Gottesdienst als Gestaltungsaufgabe

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Die neue Kirchenagende I für die Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)
Speyer 2006

Heinrich Riehm
Beethovenstraße 2, 69121 Heidelberg

Nach einem 15-jährigen Konsultationsprozess, in dem das Konzept der Agende entwickelt wurde, drei Grundformen des Gottesdienstes entworfen und Gebete sowie andere liturgische Texte für die Sonn- und Feiertage des Kirchenjahres erstellt worden sind, ist am Sonntag Kantate 2006 die neue Kirchenagende I für die Evangelische Kirche der Pfalz in einem festlichen Gottesdienst in der Stiftskirche Kaiserslautern eingeführt worden. Die neue Agende löst die bisher gültige Kirchenagende I von 1961 mit ihren Überarbeitungen bzw. Ergänzungen von 1972 und 1976 ab und entstand nach gründlicher Erprobung und Beurteilung des Vorentwurfs „Erneuerte Agende“ (EA), der 1990 von der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands und der Evangelischen Kirche der Union herausgegeben wurde und 1999 zum gemeinsamen „Evangelischen Gottesdienstbuch“ (EGB) dieser beiden großen Kirchenzusammenschlüsse führte. (Dazu die Information zur Vorbereitung der pfälzischen Agende in „Deutsches Pfarrerblatt“ Nr. 10/2000, S. 588f. und Nr. 2/2003, S. 100f.).

Die Evangelische Kirche der Pfalz gehört ja wie auch ihre Nachbarkirchen in Baden, in Württemberg, in Hessen und Nassau und in Kurhessen-Waldeck nicht zu den auftraggebenden Kirchen des Evangelischen Gottesdienstbuchs. Diese sind aber doch am Vorbereitungsprozess der EA in unterschiedlicher Weise beteiligt gewesen und haben manchen Impuls für ihr eigenes Agendenwerk aufgenommen. Am stärksten ist dies in Baden geschehen, wo die neue Agende von 1996 die beiden Grundformen der EA innerhalb ihrer acht Liturgien (als Liturgie 4 Erweiterte Form und als Liturgie 5 Einfache Form) übernommen hat. Auch das neue württembergische Gottesdienstbuch von 2004 lässt eine Reihe von Anregungen aus der EA und dem Evangelischen Gottesdienstbuch erkennen. Mit der nun vorliegenden Kirchenagende I, so heißt es in der Einführung (S. 4), „gewinnt die Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) den Anschluss an die liturgische Entwicklung im deutschen Gesamtprotestantismus und in der Ökumene,“ bewahrt aber, wie diese Besprechung zeigen soll, doch die in ihrer Tradition gewachsene Eigenart und stellt somit das gelungene Beispiel einer partikularkirchlich modifizierten Rezeption des Evangelischen Gottesdienstbuchs dar. Im Folgenden sei die Kirchenagende mit den sie begleitenden Veröffentlichungen vorgestellt und dann auf einige Merkmale und Besonderheiten dieses neuen Kirchenbuchs – so wird die Agende im Untertitel auch genannt – aufmerksam gemacht.

1.         Die Kirchenagende besteht des großen Umfangs wegen aus zwei Teilbänden. Titelei und Inhaltsverzeichnis für Band 1 und 2 finden sich am Anfang beider Bände. Band 1 enthält nach dem Vorwort und einer Einführung (S. 2-12), die sowohl historische als auch konzeptionelle Perspektiven dieser Agende erläutert, in Teil A drei Gottesdienstformen (Ordinarien) mit Grundform I: Der Predigtgottesdienst, Grundform II: Der Predigtgottesdienst mit Abendmahl und Grundform III: Der Abendmahlsgottesdienst (S. 14-25). Es folgen – als Orientierung und Hilfe für den praktischen Gebrauch – drei Ausgeformte Liturgien, die je ein Muster für den Gesamtablauf des Gottesdienstes (nach Grundform I, Grundform II und Grundform III) anbieten (S. 27-89). Hier finden sich ausformulierte Beispiele für die liturgischen Stücke. So ergibt sich zu jeder Grundform eine klare Übersicht und dazu eine beispielhaft ausgeformte Liturgie.

Am Ende des Ordinariums sind die „Feststehenden Stücke“ (S. 90-99) des Gottesdienstes vom Eingangspsalm bis zum Segen (mit einigen Varianten) abgedruckt. Sie finden sich zu Beginn von Band 2 (aus praktischen Gründen auch mit eigener Seitenzahl VI-XV) noch einmal.

Teil B: Die nach Kirchenjahr wechselnden Stücke (Proprium) reichen in Band 1 von Advent bis Pfingsten (S. 100-561) und in Band 2 von Trinitatis bis zum Ende des Kirchenjahres (S. 562-947).

Am Ende von Band 2 stehen unter Teil C Formulare für Advents- und Passionsandachten (S. 949-969) und unter Teil D Gottesdienste in offener Form (S. 971-996), die als Familiengottesdienste mit Abendmahl konzipiert sind.

2.         Es zeichnet die neue Agende und ihre Einführung in den Gemeinden aus, dass die Vorbereitungen sorgfältig von langer Hand geplant waren und die Materialien zur Einführung sinnvoll und hilfreich für die Praxis gestaltet sind. Da müssen zunächst die „Liturgischen Blätter“ genannt werden, die seit Jahren vom Arbeitskreis für Liturgie im Auftrag des Landeskirchenrats der Evangelischen Kirche der Pfalz herausgegeben werden. Vor allem die Nr. 67/2000 ist „als Begleitbuch für den sachgerechten Gebrauch der vorliegenden Agende unverzichtbar“, wie in der Einführung der Kirchenagende (S. 6) zu lesen ist. Hier liegt ein ausführlicher Kommentar zu den Elementen des Gottesdienstes vor. Ebenso wichtig ist die Nr. 69/2002 der „Liturgischen Blätter“ mit ihren Liedvorschlägen zu den Gottesdiensten an den Sonn- und Feiertagen des Kirchenjahres unter dem Titel „Das Lied im Gottesdienst“. Auf diese Hilfen wird in den „Ausgeformten Liturgien“ der Kirchenagende immer wieder hingewiesen und damit deutlich gemacht, wie diese Vorarbeiten bereits den praktischen Umgang mit der Agende einüben.

Als unmittelbare Einführung in die Kirchenagende I ist das Grundsatzreferat „Gottesdienst als Gestaltungsaufgabe“ zu verstehen, das Oberkirchenrat Christian Schad vor der pfälzischen Landessynode am 18. November 2004 gehalten hat und das auch als „Protestantische Pfalz Texte 12“ im Landeskirchenrat, Domplatz 5, 67346 Speyer (3. Aufl. Juli 2005) erschienen ist. Dort werden neben grundsätzlichen Überlegungen zum Gottesdienst das Konzept und der Inhalt der Kirchenagende I vorgestellt. Sodann bringt eine weitere Veröffentlichung der pfälzischen Kirche (Protestantische Pfalz Texte 15) vom Februar 2006 „Liturgische Vorschläge zur Einführung der Kirchenagende I“. Hier finden sich kurze Informationen über die neue Agende (Daten, Zahlen, Fakten), eine originelle Hinführung zum Gottesdienst anhand der liturgischen Farben sowie das gesamte Proprium für den 4. Sonntag nach Ostern (Kantate). Schließlich ist die Kirchenagende I zur Einführung auch in einer Computerfassung (CD-ROM) einschließlich der Psalmenauswahl, wie sie in der EG-Ausgabe der Pfalz wiedergegeben ist, erschienen.

3.         Die Darstellung der drei Grundformen des Gottesdienstes und ihrer Ausgeformten Liturgien ist gekennzeichnet durch Übersichtlichkeit und Konzentration. Da sind zunächst die für alle drei Formen wiederkehrenden Grundschritte zu nennen: Eröffnung und Anrufung –&xnbsp; Verkündigung und Bekenntnis – Abendmahl (nicht in der ersten Form) – Sendung und Segen. Diese Schritte helfen der Gemeinde, den Gottesdienst als Weg mit sinnvollem Aufbau zu verstehen und ihn nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Predigt mit vorausgehender und nachfolgender Liturgie zu sehen. Da ist aber auch die bewusste Beschränkung gegenüber der bisherigen pfälzischen Kirchenagende I zu nennen, die zwei Ordnungen des Predigtgottesdienstes und fünf Ordnungen für Gottesdienste mit Abendmahl hatte. (Jetzt ist der Predigtgottesdienst nach oberdeutscher Tradition identisch mit der Ordnung I der Agende von 1961, der Predigtgottesdienst mit Abendmahl entspricht nach teilweise erweiterter oberdeutscher Tradition weitgehend der Ordnung V der Agende von 1961 und der Abendmahlsgottesdienst nach dem westkirchlichen Messtyp entspricht weitgehend der Ordnung VI der Agende von 1961). Diese Konzentration auf drei Formen hat allerdings einige Anmerkungen in den Ordnungen notwendig gemacht, die aber überschaubar bleiben.

Schließlich zeigt sich die Übersichtlichkeit und damit die Möglichkeit, dem Aufbau des Gottesdienstes leicht folgen zu können, auch darin, dass die beiden ersten Grundschritte Eröffnung und Anrufung sowie Verkündigung und Bekenntnis in den drei Gottesdienstformen nahezu identisch sind, während der Abendmahlsteil im Predigtgottesdienst mit Abendmahl (Grundform/Liturgie II) mehr die oberdeutsche Form (Merkmal: Wort zum Abendmahl) aufnimmt und der Abendmahlsteil im Abendmahlsgottesdienst (Grundform/Liturgie III) mehr dem Mess-Typ (Merkmal: Abendmahlsgebete I + II umschließen die Einsetzungsworte und das Christuslob) folgt. Hilfreiche Erläuterungen zu den drei Grundformen finden sich in „Protestantische Pfalz Texte 12“, S. 11-16.

4.         Da es an dieser Stelle nicht möglich ist, die Gottesdienstformen im Einzelnen zu besprechen, sollen wenigstens einige Anmerkungen dazu gemacht werden. Zunächst fällt auf, dass im Gegensatz zur früheren Praxis alle Ordnungen konsequent dialogisch ausgestaltet sind (allerdings auch durchweg fakultativ). Dies gilt nicht nur für das immer wiederkehrende „Amen“ der Gemeinde, sondern ebenso für das „Halleluja“ oder die Gebetsstille oder auch das Christuslob im Abendmahlsteil (EG 189), wobei gerade an letzterem zu sehen ist, wie der Gebrauch des Gesangbuchs vorausgesetzt wird (die Stücke des EG sind nicht noch einmal in der Agende abgedruckt). Weiterhin verbindet sich mit dem Gebrauch der Agende der Wunsch (so heißt es in der Einführung, S. 12), „dass verstärkt die Konzentrierung des liturgischen Handelns auf die Ordinierten zugunsten der Beteiligung vieler an Gestaltung und Feier des Gottesdienstes eingeschränkt wird.“ Die musikalischen Elemente bekommen in diesem Zusammenhang vermehrte Möglichkeiten. So kann zum Eingang und zum Ausgang des Gottesdienstes auch andere Musik außer dem Orgelspiel erklingen. Anstelle der Liedstrophe nach dem Eingangsgebet kann auch ein Kanon oder der Chor seinen Platz haben, wenn dieser nicht zwischen den folgenden Schriftlesungen vorgesehen ist. Möglichkeiten für Instrumentalmusik sind nach der Predigt und auch während der Austeilung des Abendmahles gegeben. Für die Lieder wird in den ausgeformten Liturgien immer wieder auf die „Liturgischen Blätter“ Nr. 69/2002 „Das Lied im Gottesdienst“ hingewiesen, womit die praktischen Liedvorschläge unmittelbar in die agendarischen Vorlagen einbezogen sind.

Das Einsammeln der Kollekte wird zwar in der Einführung in die Kirchenagende (S. 12) erwähnt, an welcher Stelle dieses Einsammeln aber geschehen kann oder soll, wird nicht erwähnt. Darüber gibt allerdings das bereits erwähnte Begleitbuch („Liturgische Blätter“ Nr. 67/2000) Auskunft: „Im heutigen pfälzischen Gottesdienst wirft man seine Gabe am Ausgang in den Opferstock oder in das (von Presbyteriumsmitgliedern gehaltene) Körbchen“ (S. 182). Im Unklaren allerdings bleibt, wie die „Entlassung derer, die nicht am Abendmahl teilnehmen“, aussieht (Agende S. 19/60). Hier wäre im Blick auf die liturgische Praxis ein konkreter Formulierungsvorschlag hilfreich gewesen.

5.         Die nach Kirchenjahr wechselnden Stücke (Proprium) umfassen den größten Teil der zweibändigen Kirchenagende (siehe oben Punkt 1) und sind in „Protestantische Pfalz Texte12“ (S. 18) übersichtlich dargestellt. Eine Fülle von Texten und Gebeten breitet sich hier aus, die geordnet nach den Sonn- und Festtagen des Kirchenjahres und darin jeweils für die Besonderheiten der drei Grundformen die Gebete enthalten. Für jeden Sonn- und Festtag ist der Name, eine Übersicht über die Lesungen und Predigttexte, der Wochenspruch, das Wochenlied, das Leitbild, die liturgische Farbe und der Wochenpsalm nach der Nummer in der EG-Ausgabe der Pfalz angegeben. Am Ende einer Kirchenjahreszeit sind die charakteristischen Stücke für das Abendmahl nach Grundform II (Wort zum Abendmahl, Sündenbekenntnis und Gnadenzusage, Einsetzungsworte, Gebet nach den Einsetzungsworten und Dankgebet) summarisch zusammengestellt. Darüber hinausgehende Hinweise zur liturgischen Praxis finden sich, wo es angebracht erscheint, am Schluss des betreffenden Propriums.

Der Arbeitskreis für Liturgie hat sehr auf sorgfältige Sprachgestaltung geachtet und alle Texte unter theologischen und liturgischen Gesichtspunkten bedacht. Dabei kamen folgende Leitlinien zum Tragen: 1. Gleichberechtigtes Miteinander von bewährten, traditionellen und neuen Texten; 2. Erweiterung der reformatorischen Basis durch ökumenische Spiritualität; 3. Orientierung am Reichtum biblischer Sprachformen; 4. Bemühen um eine gerechte Sprache; 5. Bleibende Verbundenheit mit Israel als dem ersterwählten Gottesvolk. (Erläuterung dieser fünf Punkte in „Protestantische Pfalz Texte 12“, S. 19-21).

6.         Am Ende von Band 2 stehen zunächst in Teil C Formulare für Advents- und Passionsandachten. Für beide Kirchenjahreszeiten wird jeweils eine einfache Ordnung mit ausgeführten Gebeten und Gebeten mit Fürbitten angeboten, denen dann für die einzelnen Wochenandachten eine Zusammenstellung mit Wochenspruch, Wochenlied, Leitbild, Liturgischer Farbe, Wochenpsalm und Lesereihen folgt. Es ist der beachtenswerte Versuch, für die „geschlossenen Zeiten“ des Kirchenjahres Hilfen zur Besinnung und Meditation auch unter der Woche im kleinen Kreis oder in einer Hausgemeinde zu geben und damit das Bewusstsein für solche besonderen Zeiten im Kirchenjahr zu stärken. 

Der die Kirchenagende I abschließende Teil D enthält Formulare für Gottesdienste in offener Form. Hier finden sich Familiengottesdienste mit Abendmahl, die nach den Beschlüssen der Landessynode über die Teilnahme von Kindern an der Abendmahlsfeier und in enger Kooperation mit dem Pfarramt für die Kindergottesdienstarbeit konzipiert und gestaltet worden sind. Die ausformulierten Texte und Gebete enthalten Ordnungen mit Anmerkungen und Hinweisen zum Advent, zu Ostern, zum Erntedankfest und zum Abschied aus dem Kindergarten. Zu erwähnen ist dabei der gelungene Versuch einer kindgemäßen Sprache wie das Aufzeigen von Möglichkeiten einer freieren Gottesdienstgestaltung innerhalb der oben genannten (siehe Punkt 3) Grundschritte des Gottesdienstes. 

7.         Ein Materialteil als Loseblatt-Sammlung für ein Ringbuch mit Blättern im DIN A5-Format zum Einlegen ergänzt die Agende. Die erste Lieferung ist bereits fertig gestellt und wird noch in diesem Jahr erscheinen. Sie enthält A. Gebete zum Kirchenjahr, B. Gebete zu besonderen Anlässen und Themen (bis jetzt: Abend und Ökumene) und C. Besondere Gottesdienste (bis jetzt: Osternacht).

Dieser Materialteil wird – so regelt es das Gesetz über die Einführung der Kirchenagende I in der Evangelischen Kirche der Pfalz vom 18. November 2005 – wie auch die Formulare für Andachten und für die Gottesdienste in offener Form, sowie die ausgeformten Liturgien und die nach Kirchenjahr wechselnden Stücke zum Gebrauch empfohlen, während die drei Grundformen des Gottesdienstes mit Inkrafttreten des Gesetzes im Bereich der Landeskirche eingeführt sind. Auch muss nach diesem Gesetz das Presbyterium beschließen, an welchen Sonn- und Feiertagen das Abendmahl nach der Grundform II oder nach der Grundform III gefeiert wird. Schließlich ist die Zustimmung des Presbyteriums für agendarisch nicht festgelegte Hauptgottesdienste erforderlich, die an bis zu zwölf Sonn- und Feiertagen im Kirchenjahr an einer Predigtstelle gefeiert werden können.

Zu diesem neuen und umfangreichen Agendenwerk kann man die Evangelische Kirche der Pfalz nur beglückwünschen und hoffen, dass sich die große Arbeit der Vorbereitung gelohnt hat, und die Kirchenagende I in den Gemeinden eine gute und das geistliche Leben befördernde Aufnahme findet. Eine große Bereicherung im Konzert der vielfältigen Stimmen innerhalb der Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland ist sie allemal.

Die Agende ist zu beziehen bei:

Evangelische Kirche der Pfalz, Dezernat III, Domplatz 5, 67346 Speyer

Sie kostet als gebundene Ausgabe (2 Bände + CD-Rom) 55,– Euro, die CD-Rom alleine kostet 20,– Euro.

Der Verfasser ist Pfarrer i. R. und Kirchenmusiker, zuletzt Landeskirchlicher Beauftragter für Liturgische Ausbildung, Forschung und Praxis sowie Dozent für Liturgik am Predigerseminar der Ev. Landeskirche in Baden in Heidelberg.

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