Toleranz und Ökumene im Heidelberger Katechismus?

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Das Verständnis des Heiligen Abendmahls als Beispiel

Dr. Klaus Bümlein
Ludwigstraße 80, 67346 Speyer

Nach Toleranz und Ökumene zu fragen im Heidelberger Katechismus, das erscheint nicht nur auf den ersten Blick als reichlich verwegen. So sehr wir im Jahr der Toleranz innerhalb der Reformationsdekade wünschten, von vielen Seiten Positiv-Zeugnisse für eine ökumenische Offenheit im konfessionellen Zeitalter zu entdecken: Ist es nicht naiv und riskant, dafür den Heidelberger Katechismus in Anspruch zu nehmen? Und wirkt es nicht abenteuerlich, für diese Frage gerade das Verständnis des Heiligen Abendmahls zu bemühen? Ausgerechnet dort, wo sich bald innerreformatorische Abgründe auftaten, dort, wo die Messe als „eine vermaledeite Abgötterei“ (80) gebrandmarkt wurde?

Gewiss gilt es, nicht einen heutigen, einen modernen oder postmodernen, Ökumene- und Toleranz-Begriff auf das 16. Jahrhundert zu übertragen. Gleichwohl ist es an der Zeit, auch beim Heidelberger Katechismus nach ökumenischen Ansätzen, nach Öffnungen zur Toleranz Ausschau zu halten. „Johannes Calvin ökumenisch gelesen“, so heißt das Werk, das nach dem Calvin-Jahr, nach einer Tagung der vier ökumenischen Institute, André Birmelé und Wolfgang Thönissen 2012 herausgebracht haben. [2] Ein ähnliches Werk zum Heidelberger Katechismus ist mir nicht bekannt geworden. Immerhin schreiben in dem schönen badischen Sammelwerk „Kanzel in der Welt“ neben vielen evangelischen Prominenten auch Karl Kardinal Lehmann und Erzbischof Robert Zollitsch zu Frage 55 und 20. [3]

 

So möchte ich den Versuch einer Toleranz- und Ökumene-Recherche im Heidelberger Katechismus wagen. Dabei soll es im ersten Teil darum gehen, das Verständnis des Heiligen Abendmahls zu umreißen, wie es sich in Frage 75 bis 82 darstellt. Im einem zweiten  und dritten Teil gehe ich dann der Frage nach, in welchem Sinn von Toleranz oder Ökumene in diesem Teil des Heidelberger Katechismus die Rede sein kann.

 

Als kleine Weghilfe gebe ich Ihnen den Text zu den meisten Abendmahlsfragen 75-82 in die Hand, dazu einige zusammenfassende „Thesen“, die freilich eher vorläufigen „Hypothesen“ ähneln. [4]

 

  1. Das Verständnis des Heiligen Abendmahls im Heidelberger Katechismus

 

Als der Heidelberger Katechismus Anfang 1563 als Teil der Kurpfälzer Kirchenordnung  erschien, hatte Kurfürst  Friedrich III. die entscheidenden Schritte bereits getan, die ihn über die lutherische Reformation im Sinn seines Vorgängers Ottheinrich hinausführten. Kein Wunder, dass sich diese konsequente Reformation gerade in den Abschnitten über das Abendmahl darstellt.

 

Der Heidelberger Katechismus handelt von den Sakramenten im großen zweiten Teil „Von des Menschen Erlösung“, im direkten Anschluss an die Auslegung des Glaubensbekenntnisses nach den drei Artikeln. [5] So kommen die Sakramente nach dem Abschnitt „Von Gott dem Heiligen Geist“ (Fr. 53-64) sozusagen in das Kraftfeld der Lehre vom Gottesgeist. Der Heilige Geist, heißt es Fr. 65, wirkt den Glauben in unsern Herzen „und bestätigt ihn durch die Sakramente“. Der Gottesgeist selber ist es, der in der Taufe und auch im Heiligen Abendmahl wirkt. Sie sind Wahrzeichen, dass Gott uns „wegen des einzigen Opfers Christi“ „Vergebung der Sünden und ewiges Leben aus Gnade schenkt“ (Fr. 66). Beide Sakramente weisen auf „das Opfer Jesu Christi am Kreuz als auf den einzigen Grund unserer Seligkeit“ (Fr. 67). Und der Gottesgeist ist es, der uns die Hingabe Christi in ihrer ganzen Tiefe annehmen lehrt. Die beiden Sakramente sind, theologisch gesprochen, ebenso christologisch wie pneumatologisch ausgerichtet.

 

Von diesem leitenden Interesse aus erläutert der Heidelberger Katechismus zunächst die Bedeutung der Heiligen Taufe (Fr. 69 bis 74). In ihr wirkt der Geist, in ihr gewinnen wir Anteil am Opfer Christi.

Dieser Christus- und Geist-Bezug gilt auch für das Heilige Abendmahl. Auch darin empfangen wir Anteil an Christi Opfer am Kreuz und allen seinen Gütern. Das ist der Sinn-Horizont des Abendmahlsabschnittes. So klar, dass in der Frage 75 sofort nach dem „Wie?“ gefragt wird. Wie wirst du „versichert, dass du an dem einzigen Opfer Christi am Kreuz und allen seinen Gütern Gemeinschaft hast?“ (Fr. 75) Und wieder kommt der Gottesgeist ins Spiel. Er ist es, der wirkt, dass wir mit Christi „gebenedeiten Leib mehr und mehr vereinigt werden“ (Fr. 76).

In dieses Koordinatensystem rückt der Heidelberger Katechismus dann sehr ausführlich das biblische Zeugnis vom Abendmahl. Wo hat Christus seine Verheißung gegeben, fragt Fr. 77. Und dann kommt eine Doppelantwort, die längste im ganzen Abendmahlsteil. Der Heidelberger Katechismus zitiert die Einsetzungsworte nach 1 Kor 11, in Verbindung mit den drei ersten Evangelien, in voller Länge. Und er fügt zusätzlich das Zeugnis des Paulus nach 1 Kor 10,16-17 hinzu, von der „Gemeinschaft“ (der „Communicatio“, der„Koinonia“ des Leibes und Blutes Christi), durch die wir ein Leib werden. Der Katechismus rückt also vor die dann folgenden Deutungswahrheit die biblische Wahrheit selber als entscheidende Autorität.

 

Freilich meint der Heidelberger Katechismus, diese biblische Basis, im Vergleich zu anderen kirchlichen Traditionen, erst eigentlich ans Licht zu bringen. In Frage 78 weist er die Wandlungslehre ab. Das Wasser der Taufe wird nicht in das Blut Christi verwandelt; „so wird auch das heilige Brot im Abendmahl nicht der Leib Christi selbst.“ Das ist gegen die herkömmliche Lehre der römisch-katholischen Kirche gerichtet. Es geht nicht um „Transsubstantiation“. Aber hier klingen auch deutlich die Differenzen zur lutherischen Sicht an, die Jahrhunderte lang eine gemeinsame Abendmahlsfeier verhinderten. „Zeichen“ und „Substanz“ beim Heiligen Abendmahl bleiben unterschieden.

 

Die nächste Frage 79 erläutert, in welchem Sinn Brot und Wein in der Bibel selber Leib und Blut Christi heißen kann. Hier kommen charakteristische Vergleiche in die Argumentation, eingeleitet mit einem zweifachen „wie“. „Wie“ Brot und Wein das leibliche Leben erhalten, so wird Christi gekreuzigter Leib und sein vergossenes Blut „die wahre Speise und Trank unserer Seelen zum ewigen Leben“ (Fr. 79). Brot und Wein sind „sichtbare Zeichen und Pfand“. Wir werden „so wahrhaftig seines wahren Leibes und Blutes teilhaftig“, „als (= wie)  wir diese heiligen Wahrzeichen mit dem leiblichen Mund…empfangen“ (Fr. 79). Die ganze kirchliche Abendmahlshandlung geschieht „in Entsprechung zu dem, dass Christus uns im Geist  mit sich selbst speist und tränkt.“ [6]

In diesem Sinn bezeugt das heilige Abendmahl, dass wir „vollkommene Vergebung der Sünden haben durch das einzige Opfer Jesu Christi“. Das ist die unendlich wichtige und tröstliche Botschaft. Ohne dass das Wort „Trost“ fällt, darf man durchaus den Bezug zur grundlegenden Frage 1 herstellen:  Wir empfangen vollkommene Vergebung, durch nichts und niemand andern als durch Christus und sein einmaliges Opfer. Ja, so fügt der Heidelberger Katechismus die Wirkung des Geistes hinzu: wir werden Christus sozusagen „eingeleibt“, in Seinen Leib hinein integriert.

 

Diese präzise Positivbedeutung verlangt, so meinen die Verantwortlichen des Heidelberger Katechismus, die klare Abweisung der römisch-katholischen Lehre, wie sie eben in Trient bekräftigt war: Christus ist aber auch keineswegs „leiblich unter der Gestalt des Brotes und Weines“ (im Sinn der lutherischen Konsubstantiation) anwesend. Und vor allem darf nicht behauptet werden, „dass Christus noch täglich von den Messpriestern geopfert“ werde. Das verdunkele das einmalige Opfer am Kreuz. Und so kommt es zu der erschreckend scharfen Abweisung, die im Entwurf nicht stand und auf ausdrücklichen Wunsch des Fürsten eingefügt wurde: Die Messe gilt als „eine Verleugnung des einzigen Opfers und Leidens Jesu Christi und eine vermaledeite Abgötterei“.

 

Immerhin: Damit endet der Abendmahlsteil nicht. Die direkt folgende Frage lautet: „Welche sollen zum Tisch des Herrn kommen?“ (Fr. 81) Die Antwort verstärkt die tröstliche Bedeutung des Sakraments. Keineswegs sind nur vollkommene Christen eingeladen, die über alle Schwachheit und Fehlerhaftigkeit hinaus geläutert sind. Eingeladen sind genau jene, die „sich selbst um ihrer Sünde willen missfallen und doch vertrauen, dass dieselbe ihnen verziehen“ werde. Dazu passt, dass das Heilige Abendmahl nach der Kirchenordnung 1569 keineswegs nur sporadisch und selten gefeiert werden sollte. Wenigsten einmal im Monat in den Städten, alle zwei Monate in den Dörfern. Und es heißt „Christlich und recht,/ dass es offter geschehe“[7]. Der Stärkung und Vergewisserung des Glaubens im Heiligen Abendmahl wird es immer neu bedürfen.

Freilich unterscheidet der Heidelberger Katechismus zwischen diesen bußfertigen Sündern und andern, „die sich mit ihrem Bekenntnis und Leben als Ungläubige und Gottlose erzeigen“ (Fr. 82). Und so geht die Abendmahlserklärung ohne neue Überschrift weiter zum „Amt der Schlüssel“, das heißt zur „Bußzucht“ (Fr. 83) und zu Grundregeln einer evangelischen Gemeindezucht. Das geistliche Anliegen wird in dieser Fortsetzung deutlich: Der Empfang der wichtigsten Gottesgaben im Heiligen Abendmahl verträgt sich nicht mit einem ungeläuterten Schlendrian und einem unbekehrten Egoismus. Das „Amt der Schlüssel“ soll dafür die Gewissen schärfen und zur tätigen Dankbarkeit helfen.

 

Offene Fragen seien nur angedeutet: Eine leibliche Präsenz Christi im Mahl zu lehren, scheint der HK zu vermeiden. Aber vielleicht haben die recht, die zwar keine leibliche Real-Präsenz, aber eine deutliche Personal-Präsenz entdecken.

 

Schwierig erscheint mir auch beim wiederholten Überdenken die Verknüpfung von Abendmahlsteilnahme und Gemeindezucht. Die positiven Absichten sind unverkennbar. Aber die Gefahr drohte wohl nicht nur in der Theorie, dass aus der freien Trostgabe Christi und seines Geistes ein Mittel sozialer und persönlicher Disziplinierung wurde. So auch Michael Welker in seiner Predigt 2012: „Damit wird das Abendmahl ein Instrument der sogenannten Kirchenzucht – und die Kirchenzucht wurde oft zur religiös-moralischen Gängelei.“ [8]

 

 

Zusammenfassung zum Verständnis des Heiligen Abendmahls im Heidelberger Katechismus:

 

1.1 Der Heidelberger Katechismus bietet eine weiträumige Positiv-Auslegung des Heiligen Abendmahls. In diesem Sakrament bestätigt und versiegelt der Heilige Geist die „Verheißung des Evangeliums“ für den Glauben (Fr. 66). Wir empfangen darin das Geschenk, das „in dem einzigen Opfer Christi“ (Fr. 67; 75; 80) konzentriert ist: die Vergebung der Sünden und die Vereinigung mit seinem Leib (Fr. 76; 79).

1.2. Die Bestärkung in der Feier des Mahls gilt nicht den Selbstgewissen. Gerade alle, die  ihrer Defizite bewusst sind, sind zum Mahl eingeladen (Fr. 81). Auch „die Allerheiligsten“ erreichen in diesem Leben in Gehorsam und Liebe „nur einen geringen Anfang“ (Fr. 114). Die Teilhabe am Mahl gehört zu dem Trost, der von Anfang an als Leitmelodie den Katechismus durchzieht (Fr. 1).

1.3. Die Verknüpfung von Abendmahl und dem „Amt der Schlüssel“ zielt darauf ab, dass sich die Empfänger des Heiligen Abendmahls „zur Besserung ihres Lebens“ (82) und zu tätiger Dankbarkeit anspornen lassen (88-129). Damit sind Gefahren verbunden.

 

Wie steht es um Toleranz und Ökumene im Heidelberger KatechismusIch möchte die Reihenfolge der Themen verändern und zuerst nach der ökumenischen Sicht des Heidelberger Katechismus  sprechen, dann erst nach den Toleranzmotiven suchen.

 

 

  1. Ökumene

 

Inwiefern lässt sich das so skizzierte Abendmahlszeugnis des Heidelberger Katechismus ökumenisch lesen? Ökumenisch im Sinn eines Beitrags zur Verständigung innerhalb der Christenheit? Mit Thorsten Latzel frage ich nach der ökumenischen Relevanz des Heidelberger Katechismus „nur in interkonfessioneller Hinsicht“, „nicht in bezug auf den jüdischen Glauben, den interreligiösen Dialog oder die Weltverantwortung des christlichen Glaubens.“ [9]  Auch in dieser Beschränkung hat die Frage mehrere Ebenen.

 

Ich frage zunächst: Wie weit lässt sich der Heidelberger Katechismus auf eine Verständigung mit andern reformatorischen Positionen ein? Schon lange hat man gesehen, dass Ursinus verschiedenen Deutungen des Heiligen Abendmahls in seiner Katechismus-Darstellung Raum bietet. Gewiss weist er die tridentinische Lehre scharf zurück, kritisiert er auch eine massiv lutherische Auffassung der leiblichen Präsenz Christi im Abendmahl.

 

Aber innerhalb dieser Grenzen lassen sich verschiedene theologische Impulse aufzeigen. An erster Stelle ist Calvin zu nennen. An zweiter Stelle wohl Melanchthon. „Der HK stellt eine Synthese von Melanchthons und Calvins Theologie dar.“ Das zusammenfassende Urteil  Erdmann Sturms lässt sich auch auf das Verständnis des Heiligen Abendmahls anwenden.“[10]  Melanchthon wie Calvin sind ihrerseits Theologen, die bei aller Eigenständigkeit verschiedene theologische Anregungen integrierten. So treffen wir auf Gedanken Butzers, Luthers, Heinrich Bullingers, Leo Juds. Dies genauer aufzuweisen, will ich hier nicht versuchen. [11]

 

Zweitens ist zu fragen, wo die ökumenische Arbeit und Konvivenz der letzten Generationen unserer Zeit die Abendmahlsaussagen des Heidelberger Katechismus in ein neues Licht rückten. Ich meine: Das Recht zu ökumenischen Öffnungen bietet der Heidelberger Katechismus selber mit seinem fundamentalen Bibelbezug. Er zeigt sich in dem zweifachen ausführlichen Zitat aus den Evangelien und aus Paulus (Fr. 77). Diese Berufung auf die Bibel fordert die Bereitschaft, sich neuer biblischer Auslegung nicht zu verweigern. Schon die unierten Kirchen des 19. Jahrhunderts meinten durch eine vertiefte Bibeldeutung den Zwiespalt zwischen Lutheranern und Reformierten überwunden zu haben.

 

Man höre nur den Wortlaut der pfälzischen Vereinigungsurkunde in ihrem § 3. Er wurde  wörtlich in Frage 62 des seit 1871 geltenden Katechismus wiederholt. „Das heilige Abendmahl ist ein Fest des Gedächtnisses an Jesus und der seligsten Vereinigung mit dem für uns in den Tod gegebenen, vom Tode auferweckten, zu seinem und unserem Vater aufgenommenen Erlöser, der bei uns ist alle Tage, bis an der Welt Ende.“

 

Gerade mit einem erweiterten Verständnis des biblischen Zeugnisses hat die Diskussion im 20. Jahrhundert neu eingesetzt, die von den Arnoldshainer Thesen (1948/1952) bis zur Leuenberger Konkordie (1973) reicht. Mit „Lehrverurteilungen – kirchentrennend?“ (1989) werden die Kontroversurteile zwischen katholischen und reformatorischen Kirchen selbst neu bedacht.

 

In weitere ökumenische Diskurse führte zuvor die Rezeption der Lima-Erklärung von 1982. Die Landessynode der Evangelischen Kirche der Pfalz begrüßte den „Bedeutungsreichtum“ im Heiligen Abendmahl: als „Danksagung an den Vater“, „Anamnese oder Gedächtnis Christi“, „Anrufung des Geistes“, „Gemeinschaft (Communio) der Gläubigen“ und „Mahl des Gottesreiches“. Mit diesen fünf Themenkreisen war offenkundig eine Sinn-Vielfalt eröffnet, die über die reformierte Abendmahlslehre hinausweist. Muss sie als Widerspruch abgelehnt werden? Die Pfälzische Synode meinte einerseits: „In Sündenvergebung und Versöhnung sehen wir die Mitte dieser verschiedenen Aspekte.“ Damit hält sie die reformatorische und im Heidelberger Katechismus vehement aufgewiesene Konzentration als ihr Erbe fest. Andererseits bejahte sie ausdrücklich den in Lima gewonnenen Bedeutungsreichtum, mit Folgen für die liturgische Gestaltung in der Gottesdienst- Agende. [12]

Michael Welker hatte in seinem Abendmahls-Werk von 1999 „Was geht vor beim Abendmahl?“ nicht weniger als zwölf thematische Hauptbotschaften des Heiligen Abendmahl dargestellt und miteinander ins ökumenische Gespräch gebracht. Entscheidend ist für Welker „die Kraft der biblischen Texte“ selber. [13] „Die verschiedenen ‚Lichter’ der biblischen Abendmahlsüberlieferung sollen einander ergänzen“ (S. 33).

 

Nach der ökumenischen Bedeutung fragen bedeutet auch: nach besonderen Impulsen desHeidelberger Katechismus im Verständnis des Heiligen Abendmahls suchen, die in der Christenheit  heute nicht verloren gehen sollten. Dazu gehört im Heidelberger Katechismus  vor allem die starke Zentrierung auf Christus und sein Werk am Kreuz, seine Opfer-Hingabe und die damit geschenkte Vergebung. Das Abendmahl ist das „Mahl des Herrn“, gestiftet und begründet am Abend vor seinem Todesweg, in der „Nacht, da er verraten ward“. Diese Sicht erscheint vielen als schwierig, einseitig oder gar hoch befremdlich. [14]Aber es wäre fatal, wenn diese Konzentration auf das Kreuz verdrängt würde, statt als heilsames Erbe neu verständlich gemacht zu werden. Wird das Heilige Abendmahl gerade durch diese Gemeinschaft mit dem Christus des Kreuzes „eine Arznei für die Kranken, ein Trost für die Sünder und ein reiches Geschenk für die Armen“, wie Calvin zusammenfasste. [15]

 

Ich nenne daneben die starke Betonung des Heiligen Geistes im Heidelberger Katechismus. Auch sie lässt Grenzen öffnen. Geht dabei schon Calvin über Luther hinaus? Das Gedächtnis des Todes Christi meint ja viel mehr als eine äußere Erinnerung. Der Geist, „der zugleich in Christus und in uns wohnt“, bewirkt reale Gemeinschaft, so dass wir „mit Christi gebenedeiten Leibe je mehr und mehr vereinigt werden“ (Fr. 76). Es fragt sich, ob damit auch Linien sichtbar werden, die sich bis zur katholischen Eucharistielehre, ja bis zur  ausgesprochen pneumatologischen Eucharistie-Theologie der Orthodoxen Kirche ausziehen lassen.

 

Mit einer solchen Sicht ist ein Modell des ökumenischen Umgangs mit dem Heidelberger Katechismus in Bezug auf das Heilige Abendmahl gezeichnet, das für weitere ökumenische Gespräche Denk-Spielräume freigibt. Vielleicht kann beides gelingen: die besonderen Abendmahls-Deutungen des Heidelberger Katechismus als Reichtum aneignen, aber mit andern, in der Auslegung der Heiligen Schrift gefundenen Deutungen in eine „versöhnte Verschiedenheit“ hinein zu retten. Das harte Urteil über den katholischen Mess-Gottesdienst in Fr.80 ist ausdrücklich aufzugeben. Auch wenn die offizielle katholische Lehre (wie die der orthodoxen Kirche) etwa eine gemeinsame Feier der Eucharistie nicht für möglich hält, so kann evangelisch von „gottvermaledeiter Abgötterei“ unmöglich gesprochen werden. Auch innerevangelisch haben wir mit ganz unterschiedlichen Abendmahlsliturgien und -deutungen zu tun. Aber sie hindern nicht mehr die gemeinsame Feier im Namen des gemeinsamen Herrn. Die Vereinigung französischer Protestanten reformierter und lutherischer Provenienz gab dafür jüngst ein beeindruckendes Beispiel. Fréderic Chavel rief die widerstreitenden Sichten von Erinnerungsmahl und Realpräsenz ins Gedächtnis und meinte: „Beide Abendmahlshandlungen ergänzen sich.“ [16] „Die Kraft der biblischen Texte“, auf die Reformierte wie Lutheraner sich berufen, ist stark genug, die Differenzen zu überwinden oder zu „tolerieren“.

 

Aus dieser ökumenischen Dynamik ergibt sich gewiss, dass die Verwerfung der katholischen Messe in Fr. 80 heute nicht mehr mit Überzeugung aufrechterhalten werden kann. [17]

 

 

Zusammenfassung zur Ökumene im Heidelberger Katechismus:

2.1.Von Ökumene im Heidelberger Katechismus lässt sich sprechen, weil er eine vermittelnde Position auch im Verständnis des Heiligen Abendmahls zwischen Luther und Zwingli, auf der Linie von Calvin und dem späteren Melanchthon und anderen vertritt.

2.2 Eine ökumenische Öffnung ist ermöglicht durch den prinzipiellen Bezug auf die Heilige Schrift. Damit sind spätere Erfahrungen und biblische Deutungen ermöglicht, die der Heidelberger Katechismus noch nicht im Blick hatte: in den Unionstheologien des 19. Jahrhunderts, in der innerreformatorischen Verständigung zwischen Arnoldshain 1948 und Leuenberg 1973, in der Aufarbeitung der Verurteilungen des 16. Jahrhunderts 1989 und in der Lima-Erklärung 1982.

2.3Darüber hinaus ist nach dem besonderen Beitrag des Heidelberger Katechismus für das Abendmahl heute auch positiv zu fragen. Die Konzentration auf das Handeln und Leiden Christi im Kreuz, die Verknüpfung des Abendmahls mit dem Wirken des Heiligen Geistes enthält aktuelle Anregungen für das ökumenische Gespräch und die Gestaltung der Feier.

2.4. Die Kritik an der lutherischen Auffassung der Präsenz Christi in Brot und Wein (78), an der katholischen Wandlungs- und Opferlehre (78; 80) sind zeitgeschichtlich verständlich. Die Verurteilung der katholischen Messe in Frage 80 ist durch die ökumenische Arbeit des letzten halben Jahrhunderts  längst überholt und heute entschlossen zu verabschieden. [18]

  1. Toleranz

Solche ökumenischen Lesarten des Heidelberger Katechismus führen zu dem heikelsten Thema, dem der Toleranz. Natürlich kann es dabei nicht in erster Linie um die religionspolitische Ebene der Debatten gehen. Eine Duldung aller Religionen, eine Konvivenz mit religionslosen oder atheistischer Positionen lag weit außerhalb des Horizontes im 16. Jahrhundert. Es wäre unhistorisch und ungerecht, den Heidelberger Katechismus danach zu verhören, wieweit er hilfreich in heutige interreligiöse Dialogarbeit hineinspricht. Oder gar hineingehört in die Debatten mit der „Weltreligion Nr. 3“, wie man seit kurzem die wachsende Zahl der Nichtreligiösen nennt. Nach 2,2 Milliarden Christen, 1,6 Milliarden Muslimen kommt die Weltreligion der Nichtglaubenden bereits an dritter Stelle, vor Hindus, Buddhisten und Juden. [19]

 

Vorab gilt es darauf hinzuweisen: Nicht die Reformierten waren es, die die Brücken zum konfessionell gefestigten Luthertum abbrachen. Die Konsensbemühung der Reformierten hatte religionspolitische, aber auch theologische Gründe. Erbitterter Widerstand kam von lutherischer Seite gegen den Heidelberger Katechismus wie etwa dann gegen die Neustadter Bibel. [20] Darum etwa auch Ursins Einsprüche gegen das Konkordienbuch 1581. In welchem Sinn kann der HK als Beitrag zur Toleranz-Aufgabe gedeutet werden? Dabei ist Toleranz aus dem Glauben heraus verstanden als Bereitschaft, andere Glaubensüberzeugungen zu ertragen und zu verkraften. Ich beschränke mich hier auf drei kurze Überlegungen.

 

Ein wichtiger Gesichtspunkt in der heutigen Toleranzdiskussion heißt: Erst ein seines Glaubens gewisser Mensch, kann eine fremde, eine andere Glaubensgewissheit tolerieren. Um es in der Diktion von Kirchenpräsident Schad zu formulieren: „Denn nur aus der eigenen Wahrheitsgewissheit heraus sei es möglich, das Recht des anderen auf seine Wahrheitsgewissheit anzuerkennen.“ [21] Der Heidelberger Katechismus verfällt wahrlich keiner Beliebigkeit, der alle Meinungen als recht und akzeptabel neutralisiert. Er trägt das Abendmahlsverständnis als deutlich bestimmten Glauben, mit überzeugter „Wahrheitsgewissheit“ vor. Damit ist noch keine Duldung gegenüber anderen Abendmahls-Auffassungen vollzogen, aber eine wichtige Voraussetzung erfüllt.

 

Ich vermute, es braucht über die Gewissheit der eigenen biblischen Einsicht hinaus noch weitere Motive, damit es zu einem toleranten Umgang zwischen den Schülern des Heidelberger Katechismus und andern Christen, auch der katholischen, freikirchlichen, ja  orthodoxen Tradition kommen kann. Ansetzen möchte ich bei der trinitarischen Begründung der Toleranz, wie sie die Synode der EKD im November 2005 formuliert hat: „Unsere Toleranz ist in der Toleranz des dreieinigen Gottes begründet, der alle Menschen zu seinem Bild geschaffen, sie liebt und sie zum Glauben an ihn ruft.“ [22]

 

Dieser Antrieb zur Toleranz lässt sich vom Heidelberger Katechismus aus am ehesten annähern, wenn wir auf Jesus Christus achten. Alle Christen leben davon, dass sie sich als Sünder von Christus angenommen wissen. Paulus kann folgern: „Darum nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Lob“ (Röm 15,7). Christus, der uns „angenommen hat“, der uns erträgt! Er erträgt das Unverständnis und den Kleinmut seiner Jünger. Er erträgt am Ende den Verrat. Bewusst zitiert  der Heidelberger Katechismus die Einsetzung des Abendmahls „in der Nacht, da er verraten ward“ (Fr. 77 mit 1 Kor 11,23). Christus hat „den Zorn Gottes wider die Sünde des ganzen menschlichen Geschlechts getragen“ (Fr.37; auch11).

 

Wenn Toleranz im dreieinigen Gott entspringt, dann ist auch nach der Toleranz des Vaters zu fragen. Darf man mit dem Heidelberger Katechismus sagen: Gott toleriert den intolerablen Menschen? Er erträgt den unerträglichen Sünder, der sich in den Stricken seines Elends unrettbar verfangen hat. Das ist gewiss die große Wende, die „von des Menschen Elend“ hineinführt in das Reich der Erlösung und Freiheit.

Das Motiv der Gottes-Toleranz ist nicht erst eine spätneuzeitliche Entdeckung. Sie hat ihre biblischen Gründe. Denken wir nur an den wartenden Vater, der im Gleichnis Jesu den Sohn nicht zum Bleiben zwingt, ihn auch nicht straft, sondern seinen Auszug und seine chaotische  Selbstverwirklichung erträgt und ihn mit einer schier endlosen Toleranz erwartet (Luk 15). Luther konnte die „unbegreifliche Geduld und Weisheit Gottes“ bedenken, „incomprehensibilem tolerantiam et sapientiam Dei“. [23] „Gott erträgt die Sünde des Menschen, die er hasst, um des Menschen willen, den er liebt.“ [24] Und Gerhard Ebeling, in seiner Deutung der Rechtfertigungsthesen Luthers von 1536: Gott handelt an uns mit „einer unbegreiflich starken, leidensfähigen Liebe.“ [25]

 

Nun muss ich bekennen: Die Einsicht in die Toleranz Gottes habe ich im Heidelberger Katechismus explizit nicht entdecken können. Im Gegenteil, so scheint es, hebt Ursinus sehr stark die „Gerechtigkeit“ Gottes, ja den Zorn gegenüber dem Sünder hervor (Fr. 10; 14; 17; 100). Dieser Eifer Gottes gegen die Sünder gilt ein unerlässlicher Aspekt von Gottes Heiligkeit. Aber zu fragen ist gleichwohl: Gehört die Duldsamkeit Gottes, die Gottes-Toleranz nicht unlösbar zum Begriff der Barmherzigkeit? (Fr. 11) Diese Barmherzigkeit erweist sich doch darin, dass Gott uns nicht im Elend gefangen sein lässt, sondern uns in seinem Sohn „selig macht von unsern Sünden“ (Fr. 29). Der Gott, der uns gebietet, unsere Nächsten zu „lieben wie uns selbst“, der uns darum „Geduld, Frieden, Sanftmut, Barmherzigkeit und Freundlichkeit aufträgt“ (Fr. 106) [26]: sollte Er uns mit Seiner Geduld, Sanftmut, Barmherzigkeit und Freundlichkeit nicht längst vorausgeeilt sein? Und ist in der Liebe des Vaters nicht das enthalten, was der reformierte Tersteegen erbittet: „Ach, nimm mich hin, du Langmut ohne Maßen“? (EG 392,8)

 

Glauben bedeutet auch, sich eingestehen wie sehr wir auf die Toleranz Gottes angewiesen sind. Von der Filmschauspielerin Romy Schneider habe ich in einem Gespräch einen kurzem Satz gehört, der mir unvergesslich ist. Sie sagte, leise und wie nebenbei: „Ich bin ein unliebbarer Mensch.“ Die Toleranz Gottes meint nichts weniger als seine Liebe zu uns unliebbaren Menschen!

 

Aus diesem Wissen entspringt die Kraft, andere Überzeugungen zum Heiligen Mahl gelten zu lassen, auch wenn sie mir wie fremd, schwierig und beinahe unmöglich vorkommen. Darum wagen die evangelischen Kirche reformierter, lutherischer wie unierter Gestalt Getaufte aus andern christlichen Kirchen zur Feier des Heiligen Abendmahls einzuladen. Selbst wenn wir nicht vollständig in der Lehre übereinstimmen. Wir bleiben uns auch im Jubiläumsjahr bewusst: Auch die Glaubens- und Wahrheitsgewissheit eines Heidelberger  Katechismus umfasst nicht die Fülle der Christus-, der Heilswahrheit. Auch nicht zum Verständnis des Heiligen Abendmahls. Ursinus hat bei der Diskussion um die lutherische Concordien-Formel als Weg zur Verständigung 1581 einen gemeinsamen Synodus, eine synodale Versammlung vorgeschlagen. Das sei der beste Weg, um zur Verständigung zu kommen. Wenn sich dieser synodale oder konziliare Weg nicht realisieren lasse, so müsse es wenigstens „zu einer gütlichen Duldung beider Parteien“ kommen. [27]

 

 

Zusammenfassung über Toleranz nach dem Heidelberger Katechismus:

3.1. Die neuzeitliche Frage des Zusammenlebens von Menschen verschiedener Religionen, von Nichtglaubenden und Glaubenden liegt nicht im Erfahrungsbereich des HK. Indem er eine prägnante Lehre zum Heiligen Abendmahl vorträgt, die Gewissheit und Trost schenken will, trägt der HK bei zu einer Beheimatung im Glauben bei und bestärkt gelebte Rücksicht im Miteinanderleben.

3.2. Der HK versteht Christus als Mittler und Bürgen der Befreiung des Menschen aus seinem Elend. Unsere Befreiung gründet in dem sich hingebenden Opfer seines Lebens, bis zur Passion und dem Kreuzestod. Damit verkörpert Christus eine unzerstörbare Toleranz  gegenüber dem eigentlich unerträglichen Sünder. Die werbende Toleranz Christi inspiriert die Toleranzkräfte im menschlichen Miteinander.

3.3. Die Toleranz Christi weist zurück auf Gottes Annahme des unannehmbaren Menschen. Der Heidelberger Katechismus betont stark die Heiligkeit und den Widerstand Gottes gegen die Sünde. Er enthält aber auch die Botschaft von der Liebe Gottes, die in Christus um den Menschen gewaltlos wirbt und ihn sehnlich erwartet. In diesem Sinn kann der Heidelberger Katechismus wichtig werden auch für die heutige Kultur des Miteinanderlebens.

 

Dafür stehen am Ende zwei Stimmen:

Einmal aus „Kurtze Summa des Catechismi“ in der Kirchenordnung 1569. Hier wird die seesorglich-aufbauende, die tröstliche Absicht in der Gabe des Heiligen Abendmahls zusammengefasst. Darauf zielt das H. Abendmahl hin, „Daß uns allen die auff Christum wahrhafftig vertrawen/ die ursach unsers ewigen hungers und verderbens/ nemlich die sünd durch den todt unnd blutvergiessen Christi vergeben und hinweg genommen sey/

Dass uns auch dargegen der lebenmachend geist erworben und geschenkt sey(/)

auff dass derselbige in Christo als dem Haubt und in uns als den gliedern/ ewiglich wonende/

dassselbe leben/ gerechtigkeyt und herrligkeit in uns würcke/welche er in unserm haupt Christo würcket.“ [28]

Und stellen wir daneben eine Auslegung, die gerade jüngst Ursinus gewidmet ist: In Gerd Theißens „Glaubenssätze – ein kritischer Katechismus“ von 2012 lesen wir zur Frage

„Welche Bedeutung hat das Abendmahl?“

„Das Abendmahl erneuert die Gemeinschaft/ unter Menschen und mit Gott.

Verändern will es Menschen und fähig machen zur Liebe.“

Gerd Theißen stellt verschiedene Abendmahlsdeutungen nebeneinander: die orthodoxe nennt er „geistlich“, die katholische „metaphysisch“, die reformierte „symbolisch“, die lutherische „realistisch“.

Am Ende der Frage 165 meint er: die katholische Deutung sei „die tiefste, wenn man sie symbolisch versteht“:

„Wo Gott gegenwärtig ist,/ verändert sich etwas.

Es verändert sich die Welt./ Es verändern sich die Menschen.

Die Messe ist ein Protest gegen die Resignation, / es bliebe alles unverändert,/

Weil alles unverändert aussieht.

Gott ist die Kraft,/ die schöpferisch verändern kann,

wo Menschen keine Veränderung sehen.“ [29]

 

[1]               Vortrag bei der Tagung „450 Jahre Heidelberger Katechismus“ am 19.1.2013 in Landau.

[2]               André Birmelé/ Wolfgang Thönissen, Johannes Calvin ökumenisch gelesen, Paderborn und Leipzig 2012.

[3]               Kanzel in der Welt, Fragen des Heidelberger Katechismus, 2012.

[4]               Die Texte der Fragen 75-82 werden hier nicht abgedruckt. Die „Thesen“ sind als Zusammenfassung am Ende der einzelnen Abschnitte beigegeben.

[5]               Thorsten Latzel bezeichnet den Einsatz „mit einer allgemeinen Sakramentenlehre“ als „theologisch nicht unproblematisch, birgt er doch die Gefahr, Taufe und Abendmahl einem vorgegebenen Strukturmuster zu unterzuordnen.“ Theologische Grundzüge des Heidelberger Katechismus, Marburg 2004, S.79.

[6]               Eberhard Busch, Der Freiheit zugetan, 1998, S.213.

[7]               Kurpfälzische Kirchenordnung, Ausgabe Heidelberg 1569, Bl 43.

[8]               Predigt in der Heidelberger Peterskirche am 24.6.2012, schriftliche Fassung S. 3. Welker konkretisierte weiter: „Ob es sich um eine voreheliche Schwangerschaft handelte oder auch nur um Freude am Tanzen und Kartenspielen – die Einschätzung von Menschen als Ungläubige und Gottlose war oft höchst fragwürdig, wurde aber zeitweise geradezu mit Exzess betrieben“ (a.a.O. S. 4f.). Welker verweist auf  die enorm gestiegene Zahl von Kirchenzuchtmaßnahmen in Genf zwischen 1555 und 1559 nach Christoph Strohm, Johannes Calvin, München 2009, S.76.90.

[9]               Thorsten Latzel, Theologische Grundzüge des Heidelberger Katechismus, Marburg 2004, 192. Latzel fragt  nach „Ökumene als Kontext und Thema des HK“, untersucht „Formen interkonfessioneller Auseinandersetzung“ und bedenkt die „Ökumenische Relevanz des kommunikativen Ansatzes des HK“ (a.a.O., S. 192-200).

[10]              Erdmann Schott, Heidelberger Katechismus, RGG 4. Auflage, Band 3, Sp. 515.

[11]              Grundlegend bleibt dazu die Studie von August Lang, Der Heidelberger Katechismus und vier verwandte Katechismen, 1907 (1967 Nachdruck). Im Jubiläumsjahr sind dazu ergänzende Differenzierungen zu erwarten. 1938 war in der Neuausgabe des Katechismus zum vierhundertjährigen Jubiläum der Reformation in Lippe der rheinische Kirchengeschichtler Max Goebel zitiert worden:  Der Heidelberger Katechismus habe ein Vierfaches in sich verschmolzen: „lutherische Innigkeit, melanchthonische Klarheit, zwinglische Einfachheit, calvinisches Feuer“ (Essen 1938, S. 170).

[12]              Verhandlungen der Landessynode vom 24.bis 28. November 1985.

[13]                Michael Welker, Was geht vor beim Abendmahl? Stuttgart 1999, 31.

[14]              Vgl. dazu die weitreichenden Diskussionen, die durch das Werk von Klaus-Peter Jörns, Notwendige Abschiede, Gütersloh 2004 ausgelöst wurden.

[15]              Calvin, Institutio IV 17,42.

[16]                Zitiert Evangelischer Kirchenbote Nr.38,2012, S.5.

[17]              Vgl. die Fußnote in den Ausgaben des Heidelberger Katechismus seit 1963, 1990 und 2004. Dazu auch die abwägenden Überlegungen von Karl Lehmann, Zu den Verwerfungen des Heidelberger Katechismus im Blick auf die Rechtfertigungslehre aus katholischer Sicht, in: Lehrverurteilungen – kirchentrennend? II. Materialien zu den Lehrverurteilungen und zur Theologie der Rechtfertigung, 1989, S.230-242.

[18]              Schon 1963 war der Textausgabe des Heidelberger Katechismus eine Fußnote beigefügt: „Beabsichtigt war in Trient nicht eine Missachtung des Werkes Christi. Aber beabsichtigt war die Hineinnahme des Werkes Christi in das Werk der Kirche … Der Katechismus spricht die harte Sprache seiner Zeit. Aber indieser Sprache macht er auf einen ebenso harten Gegensatz aufmerksam, der sich auch heute noch zwischen der römisch-katholischen und der evangelischen Auffassung erhebt, selbst wenn die römisch-katholische Auffassung vielfach in sehr gemilderter Form vorgetragen wird“ (Ausgabe des HK 1963 durch Otto Weber). So auch in der 4. Auflage dieser Ausgabe, Hamburg 1990, S.84.  Das Moderamen des Reformierten Bundes hatte 1977 beschlossen, die Fußnote zu erweitern. „Diese Verwerfung wurde vor 400 Jahren formuliert; sie lässt sich nach Inhalt und Sprache in dieser Form nicht aufrechterhalten.“ Ein bleibender Lehrunterschied wird weiter konstatiert; doch sollte dieser Unterschied nicht kirchentrennend wirken“ (Reformierte Bekenntnisschriften, hrsg. von Georg Plasger und Matthias Freudenberg, Göttingen 225, S.173).

[19]              Christ in der Gegenwart Nr.2 (13. Januar) 2013.

[20]              Traudel Himmighöfer, Die Neustadter Bibel von 1587/88, Speyer 1986, besonders S. 132-159.

[21]              Evangelischer Kirchenbote, 9.12.2012.

[22]              So abgedruckt im Magazin der EKD zum Themenjahr 2013 „Reformation und Toleranz“ , S. 45.

[23]              3. Thesenreihe „de iustificatione“ über Römer 3,28. WA 39,1,82 f. Nr.14.Vgl. Nr.21 und 22 von der „tolerantia“ Gottes mit der Kirche und seinen Heiligen auf  Erden. Zur Komposition der Thesenreihe die luzide Arbeit Gerhard Ebelings, Die Rechtfertigung vor Gott und den Menschen. Zum Aufbau der dritten Thesenreihe Luthers über Rm 3,28, in. Lutherstudien, Band III, Tübingen 1985, S. 223-257.

[24]              So TRE 33, S.667.

[25]              Gerhard Ebeling, Lutherstudien, Band III, S. 252.

[26]              Nach Epheser 4,2 und Galater 6,1-2

[27]              Christliche Erinnerung vom Concordibuch, Neustadt 1581, S.622.

[28]                Kurpfälzische Kirchenordnung , zitiert nach der Ausgabe Heidelberg 1569, Bl 40 b.

[29]              Theißen, Gerd, Glaubenssätze- Ein kritischer Katechismus, 2012, S.299-301.

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Dr. Klaus Bümlein

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