dieses ist allerdings noch in einem sehr frühen Stadium.
Die im Jahr 2020 durch Verkaufserlöse erzielten Einnahmen von ca. 458.000 Euro wurden, insbesondere auch zur Erhaltung des Stiftungsvermögens, wieder zweckgebunden in den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken re-investiert.
Im Berichtszeitraum konnten Grundstückskäufe in Fußgönheim, Haßloch, Meckenheim, Mußbach, Ruchheim und Siebeldingen beurkundet werden. Auch konnte der durch Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungsbeirates bewilligte große Grundstückskauf in Kaiserslautern/Fischbach erfolgreich abgeschlossen werden. Ein Grundstückstausch wurde in der Gemarkung Kapellen-Drusweiler realisiert. Aktuell laufen noch Verhandlungen zu einem größeren Tauschgeschäft. In der Gemarkung Dannstadt besitzt die Pfründe ein Ackergrundstück, welches wahrscheinlich für die Erweiterung einer großen Umspannstation herangezogen werden soll. Gegen Ende dieses Jahres sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein.
Flurbereinigungsverfahren
Derzeit sind die Prot. Pfarrpfründestiftungen an 39 laufenden Flurbereinigungsverfahren beteiligt, dies aber zu ganz unterschiedlichen Bearbeitungsständen. Auf Grund der Coronasituation ruhten dieses Verfahren im Berichtszeitraum weitgehendst. Erst jetzt, nachdem wieder persönliche Treffen möglich sind, stehen wieder Planwunschtermine mit anschließenden Neuverteilung der Flurstücke an. Im Berichtszeitraum konnten die Teilverfahren Naturschutzprojekte Bienwald in Freckenfeld und Minfeld (Teil 2) sowie die Flurbereinigungsverfahren „Umgehungsstraße“ in Vinningen und das Projekt „Zufahrt zum Gemüsemarkt Mutterstadt“ abgeschlossen werden.
Von den beiden Großentwässerungsprojekten Südspange zur Entlastung im Bereich der sog. „Frankenthaler Trasse“ und im nördlichen Bereich „Dürkheimer Bruch“ wurde nun das letztere Verfahren von der DLG in Gang gebracht. Hier sollen nun voraussichtlich im Frühjahr 2022 Planwunschtermine stattfinden. An diesem Großverfahren „Dürkheimer Bruch“ sind insgesamt vier Pfarrpfründestiftungen beteiligt.
Waldbesitz
Der Gesamtbestand der Pfarrwälder beläuft sich per 31. Dezember 2020 auf 137,7 ha, verteilt auf insgesamt 39 Pfarrpfründestiftungen. Die größten Pfarrpfründestiftungen mit Waldbesitz sind neben Nieder-/Oberstaufenbach, mit ca. 31 ha, Vorderweidenthal mit 8,9 ha, Rathskirchen mit 8,7 ha, Dielkirchen mit 8,4 ha und Duchroth mit 7,7 ha. Generell wird fortlaufend versucht, die Waldflächen zu arrondieren. Daher wurden auch kleinere Waldgrundstücke, die z.B. auch vom Borkenkäfer befallen waren (etwa in Wilgartswiesen) veräußert.
Im Berichtszeitraum wurde der Waldbesitz zertifiziert. Das PEFC-Zertifikat wurde am 16. April 2021 erteilt. Hiermit verbunden ist dann auch die Gewährung einer Waldprämie von immerhin 100.- Euro berufsgenossenschaftlich beitragspflichtiger Fläche, also bei ca. 130 ha 13.000 Euro. Wann jedoch die Überweisung erfolgen wird, ist noch offen.
Durchrostungen haben in den Pfarrwäldern in Dielkirchen, Imbsbach sowie Winterbach stattgefunden. Über ein Flurbereinigungsverfahren „Wald Annweiler-Marstall“ konnten drei kleinere Wald- bzw. Gehölzgrundstücke aufgegeben werden.
Generell könnte es sein, dass Waldflächen auch wieder neu angelegt bzw. aufgeforstet werden. Der zuständige Privatwaldbetreuer des Forstamts Westrich informierte kürzlich, dass es evtl. wieder staatliche Fördermaßnahmen gebe. Eine genauere Information erfolgt im Herbst im Rahmen eines Vor-Ort-Termins. Es ist zu empfehlen, dass die Pfründe hier gerade auch aus ökologischer Sicht tätig werden sollte.
Immobilienbestand
Im Immobilienbestand befinden sich seit 1994 insgesamt vier Gebäude in Speyer. Die Karmeliterstraße 20 und die Ludwigstraße 30 sind an das Diakonische Werk Pfalz vermietet. In der Karmeliterstraße wurden im Berichtszeitraum verschiedene brandschutztechnische Auflagen an Treppenhaustüren und im EDV-Bereich Untergeschosse erfüllt.
Die Heydenreichstraße 6 ist an die Drogenberatungsstelle und die Heydenreichstraße 8 an die Redaktion der „Rheinpfalz“ und ein Steuerberatungsbüro vermietet. In der Heydenreichstraße 6 wurde der Heizungsverteiler ausgetauscht. Im Gebäude Heydenreichstraße 8 wurden die Feuchtigkeitsschäden im Kellergeschoss angegangen. Hier wurde nun im ersten Schritt der alte Decken- und Wandputz entfernt. Der Einbau einer maschinellen Be- und Entlüftung steht nun noch an. Außerdem waren die bisherigen vier Einzel-Gasthermen nach nun 27 Jahren abgängig. Hier wurde nun eine zentrale Beheizungsanlage beauftragt. Derzeit wird die Nutzung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach geprüft (Stromerzeugung). Nach Rücksprache mit dem Heizungsbauer macht eine PV-Anlage in Kombination mit der neuen Heizungsanlage keinen Sinn. (Herr Jakubowsbi regt bezüglich der PV-Anlage noch an, unbedingt einen Puffer-Akku vorzusehen.) Die Gesamtmieteinnahmen aus den vier Objekten beliefen sich in 2020 auf fast 325.000 Euro.
Pfarrhäuser und -gärten
Derzeit befinden sich 110 Pfarrhäuser im Bereich unserer Landeskirche auf Grundstücken der Prot. Pfarrpfründestiftungen (eine abschließende Prüfung in zwei Fällen steht noch aus). Dies sind i. d. R. die Pfarrhäuser, die vor Gründung des Pfründestiftungsverbandes, also vor 1918, errichtet wurden. Hier galt die Regelung, dass den Pfarrern selbstverständlich auch ein Grundstück für die Errichtung eines Wohnhauses als Gehaltsbestandteil zur Verfügung gestellt wurde. Die Kirchengemeinden haben diese Gebäude errichtet und tragen auch alle im Zusammenhang mit dem Pfarrhaus und den Pfarrgärten anfallenden Folgekosten.
Für den Fall der Veräußerung solcher „Pfründepfarrhäuser“ steht dann der Pfründestiftung der grundstücksbezogene Kaufpreisanteil zu. Der Resterlös fließt dann grundsätzlich der Kirchengemeinde zu. Seit dem Jahr 2005 wurden bisher 20 solcher „Pfründepfarrhäuser“ veräußert. Im Berichtszeitraum wurden die bisherigen Pfründepfarrhäuser in Albersweiler und Rieschweiler veräußert.
Kapitalvermögen
Das Kapitalvermögen des Pfründestiftungsverbandes ist nach dem Jahresabschluss 2020 auf drei Standbeine verteilt:
a) mit einem Buchwert von 27,098 Mio. Euro im, seit Juni 2012 bei der DEKA „PfründeInvest“ angelegten, gemischten Fonds;
b) seit April 2017 in Form der 30-prozentigen Windkraftbeteiligung an den Windrädern in Bubenheim in Höhe von 765.000 Euro und
c) als Kassenmittel bei der Landeskirchenkasse in Höhe von 872.511 Euro.
Für den DEKA „PfründeInvest“ gelten neben den landeskirchlichen Anlagerichtlinien, die Anlagerichtlinien der EKD, welche vor allem unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten entwickelt wurden, auch noch die besonderen Anlagerichtlinien für den Fonds selbst, in welchem Höchstgrenzen für Investments, wie z.B. eine maximale Aktienquote, Anlagen nur im europäischen Raum oder Ausschluss besonderer Krisenländer, wie z.B. Griechenland, festgelegt sind. Außerdem finden auch noch die besonderen Ausschlusskriterien von MSCI für unseren Fonds Anwendung.
Oberste Maxime ist die Substanzerhaltung des Stiftungsvermögens. Unter Berücksichtigung dieser Anlageeinschränkungen und des nun schon seit längerer Zeit andauernden extremen Niedrigzinsniveaus musste ein Minus im Anlagejahr von Oktober 2019 bis September 2020 in Kauf genommen werden. Zum Ende des laufenden Geschäftsjahres wird ein positives Ergebnis erwartet.
Allgemeines zur Pfründeverwaltung
Die Pfründeverwaltung ist seit dem Jahre 1986 in ihren derzeitigen Räumen, im 2. Obergeschoss des Dienstgebäudes des Landeskirchenrates, Roßmarkstraße 3a, untergebracht. Hier stehen fünf Büroräume, ein eigener Archivraum und eine kleine Teeküche zur Verfügung.
Im Jahr 2019 fand für die Pfründeverwaltung eine Organisationsüberprüfung statt. Hierauf wurde dann auch der aktuelle Stellenplan mit 5,25 Vollzeitstellen abgestimmt. Die gesamte Arbeit wird erledigt von drei Vollzeitkräften, den Herren Dieterich, Fischer und Löcher, den Teilzeitbeschäftigten Frau Buchert, Frau Doden und Frau Hesse. Es ist beabsichtigt, im Herbst d. J. [2021] für die Pfründeverwaltung eine hausinterne Ausschreibung, auch im Hinblick auf den Ruhestandseintritt von Frau Buchert und die erforderliche Einarbeitung, vorzunehmen.
Für die Tätigkeit steht den Mitarbeitenden ein eigenes Grundstücksverwaltungs-Programm zur Verfügung, welches speziell für die Pfründeverwaltung durch die Firma Copy-Team entwickelt und zuletzt auf eine SQL-Datenbank unter den Gesichtspunkt einer langfristigen Nutzung umgestellt wurde. Je nach Bedarf können Erweiterungen oder Änderungen dieses EDV-Programms vorgenommen werden. Dieses System wird im Übrigen auch von der Herzog-Wolfgang-Stiftung Zweibrücken angewendet.
Zu dem landeskirchlichen Großprojekt NKF „Neues kirchliches Finanzwesen“ ist für die Pfründe beabsichtigt, dass zum 1. Januar 2023 eine „Probe-Bilanz“, verbunden mit der Erstellung einer Eröffnungsbilanz, aufgestellt wird. Dies setzt dann auch eine Bewertung aller unserer Flurstücke nach den Maßgaben der noch endgültig festzulegenden landeskirchlichen Bewertungs-Richtlinien voraus. Mit dieser Arbeit haben wir schon begonnen, dies ist aber sehr zeitaufwändig. Die eigentliche Bewertung soll dann im Frühjahr/Sommer 2022 erfolgen, damit dann auch die aktuellen Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2022 Anwendung finden können.
Als weiteres Großprojekt steht das Thema „Einführung eines Dokumentenmanagement-Systems“ an. Der Landeskirchenrat hatte dies beschränkt ausgeschrieben und die Firma SER mit der Erstellung einer entsprechenden Software beauftragt. Die Pfründeverwaltung wird als Pilotabteilung fungieren. Ende September soll dann eine erste Fassung vorgestellt werden. Der Lockdown während der Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass eine digitale Verfügbarkeit der Akten mehr als wünschenswert gewesen wäre.
Der Beitrag entstand nach einem Vortrag, den Renaldo Dieterich, Verwaltungsdirektor i. K. und Geschäftsführer, am 19. August 2021 vor dem Verwaltungsbeirat des Prot. Pfründestiftungsverbandes in Speyer gehalten hat. Rückfragen während des Vortrags sind teilweise eingearbeitet.
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