Ein Bericht aus der Sicht der Gefängnisseelsorge

Print Friendly, PDF & Email

Frank Stüfen
Roosstraße 49, CH-8105 Regensdorf

Christliche und Islamische Seelsorge. Ihre Beiträge in multikulturellen und multireligiösen Gesellschaften. Tagung in Bern an der Universität, veranstaltet von der Fakultät der Praktischen Theologie der Evangelischen Theologie und der SIPCC am 24. Januar 2014.

Nach der Tagung in Mainz, über die in der Fachzeitschrift „Forum Strafvollzug“ [1] unter dem Titel „Seelsorge im muslimischen, jüdischen und christlichen Verständnis“ berichtet wurde, fand eine weitere Tagung in Bern zum Thema statt, die von der SIPCC (Society of Intercultural Pastoral Care and Counseling. Gesellschaft für interkulturelle Seelsorge und Beratung) und der Fakultät der Praktischen Theologie unter der Leitung von Professorin Isabelle Noth organisiert wurde. Anders als in Mainz stand nur ein Tag zur Verfügung, entsprechend dicht war das Programm. Die Vorträge von Esnaf Begic zu den Theologischen Grundlagen der Hilfe im Islam, von Ulrike Elsdörfer Islamische und christliche Frauen und die Gender-Debatte – Perspektiven für seelsorgerliche Zugänge lasse ich aus Platzgründen ebenso unausgeführt wie jenen von Georg Wenz über die Islamische Seelsorge-Ausbildung.  Die SIPCC gibt im Neukirchner Verlag einen Aufsatzband über die beiden Tagungen unter dem Titel „Barmherzigkeit“ heraus; dort können die Aufsätze nachgelesen werden. In diesem Bericht sollen die für die Gefängnisseelsorge wichtigen Überlegungen am Beispiel der Vorträge von Mustafa Cimsit und Anja Michel reflektiert werden.

Ein theologisch-gesellschaftspolitischer Ansatz

Der islamische Gefängnisseelsorger Mustafa Cimsit (Theologe, Islamwissenschaftler und Seelsorger aus Rheinland-Pfalz) setzte sich in seinem Vortrag vehement für eine Sprachregelung ein, welche die in der christlichen Tradition entstandene Nomenklatur für islamische Seelsorge übernimmt. Seine Argumentation setzt dafür an zwei Punkten an: theologisch und gesellschaftlich. Das Wort aus Mt 25,35f., das die Seelsorge im christlichen Raum weithin biblisch begründet, wird mit dem entsprechenden Hadith [2] parallelisiert und Cimsit erinnert daran, dass in Christentum und Islam Gott der erste Seelsorger sei und der Mensch erst aus dieser Verortung heraus zum Seelsorger am Mitmensch wird. Da es Cimsit wesentlich darum geht, den Begriff der Seelsorge für den Islam nutzbar zu machen, muss er eine theologische Hürde aus dem Weg schaffen, die auf christlicher Seite einem Missverständnis geschuldet zu sein scheint: den islamischen Gnadenbegriff. Hier ist vorsichtig zu formulieren, da im christlich-islamischen Austausch, auch in den Gefängnissen unter den Gefangenen beider Religionen, ein Gottesbild verbreitet zu sein scheint, das den christlichen Gott als einen gnädigen, den islamischen aber als einen gerechten Gott versteht, der in seiner Gerechtigkeit die Taten der Menschen wiegt und danach richtet. Cimsit weist mit dem Gnadenwort: „Meine Gnade ist meinem Zorn überlegen“ [3] darauf hin, dass sich die Gottesbilder nicht so stark unterscheiden, wie vermutet. Damit hat er die Grundlage gelegt, um in der Seelsorge einen gnädigen Gott zu verkündigen. Seelsorge ist nun genuin islamisch. Es geht darum, vom Glauben her allen Hilfe und Trost zusprechen zu können. Dieses Seelsorgeverständnis geht für Cimsit auf Juden- und Christentum zurück. Er versucht aufzuweisen, dass Seelsorge im Islam zwar immer schon inhaltlich vorhanden und praktiziert wurde, begrifflich aber nicht aufgearbeitet worden war.

Cimsit zeigt, dass der Inhalt dessen, was in der Begegnung von Seelsorger und Gläubigen im Islam geschieht, auch aus christlicher Sicht als „Seelsorge“ zu verstehen ist. 

So kann er sprachlich dieselben Begriffe für parallele Tätigkeiten einfordern, also von Seelsorge und Gottesdienst, statt von religiöser Begleitung und Freitagsgebet reden, um dadurch Bezug auf das Grundgesetz nehmen zu können, welches Seelsorge und Gottesdienst im öffentlichen Raum regelt. Sein Hinweis, dass durch die gesellschaftliche Größe der Muslime dem deutschen Grundgesetz in Bezug auf religiöse Begleitung in Gottesdienst und Seelsorge Genüge [4] getan werden sollte, ist nachvollziehbar. Jedoch wechselt damit sein Einsatzpunkt in der Argumentation: Aus einer theologischen Diskussion ist eine gesellschaftliche geworden. 

Genau hier verstehe ich als christlicher Gefängnisseelsorger den muslimischen Kollegen Cimsit sehr gut: Kommen nämlich die Gefangenen als Seelsorgeklienten in den Blick, geht es nach innen, also in der Begegnung mit dem Gefangenen, oft genug um genuin religiöse Fragen. Anders  ist es, wenn Gefängnisseelsorgende fragen, welche gesellschaftlichen Entwicklungen dem Klienten helfen könnten? Der Blick aus dem Gefängnis heraus ist nicht zufällig gesellschaftspolitisch interessiert. 

Wenn Cimsit als Beispiel den Ramadan in einem deutschen Gefängnis erwähnt, wo Muslime 30 Tage lang keine warme Mahlzeit erhalten, weil es küchentechnische Probleme gibt, dann ist das ein seelsorgerliches und zugleich gesellschaftlich relevantes Problem, dem er sich annehmen muss. Die seelsorgerliche Relevanz liegt darin, als Glaubensbruder für gesunde Bedingungen für den Gefangenen einzutreten und ihm beizustehen, damit er die Fastensituation nicht als Demütigung einer desinteressierten Institution erlebt. Die gesellschaftliche Relevanz liegt z.B. darin, eine rechtsstaatliche Instanz auf eine Veränderung hinzuweisen, mit der die Väter des Grundgesetzes nicht hatten rechnen können: dass eine Religion neben das Christentum treten würde, der im Sinne des Religionsfriedens und der freien Ausübung des Glaubens dieselben Rechte zu gewähren sind. In der Institution Gefängnis heißt das: regelmäßige Durchführung von Freitagsgebeten (im Sinne von Gottesdiensten) und Zugang zu muslimischen Gläubigen, damit Seelsorge (als aufsuchende Seelsorge) möglich wird. Wenn Insassen während des gesamten Ramadan auf warme Mahlzeiten verzichten müssen, kann das bei den Gefangenen die Frage auslösen, was sie wert sind und im schlimmsten Fall resozialisierungshemmend wirken. 

Wenn die Bestrebungen der deutschen Muslime weitere Früchte tragen, dass neben die gemeinsame Nomenklatur auch noch eine für muslimische und christliche Seelsorge vergleichbare Ausbildung tritt, wird der interreligiöse Dialog noch gewinnbringender werden. Der Gewinn für die christliche Seelsorge ist heute schon bedeutsam, konstatierte Prof. Isabelle Noth in der Diskussion und verwies darauf, dass in interkultureller Auseinandersetzung etwa zu lernen war und ist, wie Seelsorge sich nicht allein in der Begegnung in Krisensituationen definiert, sondern auch im Fest oder im Empowerment.

Fremdheit und Verstehen: ein differenzsensibler Seelsorgeansatz

Anja Michel, die Mitorganisatorin und Assistentin von Prof. I. Noth an der Berner Universität, präsentierte in ihrem herausragenden Vortrag „Christliche Seelsorge. Pluralität als Herausforderung der professionellen Seelsorge“ Ansätze eines neuen Seelsorgeverständnisses, das gerade im multireligiösen Gefängnis eine Bereicherung sein könnte. Sie ging von Doris Nauers mittlerweile als Grundlagenwerk zu verstehendem Buch aus: „Seelsorgekonzepte im Widerstreit. Ein Kompendium [5]“. Dort hatte Nauer die verschiedenen Konzepte in drei Perspektiven eingeteilt: in eine biblische, psychologische und soziologische. Sie erstellte daraus ein weiteres Konzept, das versuchte, eine theologisch-philosophische Perspektivenpluralität zu eröffnen. Damit wollte Nauer keine Theorie für alle schaffen, sondern Multiperspektivität ermöglichen. Im Fokus stand für sie die Sorgfalt gegenüber dem anderen und daraus folgt: „Seelsorge kann es daher nur in individuell modifizierter Form geben“ (vgl. Nauer 2001, 387). Anja Michel hatte damit in Erinnerung gerufen, dass Seelsorge verschiedenste Perspektiven einnimmt und zugleich in einer je einzigartigen Begegnung zwischen zwei Individuen geschieht. Noch einmal wandelt sich die Perspektive, wenn Seelsorge sich im interkulturellen Kontext ereignet. Hier sind für Anja Michel die Begriffe Fremdheit und Verstehen zentral. Sie zitierte Chr. Schneider-Harpprecht [6]: „Verstehen ist die Grundbedingung der seelsorgerlichen, beraterischen und therapeutischen Hilfe“ und stellte fest, dass Fremdheit dort als Problem verstanden würde, das überwunden werden müsse, etwa durch Wissen über den anderen. In eine ähnliche Richtung hatte bereits früher Eberhard Hauschildt [7] argumentiert: „Viele Kenntnisse über den anderen sind nötig, um das Fremde als Fremdes in seiner Kultur zu verstehen.“

Anja Michel wies auf den problematischen Verstehensbegriff hin, der dann aufscheint, wenn man bedenkt, dass Verstehen nur schon im intersubjektiven Kontext immer komplexer werdender Lebenswelten zunehmend schwierig wird. Man muss also nicht erst Religions- oder Kulturgrenzen überschreiten, um den anderen als Fremden zu erleben, obwohl er scheinbar dieselbe Lebenswelt und Kultur teilt. Michels Hinweis, dass neben dem Verstehensbegriff nicht zuletzt der Kulturbegriff zu klären wäre, wenn man vom Fremden als Fremden rede, wird für die heutige Seelsorge noch gestützt durch eine relativ neue Veröffentlichung von Constanze Thierfelder in diesem Bereich. [8] Interkulturelle Seelsorge kann lehren, dass das, was verstanden wird, als neues Sich-Selbst-Verstehen wieder zurückfließt und damit aus der Begegnung mit dem Fremden eine Begegnung mit sich selbst werden kann. Das setzt aber voraus, dass nicht alles, was man hört, sofort ins eigene Sprach- und Denksystem übertragen wird. 

Folgt man diesen Ansätzen, muss man liebgewordene Wege verlassen. Wer noch, wie die vor 20 Jahren in Seelsorge ausgebildeten, die ersten Schritte mit Rogers [9] klientenzentriertem Ansatz gemacht hatte, versteht sofort, dass es nun nicht mehr wesentlich um Empathie und Nähe zum Klienten geht, sondern darum, Differenz und Fremdheit wahrzunehmen. Statt Nähe geht es dann um Zurücknahme und darum, jedem sein eigenes Sprachspiel zuzugestehen. Michel hat hierbei auf Kristin Merle (Hg.), Kulturwelten. Zum Problem des Fremdverstehens in der Seelsorge, 2013, verwiesen. Wenn also Fremdheit differenzsensibel wahrzunehmen ist, dann geht das nur über Sprache. Seelsorgerlich könnte ein narrativer Zugang, wie er in Südafrika erforscht wird, eine Lösung sein: Jeder darf seine Geschichte so erzählen, wie er sie erzählen will, und wenn das geschieht, dann beginnt das Gegenüber die Kultur des anderen von innen her zu verstehen, statt seine eigene Denk- und Sprachwirklichkeit überzustülpen. Die Haltung des Seelsorgers ist dabei eine nichtwissende – die Gesprächsführung ändert sich entsprechend und nach und nach ändern sich wohl auch die Geschichten der beiden, die sich hier seelsorgerlich begegnen.

Anja Michel hat in ihrem Vortrag das Ganze so zusammengefasst: Es geht um die Fremdheit zwischen mir und anderen. Das beschränkt sich nun nicht nur auf den Fremden aus der anderen Kultur, sondern jeder kann mir fremd sein. In unserer pluralisierten Welt darf Fremdheit wahrgenommen werden. Verstehen geschieht nur approximativ, nicht sofort und nicht, weil es dem Seelsorgenden gelingt, den Anderen in sein eigenes Denksystem zu integrieren. Der Seelsorgende ist also nicht mehr Experte, sondern Lernender in der Seelsorgebegegnung. Eine Seelsorge, die so agiert, darf man als differenzsensibel und am anderen orientiert bezeichnen. 

Gefängnisseelsorgespezifische Reflexionen

Als Gefängnisseelsorger gibt mir Anja Michels Vortrag zu denken. Die große Zahl von Menschen, die aus anderen Kulturen kommend in unseren Gefängnissen einsitzen, macht eine Seelsorge nötig, die zumindest interkulturelle Implikationen verarbeiten kann und Kenntnisse in interkultureller Seelsorge integriert hat. Seelsorgerliche Begegnungen sind auch im Gefängnis wesentlich sprachorientiert. Für die Gefängnisseelsorge ist aber zu bedenken, welche enormen Sprachprobleme sich dort manches Mal ergeben, wenn nur auf eine Sprache zurückgegriffen werden kann, die für einen der beiden Fremdsprache ist! Michels Hinweis, dass in komplexen Lebenswelten intersubjektives Verstehen kein vorgegebenes Datum ist, kann nicht hoch genug geschätzt werden, weil er uns davor bewahren sollte, in die Falle zu tappen, dass sowieso schon klar sei, wovon wir reden, wenn wir im Seelsorgegespräch scheinbar vom gleichen sprechen. Was hier für kultur- und religionsübergreifende Begegnungen gilt, gilt für alle anderen genauso. Der Respekt des Seelsorgenden vor dem anderen und wie auch immer Fremden gebietet, eine Haltung einzunehmen, die von Differenzsensibilität und Orientierung am anderen geprägt ist. 

Damit ist diese Haltung vielleicht doch gar nicht so weit von Rogers weg, wie es schien: wenn klientenzentrierte Seelsorge nicht übergriffig und vereinnahmend daher kommt, geht es auch dort darum, im nachfragenden Verstehenwollen die Differenz wahrzunehmen, die zwischen mir und dem anderen besteht. Differenzsensibilität und empathische Nähe müssen keine Gegenpole sein, sondern können als zwei Perspektiven verstanden werden, aus denen man ähnliches wahrnehmen kann.

Gefängnis ist jedoch ein poimenischer Spezialfall: Dort sind die Rahmenbedingungen so anders als in anderen Seelsorgebereichen (abgesehen von bestimmten Settings in der Psychiatrie), weil Faktoren eine gewichtige Rolle spielen, die sonst nicht zu finden sind: Ort und Zweck der Institution, Anklage und Urteil, Haftdauer und Haftregime, Zeitstrafe oder Maßnahme und gesellschaftliche Exklusion verbunden mit großer sozialer Isolation. Diese Faktoren werden oft genug noch verschärft, wenn Menschen aus fremden Kulturen stammen, mit anderen Erfahrungen durch Justizsysteme, anderen soziokulturellen Wertvorstellungen oder anders geprägten anthropologischen Erfahrungen. In dieser häufig als fortgesetzte Krisensituation erlebten Inhaftierungszeit, die in bestimmten Phasen suizidanfällig ist, geht es wesentlich um zwei Fragen: „Wie konnte geschehen, dass ich hier drin gelandet bin, und wie kann ich es schaffen, hier wieder heraus zu kommen?“ Damit sind zwei grundsätzliche Ziele der Gefängnisseelsorge benannt: Reflexion der eigenen Biografie und Erlangung der (inneren) Freiheit. 

Da Lebensgeschichten immer als individuell-besonders wahrgenommen werden, ist es wichtig, auch in der Gefängnisseelsorge den Insassen seine Geschichte erzählen zu lassen, an ihm orientiert zu sein und die dort aufscheinende Fremdheit in ihrer Differenz wahrzunehmen. Nun kommt etwas hinzu, das auch die Seelsorge verändert: die immer deutlicher wahrnehmbare Entwicklung vom Tatstrafrecht hin zum Präventionsstrafrecht. Damit reagiert das System auf eine gesellschaftliche Entwicklung, die weniger danach fragt, ob ein Mensch Buße getan hat, als danach, ob er noch gefährlich sein könnte? Jetzt reicht es nicht mehr, dass der andere seine Geschichte erzählt, denn er versteht, wie seine Geschichte zu seiner Freiheit beiträgt. Also geht es für ihn darum, im Gefängniskontext zu begreifen, welche Motive seiner Geschichte er genauer ausleuchten  muss, um seine eigene Geschichte so zu verstehen, dass er sie neu erzählen kann. So gelangt er zu einem neuen Selbstverständnis und vergrößert seine innere Freiheit und infolge dessen auch, wenn möglich, seine äußere. Dieses Verstehen wird im heutigen Strafvollzug erschwert, weil immer häufiger beobachtet wird, dass inhaftierte Menschen psychische oder psychiatrische Krankheitsbilder zeigen. Wie schwer muss es sein, sich selbst zu verstehen, wenn man aufgrund einer Erkrankung die eigene Fremdheit wahrnehmen muss?

Schlussbemerkung

Die Tagung hat einiges an Denkanstößen und Verständnisarbeit vermittelt. So wurde mir klar, weshalb es aus Sicht der Seelsorge wichtig sein kann, dass der Islam denselben rechtlichen Status in Deutschland erlangt, wie das Christentum: So wäre gewährleistet, dass auch Muslime an der staatlichen Garantie für Seelsorge und Gottesdienst teilhaben können. Cimsits theologisch-gesellschaftspolitischer Argumentation kann ich als Gefängnisseelsorger folgen.

Die Begriffe „Diffenzsensibel und orientiert am anderen“, um Verstehen approximativ zu ermöglichen, ohne die Fremdheit des anderen durch Integration ins eigene Denksystem zu negieren, sollten Aufnahme in die persönlichen Seelsorgekonzepte (nicht nur) der Gefängnisseelsorgenden  finden. Beides zu integrieren kann helfen, sich den Zielen der Gefängnisseelsorge in der Begegnung mit dem Anderen (und nur schon deshalb Fremden) respektvoll und achtsam zu nähern.

Frank Stüfen (Jg. 1963) ist Gefängnisseelsorger an der JVA Pöschweis und Leitender Pfarrer der Gefängnisseelsorge der reformierten Kirche im Kanton Zürich. Wegen des Ausländeranteils von bis zu 70 Prozent in den Gefängnissen der Schweiz interessieren ihn interreligiöse und interkulturelle Themen und die Frage nach der Zusammenarbeit zwischen den Religionen im Bereich der Seelsorge. Zur Veröffentlichung vorgeschlagen von Max Krumbach, Sundahlstraße 1, 66482 Zweibrücken.

Literatur:

Das Grundgesetz, hrsg. Von Horst Dreier und Fabian Wittrek, 2013

Hauschildt, E. Seelsorgelehre. Interkulturelle Seelsorge als Musterfall für eine Theorie radikal interaktiver Seelsorge in: Handbuch Interkulturelle Seelsorge herausgegeben von Karl Federschmidt, Eberhard Hauschildt, Christoph Schneider-Harpprecht, Klaus Temme und Helmut Weiß,2002

Koran, Übersetzung Rückert, 2012

Merle, Kristin (Hg.), Kulturwelten. Zum Problem des Fremdverstehens in der Seelsorge, 2013.

Nauer, Doris, Seelsorgekonzepte im Widerstreit. Ein Kompendium. 2001

Rogers, Carl R., Die klientenzentrierte Gesprächspsychotherapie, Frankfurt a. M. 1993

Schneider-Harpprecht, Chr., Seelsorge – Christliche Hilfe zur Lebensgestaltung. Aufsätze zur interdisziplinären Grundlegung praktischer Theologie, Münster, 2012

Stüfen, Frank, Seelsorge im muslimischen, jüdischen und christlichen Verständnis. Bericht über einen interreligiösen Trialog. In: Forum Strafvollzug. Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe. Heft 1, 2014, S. 24-27

Thierfelder, Constanze, Durch den Spiegel der Anderen. Wahrnehmung von Fremdheit und Differenz in Seelsorge und Beratung., V&R, 2013

Zürcher Bibel, Zürich 2010

[1]      Frank Stüfen, Seelsorge im muslimischen, jüdischen und christlichen Verständnis. Bericht über einen interreligiösen Trialog. In: Forum Strafvollzug. Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe. Heft 1, 2014, S. 24-27

[2]       Cimsit wies explizit dafür auf die Sure 76, 8-10  (al-Insan) hin: „Sie erfüllen das Gelübde und fürchten einen Tag, dessen Übel sich wie im Flug ausbreitet Sie erfüllen das Gelübde und fürchten einen Tag, dessen Übel sich wie im Flug ausbreitet Wir speisen euch nur um Allahs Angesicht willen. Wir wollen von euch weder Belohnung noch Dank“ und folgendes  Hadith hin: HADITH: „Allah der Mächtige und Erhabene spricht am Tag der Auferstehung: ‘O Sohn Adams, Ich war krank, und du hast Mich nicht besucht.’ Er sagt: O Herr, wie kann ich Dich besuchen, wo Du doch der Herr der Welten bist?’ Er spricht: ‘Hast du nicht gewußt, daß jener Mein Knecht krank war, und du hast ihn nicht besucht? Hast du nicht gewußt, daß, wenn du ihn besucht hättest, du Mich bei ihm gefunden hättest? O Sohn Adams, Ich habe Dich um Speise gebeten, doch du hast Mich nicht gespeist.’ Er sagt: ‘O Herr, wie kann ich Dich speisen, wo Du doch der Herr der Welten bist?’ Er spricht: ‘Hast du nicht gewußt, daß jener Mein Knecht dich um Speise bat, doch du hast ihn nicht gespeist? Und hast du nicht gewußt, daß, wenn du ihn gespeist hättest, du (den Lohn für) dies bei Mir gefunden hättest? O Sohn Adams, ich hab Dich um Trank gebeten, doch du hast Mich nicht getränkt.’ Er sagt: ‘O Her, wie kann ich DIch tränken, wo Du doch der Herr der Welten bist?’ Er spricht: ‘Jener Mein Knecht hat dich um Trank gebeten, doch du hast ihn nicht getränkt. Wenn du ihn aber getränkt hättest, hättest du (den Lohn für) dies bei mir gefunden.“ (Abu Huraira; Muslim) zit. nach: http://www.al-sakina.de/inhalt/artikel/worte_jesu/worte_jesu.html

[3]       Hadith des Propheten

[4]         „Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.“ Art. 140 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

[5]       Doris Nauer, Seelsorgekonzepte im Widerstreit. Ein Kompendium. 2001

[6]                     [6] Chr. Schneider-Harpprecht, Seelsorge – Christliche Hilfe zur Lebensgestaltung. Aufsätze zur interdisziplinären Grundlegung praktischer Theologie, Münster, 2012

[7]       E. Hauschildt, Seelsorgelehre. Interkulturelle Seelsorge als Musterfall für eine Theorie radikal interaktiver Seelsorge in: Handbuch Interkulturelle Seelsorge herausgegeben von Karl Federschmidt, Eberhard Hauschildt, Christoph Schneider-Harpprecht, Klaus Temme und Helmut Weiß,2002 

[8]       Constanze Thierfelder, Durch den Spiegel der Anderen. Wahrnehmung von Fremdheit und Differenz in Seelsorge und Beratung., V&R, 2013

[9]       Carl R. Rogers: Die klientenzentrierte Gesprächspsychotherapie, Frankfurt a. M. 1993

Ähnliche Artikel:

Keine passenden Beiträge gefunden

Frank Stüfen
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Menü